Kommentare der Monetary Authority of Singapore (MAS) zum Fall FTX
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten
am 17.11.2022 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg zu FTX nachstehendes veröffentlicht
Kommentare von MAS zu FTX.com
Singapur, 14. November 2022…
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) gab heute als Antwort auf Medienanfragen bekannt, dass FTX.com nicht in Singapur tätig ist. FTX.com ist in Singapur weder lizenziert noch von der Lizenzierung befreit. Es ist jedoch nicht möglich, Benutzer aus Singapur daran zu hindern, direkt auf ausländische Dienstleister zuzugreifen. FTX.com konnte daher Benutzer aus Singapur an Bord holen. MAS hat die Öffentlichkeit immer wieder an die Risiken des Umgangs mit nicht lizenzierten Unternehmen erinnert.
2. Es wurden Fragen aufgeworfen, ob das „Verbot“ von Binance und die Platzierung auf der Investor Alert List (IAL) Benutzer aus Singapur dazu veranlasst haben, über FTX.com zu investieren. Binance wurde nicht verboten, in Singapur zu operieren. Binance verfügte nicht über die erforderliche Lizenz, um Kunden aus Singapur anzuwerben, und musste dies einstellen. MAS listet die IAL-Einheiten auf, die fälschlicherweise als von MAS reguliert wahrgenommen werden könnten, wie dies bei Binance.com der Fall war. Es wäre für die MAS nicht sinnvoll, alle nicht lizenzierten Unternehmen im IAL aufzulisten. MAS hatte keinen Grund, FTX auf der gleichen Grundlage wie Binance zu listen.
3. Es wurden auch Fragen aufgeworfen, warum die Benutzer von FTX.com in Singapur nicht zu seiner Tochtergesellschaft in Singapur, Quoine Pte. Ltd (Quoine), die die Liquid Exchange in Singapur betreibt. Quoine ist derzeit von der Lizenzierung befreit, während sein Lizenzantrag geprüft wird. Die MAS prüft den Antrag sorgfältig und berücksichtigt dabei die jüngsten Entwicklungen. Die Gelder von Singapurer Investoren in FTX.com werden nicht unter Quoine geparkt, da FTX.com und Quoine als separate juristische Personen operieren. Benutzer aus Singapur haben die Wahl, sich entweder mit FTX.com oder Quoine zu befassen. MAS hat FTX.com nicht aufgefordert, Benutzer aus Singapur zu Quoine zu migrieren.
4. Anbieter von digitalen Zahlungstoken-Diensten, die von der MAS nach dem Zahlungsdienstegesetz lizenziert sind, werden für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie Technologierisiken reguliert, jedoch nicht für Sicherheit und Solidität. Sie unterliegen weder risikobasierten Kapital- oder Liquiditätsanforderungen, noch müssen sie Kundengelder oder digitale Token vor dem Insolvenzrisiko schützen. Dies ähnelt dem Ansatz, der in den meisten Gerichtsbarkeiten gewählt wird. Aus diesem Grund erinnert MAS die breite Öffentlichkeit seit 2017 kontinuierlich daran, dass der Handel mit Kryptowährung höchst gefährlich ist.
5. MAS hat ein Konsultationspapier herausgegeben am 26. Oktober 2022, in dem regulatorische Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Risiken für Verbraucher aus dem Handel mit Kryptowährungen zu verringern. Ungeachtet dieser Maßnahmen müssen Verbraucher beim Handel mit Kryptowährungen weiterhin äußerste Vorsicht walten lassen.Vorschriften können Verbraucher nicht vor Verlusten schützen, die sich aus der inhärent spekulativen und hochriskanten Natur des Kryptowährungshandels ergeben.
Die MAS Investor Alert List enthält eine Liste von nicht regulierten Personen, die aufgrund von Informationen, die MAS erhalten hat, möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert angesehen wurden. Diese Liste ist nicht vollständig und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
Quelle: https://www.mas.gov.sg
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
- Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 17.11.2022
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