…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Jedem Teilnehmer im Straßenverkehr, kann es passieren, dass er einmal eine Geschwindgkeitsbegrenzung übersieht und zu schnell unterwegs ist. Genau dann wird man geblitzt! Oft Wochen später, man hat den Vorfall längst vergessen, flattert der Bußgeldbescheid herein.
Was tun? In der Regel kann man selbst nicht entscheiden ob der Tatvorwurf und das Strafmaß stimmen.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Verkehrsüberwachung in vielen Fällen nicht so seriös, neutral und korrekt ist, wie man es glauben mag. Oft sind es die Messungen selbst, aber auch die Datenschnittstellen waren in der Vergangenheit oft mangelhaft.
Für das weitere Vorgehen ist jetzt fachkundiger Rat notwendig.
Der VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V. bietet Betroffenen über seine Anwälte und ein leistungsfähiges Sachverständigenbüro auf Basis Ihrer Daten zum Ort des Vorfalls, Messgerät und Tatvorwurf eine grobe Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, sich gegen das Strafmaß zu wehren. Dies ist keine gutachterliche Leistung, sondern eine reine Datenabfrage. Es wird in dieser Phase auch nicht geprüft , ob die Angaben der Behörde korrekt sind. Diese Leistung wird kostenlos erbracht. Denn unser Ziel ist Gerechtigkeit. Sie sollen die Chance bekommen, sich zu verteidigen, wie es das Bundesverfassungsgericht Ihnen zugesteht.
Warum betonen wir das so stark? Wir möchten Ihnen Hoffnung machen, sagen aber auch ganz klar: Wenn Sie zu schnell gefahren sind und die Verkehrsüberwachung korrekt war, können und werden die Sachverständigen nichts für Sie tun. Die Sachverständigen sind unabhängig und unbestechlich.
Sehen die Sachverständigen jedoch eine Chance für Sie, können Sie den UTR Vertragsanwalt beauftragen, der Sie wirklich entschlossen und erfahren durch den Prozess führt.
Das vom UTR e.V. empfohlene Sachverständigenbüro hat schon Tausenden zum Erfolg verholfen. Das bedeutet: kein Bußgeld, kein Fahrverbot. Weil beim Messungsvorgang irgendetwas nicht korrekt war.
Das Sachverständigenbüro arbeitet den Anwälten das aus, was in der Verhandlung den Unterschied macht. Denn diese umfangreiche Erfahrung und Expertise hat sonst Niemand. Für notwendige Gutachten können diese Sachverständigen außerdem auf ihre internen Datenbanken für Messgeräte sowie Messstellen zurückgreifen.
In der Vergangenheit war dieses Sachverständigenbüro für die Betroffenen „unsichtbar“, denn der Anwalt berät und begleitet seinen Mandanten. Das ist auch richtig so. Nun jedoch möchten diese Sachverständigen Ihnen die Möglichkeit geben, aktiv bei Ihrem Anwalt das beste Gutachten für Sie einzufordern. Und nicht das, was Ihnen die Versicherung nahelegt (denn dies ist oft günstig und oberflächlich – wenig hilfreich in Ihrer Sache).
Sie wurden geblitzt? Dann sollen Sie jetzt kostenfrei Ihre Chancen auf Freispruch ausloten.
Mehr als 45.000 Gutachten haben dieses Sachverständigenbüro gelehrt: Glaube erst einmal keinem amtlichen Bußgeld-Bescheid.
Die Sachverständigen geben Ihnen auf Basis Ihrer Daten zum Ort des Vorfalls, Messgerät und Tatvorwurf eine grobe Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, sich gegen das Strafmaß zu wehren. Dies ist keine gutachterliche Leistung, sondern eine reine Datenabfrage. Es wird in dieser Phase auch nicht geprüft, ob die Angaben der Behörde korrekt sind. Dieser Service ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine Antwort binnen 48 Stunden.
Mit Diesem Service bieten wir Ihnen eine Dienstleistung, die in vielen Fällen von unschätzbarem Wert für Ihren Fall ist. Dies ist keine gutachterliche Tätigkeit, der Wert ergibt sich aus der Erfahrung von 45.000 Fällen und der Registrierung nahezu aller auf dem Markt befindlicher Messgeräte und deren Besonderheiten.
Betroffene mailen bitte an vcd-verbrenner-club@posteo.de
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VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
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