DUH e.V. verlangt einen Baustopp für die LNG-Terminals: Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ankündigungen von Katastrophen für möglich stattfindende Ereignisse verbreiten sich schnell, werden aber kaum hinterfragt. Je lauter sie verkündet werden, umso öfter finden sie überhaupt nicht statt. 

Aber es gibt auch Katastrophen, die ganz bewusst ignoriert werden und dann scheinbar völlig überraschend über uns hereinbrechen, wie zum Beispiel die Gerichtsurteile zu Fahrverboten in unseren Städten.

Die Grünen und der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.  nutzen das Katastrophenszenario Klimawandel um die öffentliche Meinung in die gewünschte Richtung zu steuern. Das funktioniert wie man sieht hervorragend. Die Grünen erleben damit einen politischen Höhenflug, der DUH e.V. ist in aller Munde.

Allerdings, kaum eine Katastrophe die auch tatsächlich stattgefunden hat, wurde vorher angekündigt.  Der Trick mit dem Katastrophenszenario Klimawandel funktioniert einzig und alleine durch ständige Wiederholung der Vorhersage und die Leichtgläubigkeit der Menschen.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus.

Ein politisches  Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Klageindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Jetzt verlangt der Deutsche Umwelthilfe e.V. einen Baustopp für die  LNG-Terminals weil das Terminal Schweinswale gefährden und ein Unterwasser-Biotop unwiederbringlich zerstören könne.

Robert Habeck nannte im Interview mit dem NDR die Klage der Umwelthilfe „an der Stelle falsch“. Für den rund 370 Meter langen Anleger werden 150 Stahlpfähle mit einer Länge von 50 Metern in den Meeresboden gerammt. Der DUH e.V. sieht das Rechtsstaatlichkeitsprinzip verletzt, da Naturschutzverbände bisher nicht in die Planungen eingebunden worden seien. Der  DUH e.V. hat deshalb Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Pikant dabei ist, dass der DUH e.V. wesentlich vom Umweltministerium gefördert  und von der früheren Umweltministerin mit vielen Staatsaufträgen finanziert wurde.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, bedeutsame politische Entscheidungen trifft.

Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat. Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Der DUH e.V. könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Vorstand Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal ernsthaft in Frage gestellt würde.

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei solchen Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe“ klagt, eigentlich um Falschmeldungen. Geklagt wird nämlich von dem „Deutsche Umwelthilfe e.V.“

Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs. Manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung. Gerade weil der Verein das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen führt, ist eine solche falsche Berichterstattung zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Rechtlich gesehen dürfte das „e.V.“ bei dem Deutsche Umwelthilfe e.V. mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz sein und er sollte eigentlich in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, da die von ihm erzielten Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider laufen. Aber diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.

Die Medien sollten nicht länger an diesem Täuschungsmanöver festhalten und sich lieber an dem Grundsatz der Firmennamenswahrheit orientieren. Verzichten sie weiterhin bei Nennung des Vereinsnamens auf die Rechtsform des e.V., müssen sie sich vorhalten lassen, mit Vorsatz über Art, Zweck und Größe des Vereins zu täuschen.

Für die Täuschung der Öffentlichkeit durch weglassen der Rechtsform, ist der Eindruck maßgebend, der unter Anlegung objektiver Maßstäbe bei der Allgemeinheit dadurch erweckt wird. Die<Namensnennung ohne den klarstellenden Zusatz e.V. ist somit zu unterlassen.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen:  Als „qualifizierte Einrichtung“ hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren.

Allerdings sollte man doch denken, dass der DUH e.V. in erster Linie daran interessiert sein sollte, dass sein Vereinsname vollständig in der Öffentlichkeit publiziert wird. „Gerade wer Autohäuser wegen teilweisen Bagatellverstößen abmahnt, sollte zumindest in eigener Sache Vorbild sein“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD VerbrennerClub Deitschland im UTR e.V.

„Wenn das Bundesamt für Justiz die Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.

Nachstehend lesen Sie den Beitrag von Holger Douglas

Sicherung der Gasversorgung: Natur- und Umweltverbände machen Front gegen Habecks LNG-Terminals

Nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck soll alles ganz schnell gehen: Schnell sollen LNG-Terminals errichtet werden, schnell soll ein Gesetz zum schnellen Ausbau verabschiedet werden. Doch jetzt schießen Umwelt- und Naturschutzverbände gegen diese Vorhaben.

In Wilhelmshaven haben die Arbeiten für eine Anlegeanlage für ein neues LNG-Terminal begonnen. Es wird ein Anlegesteg mit Rohren gebaut, an dem eine schwimmende Fabrik liegt und an der die gewaltigen LNG-Tanker mit ihrer auf minus 162 Grad abgekühlten Fracht festmachen. Das soll dazu beitragen, eine Energienot in Deutschland zu bremsen.

Habeck will weiterhin in Eile auch mehr Spezialtanker für das sogenannte verflüssigte Erdgas LNG anmieten, bevor Deutschland ohne Gas dasteht. Er plant eine Reihe mobiler LNG-Terminals, an denen die Tanker ihre Ladung löschen können. Ab August soll die Rohrleitung verlegt werden, um das Terminal an das Gasfernnetz anzubinden.

Doch jetzt schießen eine Reihe großer Umwelt- und Naturschutzverbände gegen Habecks Gesetz zum schnellen Ausbau von Terminals für Flüssiggas. Das Gesetz sorge für eine Überversorgung mit Erdgas und gefährde die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes, heißt es in einem offenen Brief der Verbände an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP.

Kürzlich haben die Grünen in Schleswig-Holstein beschlossen, dass ein LNG-Terminal nicht notwendig sei.

Auch der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte bereits angekündigt, gegen die LNG-Terminals zu klagen. Mit dessen Bau stünde die unumkehrbare Zerstörung eines Unterwasserbiotops bevor, unter dem insbesondere der gefährdete Schweinswal zu leiden hätte. Der Abmahnverein strebt deswegen einen Baustopp an und hat Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz eingelegt. Der Baustart sei ohne Offenlegung der Unterlagen und Beteiligung von Umweltverbänden genehmigt worden. Gerade in Krisenzeiten müssten die Prinzipien des Rechtsstaates gewahrt werden, das gelte auch für den Klima- und Umweltschutz, sagt ausgerechnet der Verein, der mit Verweis auf angebliche tödliche Innenstadt-Luft in Sachen Diesel gegen viele Städte mit Klagen vorgeht.

Dieser Verein wurde wesentlich vom Umweltministerium gefördert und ist von der früheren Umweltministerin mit vielen Staatsaufträgen finanziert worden. Während des Wahlkampfes baten Annalena Baerbock und Robert Habeck schon fast in weinerlichem Ton sowohl bei der Umwelthilfe als auch bei vielen grünen NGOs um Unterstützung. Von denen wurden sie heftig angegriffen.

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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 13.05.2022

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