Ex-Audi-Chef Stadler, Gesteht Schuld an dem Diesel-Betrug
Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat als der erste Ex-VW-Vorstand Betrugs-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Dieselgate-Skandal zugegeben. Mit diesem Bekenntnis, ist es ihm wahrscheinlich gelungen, einer Freiheitsstrafe zu entgehen und mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe davon zu kommen.
In der laufenden Verhandlung rund um den Abgas-Skandal bei Audi, hat der ehemalige Chef Rupert Stadler seine Beteiligung gestanden.
Über Sieben ein halb Jahre nach der Enthüllung der Manipulationen innerhalb der Volkswagen-Gruppe und nur wenige Wochen vor dem erwarteten Urteil des Münchner Landgerichts, räumte Stadler nun ein, dass er Mitverantwortung trägt. Im Gegenzug, hatte der Vorsitzende Richter, Stefan Weickert, versichert, dass der 60-jährige Stadler mit einer Bewährungsstrafe rechnen könne. Darüber hinaus soll Stadler eine Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro zahlen. Das Urteil in diesem Prozess, ist für Juni geplant.
Die Stadler-Beichte wurde durch seine Verteidigung Rechtsanwältin, Ulrike Thole-Groll vorgelesen. „Ich bestätige, dass von mir mehr Sorgfalt erforderlich war, erklärte die Anwältin im Auftrag von Stadler. Stadler äußerte tiefes bedauern.
„Ich sehe für mich ein, dass es ein Mehr an erforderlicher Sorgfalt bedurft hätte“, sagte die Anwältin in Stadlers Namen. Dass Fahrzeuge manipuliert worden seien und dadurch Käufer geschädigt worden seien, „habe ich zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen.“ Das bedaure er sehr. Auf die Frage von Richter Weickert, ob er sich die Worte zu eigen mache, sagte Stadler lediglich: „Ja.“
- Stadler ist der erste Volkswagen-Konzernvorstand, der eine strafrechtliche Verantwortung gestanden hat. Der Skandal um millionenfach manipulierte Abgaswerte war im September 2015 aufgeflogen. Seit September 2020 steht Stadler vor Gericht, zusammen mit dem ehemaligen Audi-Motorenchef und Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz und einem Ingenieur. Stadlers Mitangeklagte haben gestanden, Motoren manipuliert zu haben. Damit wurden laut Anklage gesetzliche Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten. Stadler soll es nach dem Auffliegen des Skandals versäumt haben, den Verkauf der manipulierten Autos zu stoppen. Er kam 2018 einige Monate in Untersuchungshaft und musste damals als Audi-Chef und Volkswagen-Konzernvorstand abtreten.
- Der Ort für den Abschluss dieses bedeutenden Diesel-Gate-Verfahren hätte nicht besser gewählt werden können. Vor neun Jahren, war es auch der großen Saal 134 im ersten Stock des Gerichtsgebäudes indem sich Uli Hoeneß vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten musste.
Stadler distanzierte sich von Hoeneß damals. Stadler als damaliger Hoeneß Stellvertreter im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG,( Audi, eine Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, hält 9,1% der Anteile an der FC Bayern München AG) rückte von Hoeneß ab und teilte mit:
- „Audi ist der festen Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg nur erreicht werden kann, durch die konsequente Einhaltung von Regeln und Normen. Wir stehen für seriöse, ehrliche und regelkonformes Verhalten in unserer Geschäftstätigkeiten,“ äußerte Stadler äußerte über einen Sprecher in Reaktion auf eine Anfrage von „Bild am Sonntag“.
Der Deal und das Geständnis des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler haben direkte Auswirkungen für die betrogenen Autokäufer. Indem Stadler seine Mitverantwortung eingestanden hat, wird die rechtliche Verantwortung für den Dieselbetrug anerkannt. Dieses Eingeständnis kann als Bestätigung der Vorwürfe gegen Audi und den Volkswagen-Konzern im Zusammenhang mit manipulierten Abgaswerten gesehen werden.
- Für die betrogenen Autokäufer bedeutet dies, dass ihre Ansprüche und Forderungen gegen Audi und den Volkswagen-Konzern gestärkt werden. Durch das Geständnis wird die Grundlage für mögliche Entschädigungsansprüche gelegt. Die betroffenen Kunden können nun leichter argumentieren, dass sie durch den Kauf der manipulierten Fahrzeuge getäuscht wurden und finanzielle Verluste erlitten haben. Dies könnte zu zivilrechtlichen Klagen und Vergleichsverhandlungen führen, bei denen den betroffenen Autokäufern eine Entschädigung angeboten wird.
Der Deal und das Geständnis von Stadler selbst, bewirken keine direkten finanziellen Entschädigung für die betrogenen Autokäufer. Die Entschädigung oder Rückzahlung an Kunden wird durch separate gerichtliche Verfahren oder Vereinbarungen zwischen den Autokäufern und dem Volkswagen-Konzern verhandelt werden müssen.
Insgesamt bietet das Geständnis von Stadler den betrogenen Autokäufern jedoch eine bessere Ausgangslage, um ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen und möglicherweise eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.
- Der VCD im UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.
„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der VCD im UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.
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