Scheinheiliges Umwelt- und Klimabewusstsein: Das Vortäuschen von umwelt- und klimafreundlichem Verhalten

Werbeversprechen wie “umweltfreundlich” und “klimaneutral” entsprechen oft nicht der Wahrheit

In Zeiten des zunehmenden Bewusstseins für den Klimawandel und die dringende Notwendigkeit von umweltfreundlichen Maßnahmen ist es bedauerlich, dass einige Menschen und Unternehmen vorgeben, sich um die Umwelt und das Klima zu kümmern, obwohl ihre Handlungen das genaue Gegenteil zeigen. Diese Form des Scheinheiligen Verhaltens ist besorgniserregend und schadet letztendlich den echten Bemühungen, die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen.

Der Anschein von Nachhaltigkeit:

Viele Unternehmen setzen heute auf umweltfreundliches Marketing, um ihr Image aufzupolieren und Kunden anzulocken. Sie drucken „grüne“ Logos auf ihre Produkte, geben vor, nachhaltige Materialien zu verwenden oder behaupten, klimaneutral zu sein. Doch allzu oft entpuppen sich diese Behauptungen bei genauerer Betrachtung als leere Versprechen. Hinter den Kulissen könnten dieselben Unternehmen umweltschädliche Produktionsverfahren nutzen, Ressourcen verschwenden oder sich nicht aktiv um die Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks bemühen.

Ein bekannter Abmahnverein konnte in dieser Woche in zwei Gerichtsverfahren gegen Unternehmen Erfolge verbuchen, die fälschlicherweise mit Klimaneutralität warben.

Sowohl der Konsumgüterkonzern Beiersdorf als auch die Drogeriemarktkette dm wurden von einem Verein wegen sogenanntem Greenwashing verklagt, also dem Vortäuschen umwelt- und klimafreundlichen Verhaltens. Der Abmahnverein warf den Unternehmen vor, Verbraucherinnen und Verbraucher irreführend über ihre Klimaneutralitätsansprüche zu informieren. Die Gerichtsverfahren führten zu Unterlassungserklärungen und dem Versprechen, mehr Transparenz zu schaffen.

Verurteilung von Beiersdorf:

Beiersdorf unterzeichnete vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungserklärung. Das Unternehmen verpflichtete sich dazu, den Kundinnen und Kunden zusätzliche Informationen über die CO2-Kompensationsprojekte bereitzustellen, die zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden. In der Werbung sollen Links zu Informationsseiten führen, auf denen die Verbraucherinnen und Verbraucher Einblicke in die kompensierten Projekte erhalten. Beiersdorf kam damit einer möglichen Verurteilung in drei von vier Klageanträgen zuvor und hat nun bis Ende August Zeit, seine Produktlabels anzupassen.

Unterlassungserklärung von dm:

Auch dm hat sich vor dem Landgericht Karlsruhe dazu bereit erklärt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Begriff „klimaneutral“ in der Werbung nicht mehr zu verwenden. Zuvor hatte der Abmahnverein  im Verfahren bewiesen, dass ein von dm unterstütztes Waldschutzprojekt in Peru nicht die versprochene CO2-Kompensation erbringt. Allerdings ist der Streit zwischen dem Verein und dm noch nicht vollständig beigelegt, da dm weiterhin den Begriff „umweltneutral“ auf Produkten verwenden möchte. Der Abmahnverein argumentiert, dass dm nicht alle Umweltauswirkungen vollständig kompensiert und bezeichnet die Werbung mit „umweltneutral“ als Verbrauchertäuschung.

Weitere Verfahren und Forderungen:

Der Abmahnverein hat insgesamt gegen 21 Unternehmen juristische Verfahren eingeleitet, um sie davon abzuhalten, weiterhin mit vermeintlicher Klimaneutralität zu werben. Unter anderem wurden Ölkonzerne, Lebensmittelunternehmen, Lieferdienste und Supermarktketten wegen ihrer Werbepraktiken im Bereich des Klimaschutzes kritisiert. Der Verein fordert von den Unternehmen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf ihre Klimaneutralitätsansprüche.

EU-Regulierung zum Schutz vor Greenwashing:

Der Verein betont die Notwendigkeit strengerer Regulierungen seitens der Politik, um falsche Klimaschutzversprechen und mangelnde Transparenz zu bekämpfen. Das Europäische Parlament hat Vorschläge für strengere Vorgaben gemacht, die Unternehmen dazu verpflichten würde genauere Nachweise für ihre Werbeversprechen im Bereich der Umweltfreundlichkeit zu erbringen. Gemäß den Vorschlägen des EU-Parlaments sollen Unternehmen künftig anhand einheitlicher Kriterien belegen müssen, dass Begriffe wie „umweltfreundlich“ und „klimaneutral“ den Tatsachen entsprechen. Darüber hinaus sollen Behauptungen zur Umweltfreundlichkeit eines gesamten Produkts, die jedoch nur auf einen Teil des Produkts zutreffen, vollständig verboten werden. Es sollen nur noch Nachhaltigkeitssiegel zugelassen werden, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von staatlicher Seite eingeführt wurden. Derzeit verhandelt das Parlament noch mit den EU-Staaten über die genauen Details dieser Regelungen.

Der Abmahnverein fordert auch von der deutschen Bundesregierung, den Vorgaben der EU-Kommission und des EU-Parlaments zu folgen und strengere Maßnahmen zum Schutz vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität einzuführen. Während der Verein vor Gericht aktiv ist, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, sieht er die Politik in der Verantwortung, dies ernsthaft anzugehen. Er appelliert an Bundesministerin Steffi Lemke und Minister Marco Buschmann, die EU-Vorgaben zu unterstützen und strengere Regulierungen zum Schutz vor irreführender Werbung umzusetzen.

Am 19. Juli wird das Gericht über den Fall dm entscheiden, sofern dm bis Ende Juni keine Unterlassungserklärung abgibt. Der Abmahnverein hat angekündigt, weiterhin gegen Unternehmen vorzugehen, die mit vermeintlicher Klimaneutralität werben, und setzt sich für Transparenz und Ehrlichkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen und Klimaschutzmaßnahmen ein.

Greenwashing:

Das Phänomen des „Greenwashing“ hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Greenwashing bezeichnet die Praxis, sich absichtlich umweltfreundlicher darzustellen, als man tatsächlich ist. Unternehmen geben vor, sich für die Umwelt einzusetzen, indem sie grüne Etiketten oder umweltbezogene Werbeslogans verwenden. Doch wenn man genauer hinsieht, erkennt man oft, dass dies nur oberflächliche Maßnahmen sind, die die wahre Umweltauswirkung ihrer Aktivitäten verdecken sollen. Greenwashing täuscht Verbraucher und erschwert es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, um umweltfreundliche Alternativen zu wählen.

Symbolische Gesten statt echter Veränderung:

Ein weiterer Aspekt des vortäuschenden Verhaltens im Umwelt- und Klimabereich ist die Tendenz, symbolische Gesten zu machen, anstatt tatsächlich substanzielle Veränderungen vorzunehmen. Dies kann beispielsweise die Teilnahme an Umweltschutzveranstaltungen ohne wirkliche Verpflichtung zur Umsetzung nachhaltiger Praktiken beinhalten. Politiker, die große Reden über den Klimawandel halten, aber keine konkreten Maßnahmen ergreifen, sind ein gutes Beispiel dafür. Solche Gesten erwecken den Eindruck von Aktivismus, sind aber letztendlich nur oberflächliche Bemühungen, die keine langfristige Wirkung haben.

Die Folgen des Scheinheiligen Verhaltens:

Das Vortäuschen von umwelt- und klimafreundlichem Verhalten hat ernsthafte Konsequenzen für unsere Gesellschaft und unseren Planeten. Es täuscht die Öffentlichkeit, lenkt von echten Umweltproblemen ab und behindert den Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Indem Unternehmen und Einzelpersonen vorgeben, umweltfreundlich zu sein, ohne tatsächliche Veränderungen umzusetzen, wird das Vertrauen der Menschen in grüne Initiativen und Umweltschutz untergraben.

Das Scheinheilige Verhalten hat auch Auswirkungen auf die Umwelt selbst.

Wenn Unternehmen ihre umweltschädlichen Praktiken weiterhin ausüben und gleichzeitig vorgeben, nachhaltig zu sein, werden Ressourcen weiterhin verschwendet, die Verschmutzung nimmt zu und der Klimawandel wird weiter vorangetrieben. Dadurch wird die eigentliche Krise verstärkt, anstatt ihr entgegenzuwirken.

Darüber hinaus kann das Vortäuschen von umweltfreundlichem Verhalten diejenigen desavouieren, die echte Bemühungen unternehmen, um die Umwelt zu schützen. Organisationen und Individuen, die sich aktiv für Nachhaltigkeit und den Klimaschutz einsetzen, können durch die Scheinheiligkeit anderer entmutigt oder in den Schatten gestellt werden. Dies kann zu einem Mangel an Anerkennung und Unterstützung für ihre Arbeit führen und den gesellschaftlichen Wandel behindern, den wir dringend brauchen.

Es ist wichtig, das Scheinheilige Verhalten zu erkennen und zu bekämpfen, indem wir kritisch hinterfragen, welche Maßnahmen und Praktiken tatsächlich umweltfreundlich sind und welche nur dazu dienen, ein positives Image zu vermitteln. Als Verbraucher sollten wir uns informieren, die Glaubwürdigkeit von Unternehmen und Organisationen überprüfen und uns für echte Nachhaltigkeit einsetzen. Regierungen und politische Entscheidungsträger sollten strenge Richtlinien und Standards für umweltbezogene Behauptungen und Maßnahmen festlegen, um Greenwashing einzudämmen und eine transparente und ehrliche Debatte zu fördern.

Abschließend ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir uns nicht von vorgegebenem umwelt- und klimafreundlichem Verhalten täuschen lassen.

Um echte Veränderungen herbeizuführen, müssen wir unsere Ressourcen und unser Verhalten tatsächlich in Einklang mit den Zielen des Umweltschutzes und des Klimaschutzes bringen. Nur durch konkrete und substantielle Maßnahmen können wir eine nachhaltige Zukunft für uns und kommende Generationen sicherstellen.

Bei der  Debatte um Elektroautos, stellt sich auch immer wieder die Frage? Sind sie wirklich umweltfreundlich?

Die zunehmende Beliebtheit von Elektroautos als vermeintlich umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren hat zu einer hitzigen Debatte über ihre tatsächlichen Umweltauswirkungen geführt. Während Elektroautos zweifellos Vorteile wie emissionsfreien Fahrbetrieb bieten, ist es wichtig, ihre gesamte Lebenszyklus-Bilanz zu betrachten, um eine fundierte Einschätzung ihrer Umweltfreundlichkeit zu erhalten.

Der emissionsfreie Fahrzeugbetrieb:

Ein unbestreitbarer Vorteil von Elektroautos ist ihr emissionsfreier Betrieb. Da sie von Elektromotoren angetrieben werden, produzieren sie während der Fahrt keine direkten Emissionen von Treibhausgasen oder Schadstoffen. Dies trägt zur Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten bei und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Die Herausforderungen der Batterieproduktion:

Die größte umweltbezogene Kritik an Elektroautos konzentriert sich auf die Herstellung der Batterien, die für den Betrieb dieser Fahrzeuge erforderlich sind. Die Gewinnung und Verarbeitung der benötigten Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel bringt Umweltauswirkungen mit sich, darunter Landnutzungsprobleme, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie die Ausbeutung von Arbeitskräften in einigen Abbaugebieten. Die Energiedichte der Batterien erfordert auch einen erheblichen Energieaufwand während des Herstellungsprozesses.

Die Energiequelle für den Ladevorgang:

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Quelle der Elektrizität, mit der die Elektroautos aufgeladen werden. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird der Vorteil der emissionsfreien Fahrt verstärkt. Wenn jedoch der Großteil des Stroms aus fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas stammt, können die indirekten Emissionen durch die Stromerzeugung die Umweltauswirkungen der Elektrofahrzeuge erhöhen.

Lebenszyklus-Analyse:

Um eine umfassende Bewertung der Umweltfreundlichkeit von Elektroautos vorzunehmen, ist es wichtig, eine Lebenszyklus-Analyse durchzuführen. Diese Analyse berücksichtigt alle Phasen, von der Rohstoffgewinnung über die Produktion, den Betrieb bis hin zur Entsorgung des Fahrzeugs. Untersuchungen haben gezeigt, dass Elektroautos im Betrieb geringere Treibhausgasemissionen aufweisen als Verbrennungsmotoren. Allerdings kann die Umweltbilanz je nach Energiemix und Produktionsmethoden variieren.

Die Bedeutung einer ganzheitlichen Perspektive:

kein Fahrzeugtyp ist vollständig frei von Umweltauswirkungen. Sowohl Elektroautos als auch Verbrennungsmotoren haben ihren ökologischen Fußabdruck

Es gibt leider viele Fälle von sogenannten „Umwelt-Mogelpackungen“.

Dabei handelt es sich um Produkte, die sich umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Unternehmen nutzen verschiedene Taktiken, um den Eindruck von Nachhaltigkeit zu vermitteln, obwohl ihre Produkte und Verpackungen möglicherweise umweltschädlich sind. Hier sind einige Beispiele für solche Praktiken:

Überflüssige Verpackungen: Manche Produkte werden in übermäßigem Verpackungsmaterial verkauft, das keinen wirklichen Zweck erfüllt, außer den Eindruck von Qualität oder Umweltfreundlichkeit zu erwecken. Dies führt zu zusätzlichem Abfall und belastet die Umwelt.

 Bioplastik: Bioplastik klingt umweltfreundlich, da es aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Jedoch ist nicht jedes Bioplastik biologisch abbaubar und kann weiterhin die Umwelt belasten, wenn es nicht ordnungsgemäß entsorgt wird.

 Irreführende Kennzeichnungen: Manchmal verwenden Produkte Labels oder Zertifikate, die Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit suggerieren sollen, ohne dass sie tatsächlich von einer unabhängigen Stelle geprüft oder zertifiziert wurden.

Es ist wichtig, kritisch zu hinterfragen und sich nicht von Marketingstrategien täuschen zu lassen. Umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Informationen über Produkte und Unternehmen recherchieren und auf vertrauenswürdige Zertifizierungen achten, um sicherzustellen, dass ihre Kaufentscheidungen tatsächlich umweltfreundlich sind. Gleichzeitig ist es auch von Bedeutung, dass Regierungen und Behörden wirksame Regulierungen und Standards einführen, um irreführende Praktiken zu bekämpfen und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.

  • Es gibt Situationen, in denen Gesetze oder politische Maßnahmen, die ursprünglich als umweltfreundlich gedacht waren, unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Dies kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, darunter:

 Rebound-Effekt: Der Rebound-Effekt tritt auf, wenn die Effizienzsteigerung oder Einsparungen in einem Bereich dazu führen, dass die Menschen diese Einsparungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung energieeffizienter Technologien, die zu Kosteneinsparungen führen. Die Menschen könnten jedoch dazu neigen, diese Einsparungen zu nutzen, um mehr Energie zu verbrauchen oder größere Fahrzeuge zu kaufen, was letztendlich den Umweltnutzen zunichtemacht.

 Mangelnde Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus: Manchmal konzentrieren sich Gesetze oder Richtlinien nur auf einen Teil des Produktlebenszyklus und berücksichtigen nicht die vollständigen Auswirkungen auf die Umwelt. Ein Beispiel dafür ist die Förderung von Elektrofahrzeugen, ohne die Umweltauswirkungen bei der Herstellung der Batterien oder die Entsorgung am Ende der Lebensdauer angemessen zu berücksichtigen.

 Industrielobbyismus: In einigen Fällen üben Industrie- und Wirtschaftsverbände starken Einfluss auf politische Entscheidungsträger aus und beeinflussen die Gestaltung von Gesetzen und Vorschriften. Dies kann dazu führen, dass bestimmte umweltfreundliche Maßnahmen blockiert oder verwässert werden, um die Interessen der beteiligten Industrien zu schützen.

 Widersprüchliche Politikbereiche: Oftmals gibt es in Regierungen unterschiedliche Politikbereiche mit unterschiedlichen Zielen. Beispielsweise kann es in einer Regierung einerseits Umweltziele geben, während andererseits wirtschaftliche Wachstumsziele verfolgt werden. Dies kann zu einem Konflikt führen, bei dem umweltfreundliche Maßnahmen geopfert werden, um kurzfristige wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

„Umweltgesetze mit unbeabsichtigten negativen Auswirkungen: Wenn gut gemeint das Gegenteil bewirkt“

Es ist wichtig, dass Politik und Gesetzgebung auf umfassender Analyse und transparenten Bewertungen basieren, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Die Einbindung von Expertinnen und Experten, Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsprozesse kann dazu beitragen, dass Gesetze und Maßnahmen tatsächlich den angestrebten Umweltschutz fördern und mögliche Konflikte oder negative Folgen minimieren.

Eigentlich ist es in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Abmahnverein, Polizei spielen darf,

Die allgemeine Klageberechtigung die diesem betreffenden  Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie heute überhaupt noch Gültigkeit hat. Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Der Verein  könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet der Vereinsvorstand in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich der Verein nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal ernsthaft in Frage gestellt würde.

  • Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Rechtlich gesehen dürfte das „e.V.“ bei diesem Verein mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz sein und er sollte eigentlich in eine Kapitalgesellschaft überführt werden, da die von ihm erzielten Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider laufen. Aber diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.

Dieser Verein nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen:  Als „qualifizierte Einrichtung“ hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren.

Liebe Leserinnen und Leser,

wir möchten Ihre Meinung zu einem kontroversen Thema einholen: Abmahnungen.

In unserem Rechtsstaat ist es eigentlich nicht akzeptabel, dass ein kleiner Abmahnverein quasi die Rolle der Polizei übernehmen darf.

Die allgemeine Klageberechtigung, die diesem Verein im Jahr 2004 gewährt wurde, beinhaltet kein politisches Mandat, und es ist fraglich, ob sie heute überhaupt noch gültig ist. Es ist bekannt, dass nicht jeder Mitglied werden kann, da der Verein befürchtet, dass er sonst leicht unterlaufen und lahmgelegt werden könnte, wie der Vereinsvorstand in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 7. August 2017 offen zugibt. Die Frage ist: Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich der Verein nun endgültig entlarvt und riskiert hoffentlich die Aberkennung der allgemeinen Klageberechtigung, falls die Politik endlich seine Berechtigung ernsthaft hinterfragt.

  • Wenn die „Rechtspflege“ lediglich dazu dient, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen, und das auf Kosten anderer, die letztendlich durch staatlichen Zwang gezwungen werden, die Mittel aufzubringen, dann verdient sie den Namen „Rechtspflege“ nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.
  • Falls tatsächlich Wettbewerbs- und Umweltverstöße lückenlos verfolgt werden sollen und somit zu einer Nebenform des Strafrechts werden, dann sollte diese Aufgabe nicht länger in privater Verfügungsgewalt liegen, sondern in den Händen einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztendlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert und die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, um solche sozial ungerechten Handlungsmöglichkeiten zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Rechtlich gesehen scheint der Zusatz „e.V.“ bei diesem Verein mittlerweile fehl am Platz zu sein, und er sollte eigentlich in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, da die von ihm erzielten Umsätze dem ursprünglichen ideellen Zweck widersprechen. Doch diese Rechtsbrüche werden offensichtlich durch einen Grünen Bonus toleriert.

Dieser Verein nimmt sich nicht einfach das Recht, den Aufpasser zu spielen. Die Politik hat ihm ausdrücklich diese Befugnis verliehen: Als „qualifizierte Einrichtung“ hat der Ökoverband gemäß dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Unternehmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen von Einzelkunden vor Gericht zu bringen.

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