Fahrtrichtungsanzeiger: Heute wird geblinkt, vorher gewinkt, und davor angezeigt.

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Fahrtrichtungsanzeiger: Heute wird geblinkt, vorher gewinkt, und davor angezeigt.

Im Jahr 1953 wurde in Deutschland  die gesetzliche Regelung für Fahrtrichtungsanzeiger bei Autos eingeführt. Seitdem sind Fahrzeuge auf deutschen Straßen verpflichtet, Blinker bzw. Fahrtrichtungsanzeiger zu haben und diese beim Abbiegen oder Wechseln der Fahrspur zu verwenden. Die Regelung wurde im Laufe der Jahre weiterentwickelt und präzisiert, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Die gesetzliche Vorschrift zur Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinker), ist in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt . Dort heißt es, dass der Fahrer eines Fahrzeugs bei einer Änderung der Fahrtrichtung durch Blinken des Fahrtrichtungsanzeigers seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzeigen muss.

Vor der Einführung der gesetzlichen Regelung für Fahrtrichtungsanzeiger in Deutschland im Jahr 1953 gab es verschiedene Methoden, um die Absicht des Fahrers anzuzeigen, abzubiegen oder die Fahrspur zu wechseln. Eine gängige Methode war das Handzeichen, bei dem der Fahrer seinen Arm aus dem Fenster streckte und in die entsprechende Richtung deutete. Eine andere Methode war das Verwenden eines mechanischen Handhebels am Lenkrad, der ein Signal an eine Armatur an der Seite des Fahrzeugs sendete, um einen Pfeil zu aktivieren, der die Absicht des Fahrers anzeigte. Diese Methoden waren jedoch unzuverlässig und nicht so effektiv wie die heutigen elektronischen Blinker oder Fahrtrichtungsanzeiger.

Es gab in der Geschichte auch einige kuriose Versuche, um die Absicht des Fahrers beim Abbiegen oder Spurwechseln anzuzeigen, bevor die heutigen elektronischen Blinker eingeführt wurden. Ein Beispiel ist das sogenannte „Hand-Glühen“-System, das in den 1920er Jahren in den USA verwendet wurde. Dabei wurde eine Art Handschuh mit elektrischen Glühlampen an den Fingerspitzen verwendet, die beim Heben des entsprechenden Fingers aufleuchteten und so die Absicht des Fahrers anzeigten.

Eine andere kuriose Methode war das „Telestereoscope“, ein Gerät, das auf dem Armaturenbrett montiert wurde und mit zwei Spiegeln arbeitete. Der Fahrer musste eine Taste drücken, um das Gerät zu aktivieren, und dann in die gewünschte Richtung lenken. Das Gerät reflektierte dann das Bild der Straße auf einem der Spiegel, während der andere Spiegel den Fahrer anzeigte. Der Fahrer musste dann durch Drücken einer anderen Taste anzeigen, ob er abbiegen oder die Fahrspur wechseln wollte, indem er den Blick in die entsprechende Richtung lenkte.

Diese und andere kuriose Methoden waren jedoch unpraktisch und nicht sehr effektiv und wurden schließlich durch die heutigen elektronischen Blinker ersetzt, die viel zuverlässiger und einfacher zu bedienen sind.

Vor der Einführung der Blinker gab es in Deutschland die am Fahrzeug selbst montierten sogenannten Winker.

Diese Winker waren in der Regel aus Metall oder Kunststoff und befanden sich an der Seite des Fahrzeugs. Der Fahrer betätigte einen Hebel im Fahrzeug, der eine mechanische Verbindung zu den Winkern herstellte und sie in die entsprechende Richtung bewegte.

Diese Art von Winkern waren jedoch unpraktisch und ungenau, da sie von anderen Verkehrsteilnehmern oft schwer zu erkennen waren und auch nicht automatisch zurückgesetzt wurden, was zu Verwirrung führen konnte. Deshalb wurden sie durch die heute üblichen elektronischen Blinker ersetzt, die zuverlässiger und einfacher zu bedienen sind.

Es ist wichtig, dass Autofahrer ihre Blinker korrekt verwenden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Das korrekte Verwenden der Blinker beim Autofahren ist eine wichtige Verhaltensregel im Straßenverkehr, die dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und andere Verkehrsteilnehmer über die Absichten des Fahrers zu informieren. Wenn ein Autofahrer jedoch unnötig und wiederholt blinkt, um andere Verkehrsteilnehmer zu provozieren oder zu belästigen, kann dies als Nötigung aufgefasst werden.

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In Deutschland wird Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB (Strafgesetzbuch) bestraft. Wer im Straßenverkehr einen anderen Verkehrsteilnehmer durch Drängeln, Nötigen oder Blockieren in seiner Fortbewegung beeinträchtigt, kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden.

Ja  und dann gibt es noch den „Alibi-Blinker“. Ein „Alibi-Blinker“ ist ein umgangssprachlicher Begriff, der sich auf das Verhalten von Autofahrern bezieht, die ihre Blinker nicht oder nicht korrekt verwenden, insbesondere beim Abbiegen oder Wechseln der Fahrspur. Der Ausdruck „Alibi“ bedeutet dabei so viel wie „Vorwand“ oder „Entschuldigung“. Ein Alibi-Blinker wird also nur kurz oder gar nicht betätigt, um den Anschein zu erwecken, dass der Fahrer den Blinker verwendet hat, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Dieses Verhalten kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen, da andere Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennen können, in welche Richtung der betreffende Fahrer abbiegen oder die Fahrspur wechseln möchte.

Es gibt immer wieder Situationen in denen der Blinker falsch bedient wird. So manche Autofahrer wissen immer noch nicht, wie im Kreisverkehr oder abknickenden Vorfahrtstraßen zu blinken ist.

Für Kreisverkehre gelten in Deutschland spezielle Verkehrsregeln, die in § 2 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Demnach haben Verkehrsteilnehmer, die in einen Kreisverkehr einfahren, grundsätzlich den Verkehrsteilnehmern im Kreisverkehr Vorfahrt zu gewähren. Innerhalb des Kreisverkehrs gilt Rechtsfahrgebot, das heißt, dass man stets auf der rechten Fahrspur fahren sollte. Das Blinken ist lediglich bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr vorgeschrieben. Wenn Sie bei der Einfahrt blinken, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht blinken

Abknickende Vorfahrtsstraßen sind Straßen, die zunächst gerade verlaufen und dann plötzlich nach rechts oder links abknicken. Hier gilt laut § 8 Abs. 2 der StVO, dass der Verkehrsteilnehmer, der auf der abknickenden Vorfahrtsstraße unterwegs ist, Vorfahrt hat und die anderen Verkehrsteilnehmer warten müssen. Der abknickenden Straße folgend müssen Verkehrsteilnehmer auch hier ihre Fahrtrichtung durch Blinken des Fahrtrichtungsanzeigers anzeigen.

Es gibt in Deutschland einige Situationen, in denen das Blinken des Fahrtrichtungsanzeigers nicht erforderlich ist oder sogar verboten ist:

  • Wenn man geradeaus fährt: Wenn Sie auf einer Straße geradeaus fahren und weder nach links noch nach rechts abbiegen, müssen Sie Ihren Blinker nicht setzen.
  • Beim Überholen: Wenn Sie ein anderes Fahrzeug überholen, müssen Sie Ihren Blinker nicht setzen, es sei denn, Sie wechseln die Fahrspur.
  • In gefährlichen Situationen: Wenn Sie beispielsweise auf einer glatten oder rutschigen Straße unterwegs sind und das Blinken Ihre Stabilität gefährden würde, sollten Sie auf das Blinken verzichten.
  • Beim Anfahren: Beim Anfahren müssen Sie den Blinker nicht setzen, es sei denn, es handelt sich um einen Kreisverkehr oder eine abknickende Vorfahrtsstraße.
  • In Einbahnstraßen: In Einbahnstraßen ist das Blinken nicht erforderlich, da alle Fahrzeuge in dieselbe Richtung fahren.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen: In verkehrsberuhigten Bereichen, wie z.B. Spielstraßen, sind Blinker nicht erforderlich, da hier in der Regel sehr langsam und vorsichtig gefahren wird.
  • Beim Warten: Wenn Sie an einer roten Ampel oder an einem Stoppschild warten, müssen Sie Ihren Blinker nicht setzen, es sei denn, Sie planen, nach dem Anhalten abzubiegen.

In einigen Fällen kann das Blinken auch verboten sein, z.B. wenn es andere Verkehrsteilnehmer irreführen oder gefährden würde. Dies kann insbesondere bei Überholmanövern oder in anderen Situationen der Fall sein, in denen das Blinken falsche Signale senden könnte.

„Gut geblinkt ist halb abgebogen.“

Diese Redewendung wird oft im Zusammenhang mit dem Autofahren verwendet und bedeutet, dass das richtige Setzen des Blinkers vor dem Abbiegen dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu verbessern. Wenn man also „gut geblinkt“ hat, zeigt das, dass man ein aufmerksamer und verantwortungsbewusster Fahrer ist. Also blinken Sie gut…………..

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