Die Pandemie im Rückspiegel. UTR e.V. fordert Rückzahlung von Bußgeldern.

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Die Pandemie im Rückspiegel. UTR e.V. fordert Rückzahlung von Bußgeldern.

Deutschland und Österreich haben sich für einen strengen und interventionistischen Ansatz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entschieden. In Bezug auf die Strenge der Maßnahmen lagen beide Länder zeitweise an der Spitze des Oxford-Indexes weltweit.

  • Dies führte in den verschiedenen Bundesländern zu mehreren Lockdowns, teilweise sogar Ausgangssperren, weitreichender Maskenpflicht, einschließlich der Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im Freien, längeren Schulschließungen, Besuchs- und Versammlungsverboten, Massentests und Kontaktverfolgung sowie der teilweisen Einschränkung des öffentlichen Lebens für „Ungeimpfte“.
  • Schätzungen zufolge hat Deutschland für diese Maßnahmen etwa 400 Milliarden Euro ausgegeben. Darin enthalten sind große Mengen abgelaufener Corona-Impfstoffe, die teuerste „Corona-App“ der Welt, unwirksame Masken in Massen, Milliarden für PCR-Labore und betrügerische Tests sowie erhebliche Summen zur teilweisen Kompensation der Lockdown-Schäden.

Die gesellschaftlichen und psychologischen Auswirkungen der repressiven Corona-Politik sind noch dramatischer als die wirtschaftlichen Kosten.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die bekanntermaßen kaum von dem Coronavirus betroffen waren, haben sich die langwierigen Einschränkungen bis heute besonders negativ ausgewirkt.

Hat die repressive Politik zumindest einen Vorteil in Bezug auf die Sterblichkeitsrate durch COVID-19 gebracht?

Gemäß offizieller Statistiken schnitt Deutschland in Bezug auf die Übersterblichkeit nach drei Jahren etwa genauso gut ab wie die wesentlich liberalere Schweiz und angeblich sogar schlechter als das noch liberalere Schweden ohne Lockdown, Schulschließungen und Maskenpflicht.

Jedoch unterschätzen lineare 5-Jahres-Modelle die Sterblichkeit in Schweden und überschätzen sie in Deutschland. Tatsächlich dürfte Deutschland in Europa nur von Dänemark, Norwegen und Finnland in Bezug auf die Übersterblichkeit unterboten worden sein, wobei diese Länder vermutlich von geografischen Vorteilen und frühen Grenzschließungen bei einer relativ milden Corona-Politik profitierten.

  • Es ist jedoch unklar, ob dieses Ergebnis tatsächlich der deutschen Politik zu verdanken ist, da weder Lockdowns, Maskenpflicht noch Schulschließungen in Deutschland oder international einen erkennbaren Einfluss auf Infektionszahlen und Todesfälle hatten. Es ist möglich, dass saisonales Glück in der ersten Welle, die Bevölkerungsstruktur Deutschlands (wie zum Beispiel 40% Single-Haushalte), allgemeine Verhaltensänderungen sowie der Erfolg der Impfung älterer Menschen ausschlaggebend waren.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass das Durchschnittsalter der an COVID-19 Verstorbenen über 80 Jahre lag, und etwa 30% bis 50% der Todesfälle in Altersheimen auftraten. Selbst wenn die rigorose Corona-Politik teilweise wirksam gewesen sein sollte – obwohl es dafür keine überzeugenden Beweise gibt – wäre sie aus Sicht der öffentlichen Gesundheit insgesamt dennoch unverhältnismäßig gewesen.

  • Dennoch dürfte eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung die „Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19“ unterstützt haben. Im Vergleich zur schwedischen Bevölkerung zeigt sich jedoch, dass diese Unterstützung in erheblichem Maße durch umfassende politische und mediale Propaganda zustande kam – angefangen bei dem berüchtigten „Panikpapier“ des Bundesministeriums des Innern im März 2020 -, was zu einer deutlichen Überschätzung sowohl der Sterblichkeit des Virus als auch der Wirksamkeit der Maßnahmen führte.

Tatsächlich war diese politisch-mediale Propaganda und der Umgang mit Kritikern sowie später mit Personen, die sich nicht impfen ließen oder unter Impfnebenwirkungen litten, ein weiterer bedenklicher Höhepunkt der Pandemie.

Die schockierenden Auswirkungen dieser Massenhysterie sind beispielsweise im Buch „Das Corona-Unrecht und seine Täter“ des Rubikon-Verlags aus dem November 2022 nachzulesen, welches auch im Beitrag „Kampf gegen Corona: Was lief falsch?“ in der Sendung „Kulturzeit“ auf 3sat im März 2023 vorgestellt wurde.

  • Eine beträchtliche Anzahl an kritischen Journalisten, Ärzten und Wissenschaftlern floh vor der restriktiven Corona-Politik, der medialen Diffamierung und sogar vor politisch-juristischer Verfolgung in die benachbarte Schweiz oder in andere Länder – eine beunruhigende Entwicklung an sich. Die österreichische Dokumentation „Wissenschaft im Kreuzfeuer“ auf Servus TV im März 2023 beschreibt die Erfahrungen und Wege einiger der prominentesten kritischen Fachleute.

Perspektiven für eine umfassende Untersuchung

Es ist dringend erforderlich, eine gründliche und umfassende Untersuchung des Desasters im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchzuführen. Einige regionale Gerichte haben bereits korrigierende Entscheidungen getroffen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das höchste deutsche Gericht aus politischen Gründen in großem Maße Einsicht zeigt. Auch Regierungen, Parlamente, traditionelle Medien und weite Teile der Bevölkerung dürften nur ein begrenztes Interesse an einer kritischen Aufarbeitung der vergangenen knapp drei Jahre haben.

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Dennoch hat eine renommierte Gruppe unabhängiger Experten kürzlich einen Offenen Brief verfasst, in dem sie die „Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Corona-Pandemie“ fordern. Abseits der politischen Sphäre haben auch Wissenschaftler, Publizisten und Künstler die Möglichkeit, dieses düstere Kapitel der Corona-Krise kritisch zu beleuchten und an der Aufarbeitung mitzuwirken. In der Zwischenzeit scheint sich die Politik bereits mit der Bewältigung zukünftiger Krisen zu beschäftigen.

  • Während der Corona-Pandemie wurde erneut deutlich, wie Politik und Medien einen Großteil der Bevölkerung schnell in Angst und Panik versetzen können, was zu irrationalen und ausgrenzenden Verhaltensweisen führt. Diejenigen, die dieser beunruhigenden Dynamik widerstanden haben und einen kühlen Kopf bewahrt oder zurückerlangt haben, können zu Recht stolz auf sich sein.

Der Beitrag beruht teilweise auf einer Analyse von Swiss Policy Research https://swprs.org mit dem Titel  „Deutschland und die Pandemie: Tiefpunkte, Höhepunkte, Aufarbeitung“

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Maßnahmen haben Städte uns Gemeinden Millionen Euro kassiert,

Die Höhe der Bußgelder ist in Deutschland nicht einheitlich.

 Wer in Restaurants falsche Angaben zu Personendaten machte wurde mit einem Bußgeld von  mindestens 50 Euro belegt, Schleswig-Holstein beispielsweise verlangt bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro.

Laut einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ wurden seit April in den sieben bevölkerungsreichsten Städten in Deutschland 35.000 Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei hat München die Spitzenposition inne. Insgesamt wurden in der bayerischen Landeshauptstadt 9.100 Bußgeldverfahren eingeleitet, und München hat bisher knapp 1,2 Millionen Euro an Corona-Bußgeldern kassiert.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. hält eine Forderung nach bundesweiter Rückerstattung von Corona-Bußgeldern für absolut notwendig!

  • Nachdem das Bundesverwaltungsgericht kürzlich die als unverhältnismäßig und unwirksam eingestuften Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Jahr 2020 aufgehoben hat, stellt sich die Frage, wie mit den zu Unrecht eingezogenen Bußgeldern verfahren werden soll.

Während der Ausgangsbeschränkung vom 1. bis zum 19. April 2020 wurden mehr als 22.000 (!) Bußgelder verhängt. Die bayerische Regierung hat sich zunächst nicht zu diesem Thema geäußert, aber Justizminister Georg Eisenreich äußerte seine Meinung: „Wenn Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen, dann bin ich der Meinung, dass in den Fällen, wo man dieses Bußgeld nicht rechtmäßig hätte erheben können, dass das dann auch zurückgezahlt wird“.

Auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek stimmt dieser Meinung zu. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten beide Minister, dass die Regierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Begründung sorgfältig prüfen werde und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen werde. Dies betrifft auch den Umgang mit Bußgeldbescheiden. Da die ausführliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts voraussichtlich erst im nächsten Jahr vorliegen wird, befinden sich die Ministerien unabhängig davon bereits in Abstimmung darüber, wie Anträge auf Rückerstattung von Bußgeldern behandelt werden sollen.

Ministerpräsident Markus Söder, der sich gerne als oberster Corona-Bekämpfer präsentierte, hat mit der Verhängung der Ausgangsbeschränkung in Bayern übertrieben, da in anderen Bundesländern lediglich Kontaktbeschränkungen galten. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass diese Kontaktbeschränkungen für Bayern vollkommen ausreichend gewesen wären. Stattdessen war das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit „triftigen Gründen“ erlaubt. Dazu zählten berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung im Freien, jedoch ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.

Die Einhaltung dieser Regeln sollte polizeilich kontrolliert werden, wobei die Münchner Polizei mit einem mittlerweile berüchtigten Tweet für Lacher sorgte, indem sie erklärte, dass das Lesen eines Buches auf einer Parkbank nicht erlaubt sei. Laut dem Gesundheitsministerium wurden insgesamt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung verhängt, allein in München waren es 3.840. In einigen Fällen wurden neben Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung auch Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt.

Der UTR e.V. rät betroffenen Personen gezahlte Bußgelder zurück zu fordern. In viel Fällen wurden die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt.

Die bayerische AfD-Fraktion verlangt sogar eine sofortige „Corona-Amnestie“. Ihr Rechtsexperte Christoph Maier fordert die Einstellung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit der bayerischen Corona-Verordnung nach dem 31. März eingeleitet wurden. Zudem sollten alle bereits verhängten Bußgelder erlassen werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollstreckt wurden und nicht gegen die aktuell gültige Verordnung verstoßen.

Bei der Verhängung der Bußgelder ist der Rechtsstaat mitunter auf der Strecke geblieben.

Bei der Rückerstattung von Bußgeldern allerdings, schickt der Rechtsstaat seine geübte Bürokratie ins Rennen. Da wird dann geprüft und abgewogen, ab welcher Höhe von Bußgeldern eine Rückerstattung erfolgen sollte und ob bereits abgeschlossene Verfahren wieder aufgenommen werden müssen und nicht zu vergessen, wer die Kosten für  die Rückabwicklung der Bußgelder trägt?

Der Beitrag verdeutlicht die Absurdität des Corona-Regimes, nicht nur in Bayern, sondern auch deutschlandweit.

Völlig unbegründete und unverhältnismäßige Maßnahmen, die oft aus politischem Kalkül eingeführt wurden, haben die Bevölkerung gequält und unnötige Kosten verursacht, während der Staat durch die unerwarteten Einnahmen aus Bußgeldern profitierte. Es wäre wünschenswert, dass bundesweit Bußgelder, die aufgrund rechtswidriger Maßnahmen verhängt wurden, rückerstattet werden. Dies wäre zumindest eine kleine Wiedergutmachung für das sinnlose Leid, das den Bürgern zugefügt wurde.

Offizielle waren die Corona-Bußgelder Teil der Maßnahmen, die im Zuge der Pandemie ergriffen wurden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Die Geldstrafen sollten als abschreckende Maßnahme dienen, um die Einhaltung der geltenden Regeln und Beschränkungen sicherzustellen. Das Ziel war es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu unterbrechen und somit die Bevölkerung vor einer Ansteckung zu schützen. Allerdings haben einige dieser Maßnahmen in der Praxis zu Kontroversen geführt. Es gab Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen und darüber, ob sie wirklich notwendig waren, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Bayern hat beispielsweise festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen in ihrer damaligen Form unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Insgesamt kann man sagen, dass die Corona-Maßnahmen sowohl auf die Gesundheit als auch auf die finanzielle Belastung der Menschen abzielten. Das Hauptaugenmerk lag angeblich jedoch darauf, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

„Corona hat uns gezeigt, wie leicht es ist unsere Grundrechte einzuschränken. Ein Virus hat uns vorgeführt, wie schnell demokratische Werte, nichts mehr Wert sind. Viele Bürger hat das nicht nur Angst gemacht, sondern auch ihr Vertrauen in die Politik nachhaltig geschädigt“, sagt Roosen.

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