Polizei schaut zu, während Klimaextremisten der „Letzten Generation“ den Flugverkehr gefährden
Klimaextremisten der „Letzten Generation“ dringen immer öfter auf Flughäfen wie Sylt, Berlin, Frankfurt und München ein, um den Flugverkehr zu stören und erheblichen Schaden anzurichten. Trotz der Bedrohung für Menschenleben und der enormen wirtschaftlichen Verluste scheint die Polizei wenig einzuschreiten. Während Ambulanzflüge ausfallen und Millionen von Schäden entstehen, stellt sich die Frage, ob und warum der Staat den „Terror der Letzten Generation“ duldet.
„Auch bleiben die Fragen nach den Konsequenzen und der Sicherheit im Luftverkehr unbeantwortet“ bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Man muss sich doch endlich einmal die Frage stellen ob die Klimaextremisten der Letzten Generation noch Umweltaktivisten oder einfach nur ganz gewöhnliche skrupellose Straftäter sind?
Der Begriff „Klimaextremisten“ ist nicht einheitlich definiert und wird von verschiedenen Menschen unterschiedlich interpretiert. In der Regel bezieht sich dieser Begriff auf Aktivisten oder Gruppen, die sich für eine rasche und radikale Reduzierung der Treibhausgasemissionen und den Schutz des Klimas einsetzen. Sie argumentieren oft, dass herkömmliche politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht ausreichen und direktere Aktionen notwendig sind, um auf das Ausmaß der Krise aufmerksam zu machen.
Die Frage, ob diese Aktivisten als „Umweltaktivisten“ oder „ganz gewöhnliche Straftäter“ betrachtet werden, hängt von der Perspektive ab und wird selbst von den Gerichten nicht einheitlich bewertet.
Einige Menschen und Gruppierungen unterstützen und bewundern diese „Aktivisten“ für ihren Einsatz und betrachten sie als Umweltaktivisten, die bereit sind, unkonventionelle Methoden einzusetzen, um auf die Dringlichkeit des Problems hinzuweisen. Sie argumentieren, dass ziviler Ungehorsam und nicht-gewalttätiger Widerstand notwendig sein können, um wirkungsvollen politischen Wandel herbeizuführen.
Andere Menschen sehen diese Aktivisten als Straftäter an, insbesondere wenn sie Gesetze brechen oder zu Gewalt aufrufen. Sie argumentieren, dass der Einsatz von Gewalt oder illegalen Taktiken nicht gerechtfertigt ist, unabhängig von den zugrunde liegenden Anliegen.
Die Ansichten zu diesem Thema variieren sehr stark und können von persönlichen Überzeugungen und politischen Standpunkten abhängen.
Also, der Zweck heiligt die Mittel?
Der Satz „Der Zweck heiligt die Mittel“ ist eine ethische Maxime, die besagt, dass eine Handlung gerechtfertigt ist, solange das angestrebte Ziel gut oder erstrebenswert ist, unabhängig von den eingesetzten Mitteln. Diese Maxime wird jedoch kontrovers diskutiert und hat verschiedene Interpretationen und Einschränkungen.
In Bezug auf Klimaaktivisten kann man sagen, dass einige von ihnen die Auffassung vertreten, dass das Ziel, den Klimawandel zu bekämpfen und die Umwelt zu schützen, so dringend ist, dass radikale Maßnahmen gerechtfertigt sind, selbst wenn sie Gesetze brechen oder die öffentliche Ordnung stören. Sie glauben, dass die bisherigen politischen und wirtschaftlichen Ansätze nicht ausreichend waren, um die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen, und dass ein erhöhter Druck und ziviler Ungehorsam notwendig sind, um echte Veränderungen herbeizuführen.
Wer sich diese Argumentation zu Eigen macht, muss dann auch akzeptieren wenn sich wohnungslose Bürger oder von hohen Lebensmittelpreisen gebeutelte Kleinsrentner zu radikalen Maßnahmen entschließen um ihre ausweglose Situation zu ändern.
- Andere halten jedoch an der Ansicht fest, dass die Mittel, die zur Erreichung eines Ziels eingesetzt werden, ebenso wichtig sind wie das Ziel selbst. Sie argumentieren, dass Gewalt oder illegale Taktiken die Glaubwürdigkeit einer Bewegung untergraben können und letztendlich den Zielen schaden können.
Der Staat darf und kann Straftaten nicht einfach ignorieren. Der Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das bedeutet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass Gesetze verbindlich sind. Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt, erwartet man üblicherweise, dass der Staat angemessene Maßnahmen ergreift, um solche Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und gegebenenfalls zu bestrafen.
Wenn diese Klimaaktivisten argumentieren, dass ihr ziviler Ungehorsam oder ihre direkten Aktionen gerechtfertigt sind, um auf die Dringlichkeit des Klimawandels hinzuweisen, und sie somit eine gewisse Nachsicht oder Strafmilderung verdienen würden, so ist das ihre persönliche Meinung, aber juristisch ohne Bedeutung.
Es ist Aufgabe der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen und zu entscheiden, wie mit Straftaten umgegangen wird. Dies geschieht in der Regel auf Grundlage der bestehenden Gesetze, der Ermessensspielräume der Behörden und der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
- Wo dieses Augenzwinkernde Wohlwollen für Straftäter die ein angeblich berechtigtes und absolut notwendiges Problem beseitigen möchten, hinführen kann, hat diese Republik in der Vergangenheit schon schmerzhaft erleiden müssen.
Um auf mögliche gefährliche oder unerwünschte Tendenzen hinzuweisen und dazu aufzufordern, ihnen von Anfang an entgegenzutreten sollte man sich immer mal wieder an einer Redensart orientieren: wehret den Anfängen“ Sie erinnert daran, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um negative Entwicklungen oder eine Verschlechterung einer Situation zu verhindern.
„Wehrtet den Anfängen“, wurde im Laufe der Zeit zu einem geflügelten Wort und ruft heute noch zur Wachsamkeit und zum Handeln auf, um potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Also hoffen wir einmal…., dass der Staat seiner Pflicht nachkommt und den Anfängen wehrt, wünscht sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Dutschland im UTR e.V.
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Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas: „Polizei schaut zu, wenn Klimaextremisten der „Letzten Generation“ Flugverkehr gefährden“.
„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den arabischen Sender Al Jazeera.
Sylt, Berlin, Frankfurt, München etc
Polizei schaut zu, wenn Klimaextremisten der „Letzten Generation“ Flugverkehr gefährden
Immer häufiger gelangen Klimaextremisten auf Flughäfen und gefährden Luftverkehr und Menschenleben. Die Polizei geht milde vor, kümmert sich um den Zuganschluss – aber notwendige Ambulanzflüge fallen aus und Millionenschäden bleiben.
Duldet der Staat den Terror der „Letzten Generation“?
Auf den Flughafen von Sylt/EDXW sind kriminelle Täter eingedrungen und haben ein Flugzeug mit orangefarbener Farbe erheblich beschädigt. Sie durchtrennten den Zaun des Flughafengeländes mit Bolzenschneidern, liefen unbehelligt vom Flughafenpersonal zu den abgestellten Flugzeugen und besprühten einen Cessna Citation Jet fast vollständig mit Farbe
Um möglichst hohen Schaden anzurichten, entfernten sie – immer noch unbehelligt – die Abdeckung der Triebwerke und sprühten in die hochgelegenen Aggregate so viel Farbe, dass sie sogar hinten wieder herauskam, wie der Eigner in einem Gespräch mit Jan Brill von der Fachzeitschrift »Pilot und Flugzeug« berichtete.
Vor Ort seien später Landesluftfahrtbehörde, Kriminalpolizei, lokale Polizei und natürlich der Sicherheitschef des Flughafens gewesen.
- Festgenommen wurde niemand. Im Gegenteil: Gegen Nachmittag wurden die Straftäter von den Sicherheitsorganen noch freundlich aufgefordert »mal zum Ende zu kommen, denn um 18.00 Uhr geht Euer Zug.«
Gegen fünf Beteiligte werde ermittelt, sagte eine Sprecherin der zuständigen Polizeidirektion Flensburg. Gegenüber Bild las man von einer Polizeisprecherin Sandra Orte, dass man mit den Mitgliedern der letzten Generation sprechen wolle. Ob es sich bei der Handlung um Sachbeschädigung handele, könne sie zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
In jedem Fall dürfte der Schaden in einen hohen sechs- bis knapp siebenstelligen Bereich gehen. Die Farbe ist in Elektrik, Seilzüge, Scharniere und Führungen von Klappen, Seitenruder und Höhenruder sowie empfindliche Sensoren eingedrungen. An der Seite befinden sich sogenannte Static Ports mit kleinen Öffnungen, die verklebt seien und die Leitungen im Inneren zerstört haben dürften. Die Triebwerke dürften ebenfalls zerstört sein. Der Jet ist fluguntauglich; ein Schaden im siebenstelligen Bereich ist entstanden.
Das ist nicht der erste Fall. Schon vor kurzem drangen Extremisten dieser Vereinigung auf den Berliner Flughafen und übersprühten ein Flugzeug vom Typ Piper Aztec, einen knapp 50 Jahre alter Propeller-Oldtimer. Damit wurde das Flugzeug ebenfalls fluguntauglich gemacht und muss von einem zugelassenen Betrieb auseinandergenommen und wieder instandgesetzt werden. Das Oldtimerflugzeug einer dänischen Haltergemeinschaft dürfte damit ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Das stellt – das muss festgehalten werden – auch einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar.
Der NDR spricht dennoch fast liebevoll von »Anhängern der letzten Generation« schreibt wörtlich: »Anhänger der Initiative »Letzte Generation« haben heute auf dem Flughafen auf Sylt für Wirbel gesorgt.«
Die neue Geschäftsführerin des Berliner Flughafens BER, Aletta von Massenbach, legt zwar Wert darauf, dass sie den Flughafen »wirtschaftlich, digital und ökologisch nachhaltiger aufstellen« wolle, wie sie nach Bekanntgabe ihrer Beförderung mitteilte. Nicht davon die Rede ist, dass er auch sicherer werden solle.
Denn, wie ein TE-Leser zu Recht, hinweist, hat Deutschland laut EU-Luftsicherheitsgesetzgebung und Annex 17, Doc 30 der Chicago Convention der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO die Pflicht, Maßnahmen zu treffen, um Unbefugten den Zugang zum gesicherten Bereich, insbesondere dem kritischen Bereich zu verhindern: »Jeder Flughafen muss einen Luftsicherheitsplan haben, der von den zuständigen Behörden und im Rahmen regelmässiger Inspektionen auch hinsichtlich der Umsetzung geprüft wird. Es ist völlig irrelevant, wer aus welchen Motiven eindringt – ob Farbsprühen oder das Einbringen eines Sprengsatzes in ein Flugzeug. In den USA landen solche Täter für ziemlich lang in Gefängnissen.«
Deutschland dagegen sei offensichtlich nicht willens oder in der Lage, die EU-Gesetzgebung einzuhalten, so Brusselmans.
Die EU, sonst immer vornedran, wenn es um angebliche Nitratwerte im Grundwasser oder Stickoxid-Werte in Städten geht, ist jetzt sogar verpflichtet, jene »One Stop Security« aufzuheben. Das bedeutet, dass beim Umsteigen bei innereuropäischen Flügen wieder eine erneute Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden muss. Denn Flüge aus Deutschland müssen dann wie Flüge aus Drittstaaten behandelt werden. Die für Flugpassagiere sehr lästige Aktion wird notwendig, weil Deutschland die EU-Gesetzgebung nicht einhält. Man darf sicher sein, dass die USA sehr genau die Vorfälle beobachten und massiv reagieren werden.
Richtig ist auch, dass die USA, die das Thema »Luftsicherheit« aus guten Gründen sehr ernst nehmen, hierüber sehr ungehalten sein und weitere zusätzliche Maßnahmen für Flüge in die USA treffen dürften.
Die Bundesregierung jedoch interessierte noch nicht einmal der Schaden, der bei den bisherigen Angriffen am Flughafen München und Berlin entstanden ist. Immerhin mussten viele Flüge umgeleitet werden. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU hervor.
Auf die Frage, wieviele Tonnen CO2 durch die Aktionen der sogenannten »letzten Generation« an den Flughäfen zusätzlich emittiert wurden, liegen der Bundesregierung »keine Berechnungen« vor – erstaunlich, da mittlerweile jeder Furz jeder Kuh berechnet wird.
Die Liste der Einsätze von Sicherheitskräften aufgrund von Aktionen der Klimaextremisten ist schon erstaunlich lang:
2019
26. Juli Stuttgart
6. Oktober Frankfurt am Main
7. Oktober Berlin-Tegel
8. Oktober Berlin-Schönefeld
9. Oktober Berlin-Tegel
21. November Hamburg
28. Dezember Stuttgart
2020
16. August München
17. August Berlin-Tegel, Düsseldorf
2022
23. Februar Frankfurt am Main, Berlin-Brandenburg, München
25. Februar Berlin-Brandenburg, München
24. November Berlin-Brandenburg
8. Dezember Berlin-Brandenburg, München
Nicht nur Piloten fragen sich währenddessen, wie es möglich sei, dass solche Personen auf Flughafengelände kommen können. Sie selbst müssen sich vollständig durchleuchten und kontrollieren lassen und müssen sogar sämtliche Privatgegenstände offenlegen. Zudem regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen über sich ergehen lassen. Aber sie besprühen auch keine Flugzeuge oder zerstören sie.
Das Flugzeug stand seit Sonntag in Sylt. Es hatte in der Woche zuvor noch unentgeltliche Ambulanzflüge durchgeführt, also Kranke eilig in Fachkliniken verlegt. Damit ist es nun auf absehbare Zeit vorbei ebenso wie mit schnellen und eiligen Organtransporten. Klimaextremisten gehen über Leiche
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