Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt vor betrügerischen Angeboten der Vermögensverwaltung
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.08.2022 über die Internetseiten
mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be )
vor betrügerischen Angeboten der Vermögensverwaltung
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von fünf neuen Unternehmen, die betrügerische Vermögensverwaltungsangebote machen.
Im Rahmen solcher betrügerischer Angebote der Vermögensverwaltung kontaktieren die Betrüger Sie telefonisch, ohne dass Sie dies angefordert haben oder nachdem Sie Ihre Kontaktdaten in ein Online-Formular eingegeben haben. Ein „Spezialist“ bietet Ihnen dann an, Ihr Vermögen zu verwalten, wirbt mit Zinssätzen, die weit über den Marktzinsen liegen, und bietet in der Regel eine Kapitalgarantie an. Diese Angebote sind jedoch zu schön, um wahr zu sein. Seien Sie wachsam, denn wenn Sie diesen Betrügern Ihr Vertrauen schenken, werden Sie Ihr Geld nie zurückbekommen!
Die FSMA hat 5 neue Unternehmen identifiziert, die solche Angebote machen:
ab-investment-acces.net
besttradingspecialists.com
gestioneuropecapital.com
javius.com
lj-invest.net
Wie beginnt das Betrugssystem?
Sie werden möglicherweise angesprochen, nachdem Sie Interesse an einer Anzeige bekundet haben, die das Versprechen hoher Zinssätze in sozialen Medien oder auf anderen Websites veröffentlicht. In den folgenden Tagen erhalten Sie einen Anruf von einem Telefonverkäufer, der Ihnen anbietet, Ihr Vermögen zu verwalten.
Sie können auch ohne Ihr Zutun telefonisch kontaktiert werden. Diese „Cold Calling“-Technik wird häufig beim Investitionsbetrug eingesetzt. Sie werden dann eingeladen, die Website ihres „Unternehmens“ zu konsultieren und ein persönliches Konto zu eröffnen. Manchmal wird Ihnen auch ein Vertrag angeboten. Die Kontakte werden per E-Mail, Telefon, SMS oder über WhatsApp fortgesetzt.
Seien Sie vorsichtig, verlassen Sie sich nicht auf das „professionelle“ Erscheinungsbild der Website, auf die Sie verwiesen werden; Natürlich tun die Betrüger alles, um ihre Seite so seriös wie möglich erscheinen zu lassen.
Aus Zeugenaussagen von Verbrauchern geht hervor, dass ihnen häufig Vermögensverwaltungsverträge angeboten werden. Kurz gesagt, Sie vertrauen Ihr Geld Ihrem Gesprächspartner an, der es für Sie verwaltet und hohe Renditen verspricht, die möglicherweise sogar mit einer garantierten Rate einhergehen.
Wie vermeide ich die Falle?
Die FSMA lädt Sie ein, die folgenden Empfehlungen zu beachten, um betrügerische Systeme zu vermeiden:
Machen Sie den Test auf der Website der FSMA, um festzustellen, ob das Angebot, das Sie erhalten haben, betrügerisch ist.
Seien Sie vorsichtig bei (Versprechungen von) völlig unverhältnismäßigen Renditen. Wo eine Rendite zu schön erscheint, um wahr zu sein, ist sie es in der Regel auch!
Akzeptieren Sie die Informationen dieser Unternehmen nicht unkritisch. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen behauptet, zum Anbieten von Finanzdienstleistungen berechtigt zu sein, obwohl dies nicht der Fall ist. Achten Sie immer darauf, die Ihnen gegebenen Informationen (Unternehmensidentität, Heimatland usw.) zu überprüfen. Wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, müssen Sie sich auch der Schwierigkeit des Rechtswegs im Falle eines möglichen Streits bewusst sein.
Überprüfen Sie, ob das Unternehmen über eine Zulassung verfügt, indem Sie die auf der FSMA-Website veröffentlichten Listen durchsuchen – Überprüfen Sie Ihren Anbieter . Seien Sie auch vorsichtig bei „geklonten Firmen“. Letztere sind Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie eigentlich keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als hilfreich erweisen, um einen möglichen Betrug dieser Art aufzudecken.
Seien Sie vorsichtig bei unerwünschten Telefonanrufen/E-Mails ( Kaltakquise ), d. h. Anrufen/E-Mails, bei denen Sie vor dem Anruf/der E-Mail keine Initiative ergriffen haben. Dies sind oft die ersten Anzeichen von Betrug.
Seien Sie vorsichtig bei Aufforderungen, Geld auf Konten in Ländern einzuzahlen, die nichts mit dem Unternehmen, das Sie anspricht, oder mit Ihrem eigenen Wohnsitz zu tun haben.
Investieren Sie niemals, wenn Sie nicht vollständig verstehen, was angeboten wird .
Seien Sie umso misstrauischer, wenn die Auszahlung von Renditen von einer Nachzahlung und/oder der Zahlung einer Steuer abhängig ist. Diese zusätzlichen Forderungen sind oft ein Zeichen für Betrug.
Ich wurde Opfer eines Betrugs: Was soll ich tun?
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine Zahlungen mehr an Ihren Gesprächspartner leisten. Hinweis : Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn Ihnen eine Rückerstattung gegen eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine häufig angewandte Technik ist, um zu versuchen, eine letzte Zahlung zu erhalten.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizei , um eine Beschwerde einzureichen,
Quelle: https://www.fsma.be
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
- Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 30.08.2022
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