Selbst der beste Zweck heiligt nicht alle Mittel. Wo Arbeitgeber diesen Winter Energie sparen dürfen – und wo nicht

Es gab mal eine Zeit da mussten Arbeitnehmer  um den Büroofen zu beheizen, Briketts zur Arbeit mitbringen. Wer in den späten 40-er Jahren die Schule besuchte, kennt das auch. Mangel war zu dieser Zeit allgegenwärtig. Nachmittagsunterricht gehörte zu dieser Zeit zu den Selbstverständlichkeiten des schulischen Lebens. Das lag schon daran, dass es nicht genügend Räume für alle Schüler gab.  Dafür waren die Klassenräume mitunter eiskalt.

Jetzt ist das Problem Mangel wieder zurückgekehrt.

Im Gegensatz zum Jahr 1947 in welchem die Versorgung der Bevölkerung komplett zusammengebrochen war, rückt die Gesellschaft nicht enger zusammen sondern sie driftet auseinander.

1947 hungerten und froren die Menschen. Der Not geschuldet, bedienten sich viele Menschen an den auf den Bahngleisen abgestellten Kohlezügen. Der Diebstahl von Kohle, war für viele Menschen in dieser Zeit die einzige Möglichkeit zum Überleben. Verboten war der „Kohleklau“ trotzdem.

Am 31. Dezember 1946 hielt der Erzbischof und Kardinal Josef Frings in der Kirche St. Engelbert im Stadtteil Riehl seine Jahresendpredigt. Er sprach über die zehn Gebote; zum siebten Gebot, „Du sollst nicht stehlen“, sagte er: „Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.“ Das Wort „fringsen“ war geboren und machte diesen Seelsorger unvergessen.

Heute Im Jahr 2022 haben wir leider keinen Kardinal Frings!

Dafür schnürt die Politik Entlastungspakete, die aber bei vielen Menschen leider nicht ankommen. Und wir haben Politiker, welche die Bürger mit wohlfeilen Ratschlägen zum Energiesparen beglücken. Dazu kommen noch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, wie, wo und wann wir Energie zu sparen haben.  „Wobei sich für mich ganz persönlich die Frage stellt, „Wie kann man an etwas sparen, was gar nicht vorhanden ist ?,ärgert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.  Zudem ist bei vielen deutschen Haushalten die finanzielle Not so groß, dass es überhaupt keinen Spielraum für irgendwelche Sparmaßnahmen gibt.

Lesen Sie hier bei uns „Wo Arbeitgeber diesen Winter Energie sparen dürfen – und wo nicht“

Der Autor ist Paul-Benjamin Gashon, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Großkanzlei gunnercooke, eine der führenden internationalen Rechtsberatungen mit deutschen Standorten in Berlin, Düsseldorf, München und Hamburg. Mit seiner umfassenden Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt er seine Mandanten vor Arbeits- und Zivilgerichten. Die gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schlägt nicht nur eine Brücke über den Ärmelkanal, sondern setzt auch national auf flexible Zusammenarbeit, die all ihren Mandanten zugute kommt.

Website: https://gunnercooke.de

Selbst der beste Zweck heiligt nicht alle Mittel.  Wo Arbeitgeber diesen Winter Energie sparen dürfen – und wo nicht

Berlin, Oktober 2022.

Gasmangel, kalte Heizungen, steigende Energiepreise, finanzielle Strapazen – die kalte Jahreszeit wartet dieses Mal mit besonderen Herausforderungen auf, die sich nur mit Einsparungen bewältigen lassen. Auch die Regierung hat diesen Umstand bereits erkannt und beratschlagt über entlastende Maßnahmen vor allem für Unternehmen.

„All dies stellt Firmen vor eine schwierige Aufgabe. Sie müssen ihren Gasverbrauch reduzieren, den Verordnungen der Politik folgen, aber natürlich auch dem bestehenden Arbeitsrecht gerecht werden“, weiß Paul-Benjamin Gashon, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Großkanzlei gunnercooke. „Hierbei gilt, dass nicht alles rechtens ist, was Entlastungen verspricht.“

Auf Freiwilligkeit setzen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht eine mögliche Lösung darin, die Option der Telearbeit für Arbeitnehmer auszuweiten. Unter bestimmten Bedingungen ließe sich hiermit die Energiebilanz positiv gestalten, beispielsweise wenn Betriebe leere Büros nicht wärmen müssen und das Personal von zu Hause in ohnehin beheizten Zimmern arbeitet. Sollen also Unternehmen ihre eingestellten Bürokräfte zu Remote Work verpflichten?

„Auch wenn dies wie eine simple Möglichkeit klingt: Der Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht regelmäßig hierzu zwingen. Weiterhin haben Letztere ein Recht darauf, einen Arbeitsplatz gestellt zu bekommen, was vor allem relevant wird, wenn die Mitarbeiter keine geeigneten Räume zu Hause einrichten können“, erklärt Paul-Benjamin Gashon. Trotzdem führt ein Weg in die eigenen vier Wände, wie der Experte weiß: „Vorgesetzte dürfen auf ihre Kollegen zugehen, sie über kommende Herausforderungen für die Firma informieren und sie zwanglos bitten, wann immer es möglich ist, remote zu arbeiten.

Ausschlaggebend ist die Freiwilligkeit und eine im besten Fall schriftlich dokumentierte Einigung.“ Kein Grad darüber oder darunter Innerhalb der Betriebe stellt sich das Heizen als einer der größten Energiefresser heraus, denn Räume müssen aus verschiedenen Gründen konstant gewärmt werden. Sollen Vorgesetzte also den Regler nach unten drehen und die Mitnahme dicker Klamotten anordnen? „Auch dies ist nicht so einfach möglich“, betont Gashon. „Unternehmen mussten schon immer gewisse Mindesttemperaturen einhalten, um die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Diese lagen bisher je nach Art und Schwere der verübten Tätigkeiten zwischen 12 und 20 Grad.“ Früher konnten Pressemitteilung Unternehmen jedoch nach eigenem Ermessen davon abweichen, was sich aktuell jedoch aufgrund der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) geändert hat.

Firmen müssen nun die Temperaturen in ihren Büros so weit wie möglich herunterschrauben und einen festen Wert einhalten. Je nach Art und Schwere der Tätigkeit liegt dieser zwischen 12 und 19 Grad. Auf Anreize und Motivation setzen Auch ohne Homeofficepflicht und ausgestellte Heizungen können Unternehmen Kosten reduzieren. „Es existieren verschiedene rechtlich sichere Möglichkeiten, Firmen abseits der bereits genannten Maßnahmen zu entlasten. Sie können zuerst die Angestellten über mögliche Einsparpotenziale aufklären“, rät Gashon. Hierzu zählen beispielsweise Informationen über das konsequente Ausschalten von unnötigen Lichtern, das Abstellen von Geräten, anstelle sie im Stand-by-Modus zu lassen, das Etablieren von effizienten Lüftungskonzepten und das Schließen von Türen zu unbeheizten Räumen.

„Kombinieren Unternehmen diese Ideen etwa mit finanziellen Anreizen wie Prämien und Boni, braucht es keinen Zwang, um Energie zu sparen“, erklärt Gashon. „Dieser Weg ist gesetzlich unproblematisch und motiviert Mitarbeiter, sich freiwillig sparsam zu verhalten.“

Quelle; Borgmeier Public Relations • Carmen Bauer, Petra Kothe • Lange Straße 112 • 27749 Delmenhorst • Tel: 0049-4221-9345-341; -344 • E-Mail: bauer@borgmeier.de; kothe@borgmeier.de +

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