…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Seit dem 01.01.2023 müssen Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte in Deutschland Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Dadurch soll der Verpackungsverbrauch reduziert und Müll und Ressourcen gespart werden.
Nachhaltigkeit genießen: „Mehrwegverpackung- Der erfrischende Trend!“
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Ausgenommen sind sehr kleine Unternehmen. Die Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen geahndet werden. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat Klagen gegen Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas eingereicht, da sie sich weigern, Mehrwegverpackungen anzubieten. Es gibt jedoch noch Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Mehrwegalternativen und bei der Einheitlichkeit der Mehrwegsysteme. Der DUH e.V. fordert außerdem eine finanzielle Bevorzugung von Mehrwegverpackungen durch eine Abgabe auf Einwegprodukte.
Die Mehrwegangebotspflicht betrifft Unternehmen wie Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés sowie Supermärkte, Tankstellen und andere Lebensmittelgeschäfte. Sie umfasst auch vorverpackte Speisen und Getränke wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, solange sie beim Letztvertreiber verpackt und bereitgehalten werden.
Einige Ausnahmen gelten für sehr kleine Unternehmen wie Imbisse und Kioske mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können stattdessen die mitgebrachten Behälter der Kundinnen und Kunden verwenden, um Speisen und Getränke zu befüllen. Dennoch können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten.
Zusätzlich zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen müssen Letztvertreiber durch deutlich sichtbare Informationstafeln oder -schilder auf das Mehrwegangebot hinweisen.
Einige Unternehmen erheben sogar einen Zuschlag für Einwegverpackungen, um Anreize für den Umstieg auf Mehrweg zu schaffen.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat Klage gegen Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas eingereicht, da sie sich weigern, die Mehrwegangebotspflicht umzusetzen.
Untersuchungen des DUH e.V. sollen gezeigt haben, dass viele Unternehmen diese Verpflichtung bisher nicht erfüllen. Der DUH e.V. fordert außerdem eine einheitlichere Umsetzung der Mehrwegalternativen und schlägt eine Abgabe auf Einwegbecher, -boxen und -besteck vor, um Mehrwegverpackungen finanziell zu bevorzugen.
Der DUH e.V. kritisiert auch die unzureichenden Kontrollen seitens der zuständigen Behörden und fordert, dass Verstöße konsequent geahndet werden. Das Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht enthält aus Sicht des DUH e.V. Schlupflöcher und ermöglicht die Verwendung umweltschädlicher Einwegmaterialien. Der Verein fordert eine Ausweitung der Vorschriften auch auf solche Materialien.
Der DUH e.V. betont, dass Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien und Kinos in Deutschland jährlich für die Entsorgung von über 5,8 Milliarden Einwegbechern und 10 Milliarden Einweg-Essensboxen verantwortlich sind.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht bei den staatlichen Behörden. Gemäß dem Verpackungsgesetz obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) kritisiert, dass es angeblich an effektiven Kontrollen seitens der Behörden mangelt. Der DUH soll daher eigene Untersuchungen durchgeführt haben und hat Klagen gegen Unternehmen eingereicht, die gegen die Mehrwegangebotspflicht verstoßen haben sollen. Er fordert die Bundesländer auf, ihre Aufgaben im Vollzug der Gesetze ernsthaft wahrzunehmen und Verstöße konsequent zu sanktionieren, um sicherzustellen, dass die Mehrwegangebotspflicht effektiv umgesetzt wird.
Die primäre Zuständigkeit für die Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften liegt bei den staatlichen Behörden. Ob es unbedingt notwendig und angebracht ist, dass der Verein DUH in diesem Kontext als ergänzender Akteur auftritt und Verstöße aufdeckt, darf bezweifelt werden.
Behördliche Aufgaben oder polizeiliche Befugnisse darf der Verein nicht übernehmen. Er darf aber Abmahnkosten verlangen um Verstöße zu ahnden. Ob der Staat wirklich gut beraten ist, eigentlich hoheitliche Aufgaben von einem Abmahnverein wahrnehmen zu lassen, ist umstritten.
Wenn Sie als Verbraucher diese Maßnahmen umsetzen, können Sie einen großen Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsmüll leisten, sowohl bei Lebensmitteln, Speisen und Getränken als auch bei Fast Food.
Der UTR e.V. setzt auf die Stärken des mündigen Verbrauchers, anstatt ihn mit Ge- und Verboten zu erdrücken oder die Anbieter mit hohen Abmahngebühren zu bedrohen! Den Rest regelt der Markt, ist sich Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V. sicher.
Merke:
„Nachhaltigkeit genießen: Mehrwegverpackung- Der erfrischende Trend!“
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