Alternative Verkehrsmittel stehen zur Verfügung – …gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….
Landgericht Berlin weist erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klima-Aktivisten zurück. Autofahrern wird nahegelegt, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen oder mehr Reisezeit einzuplanen, um mit angekündigten Blockaden umzugehen.
Die Klima-Aktivisten haben ihre Absicht, ihren Protest auszuweiten, bekannt gegeben. Laut einem Bericht des Tagesspiegels hat das Landgericht Berlin in einer neuen Entscheidung zu den kontroversen Blockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegenüber den Klima-Aktivisten abgelehnt.
Folgt man dieser Logik, dürften auch Schutzgeldforderungen der Mafia nicht als Erpressung betrachtet werden, da sich Gastronomen und Ladenbesitzer durch die Bildung finanzieller Rücklagen rechtzeitig darauf einstellen könnten, wenn die Mafia dies ankündigt.
Diese fragwürdige Entscheidung überrascht, da selbst die linksradikale Innenministerin Faeser, die davon spricht, dass es bei solchen Aktionen „hauptsächlich um Nötigung und Sachbeschädigung“ gehe. Den sogenannten „Klimaaktivisten“ der „Letzten Generation“, wie die Medien sie verharmlosend bezeichnen, wurden seit Anfang 2022 mindestens 580 Straftaten zugeordnet. 740 Personen sind polizeilich bekannt“, so die SPD-Politikerin Faeser, die zudem feststellt, dass diese „Aktivisten“ dem „Klimaschutz“ erheblichen Schaden zufügen, möglicherweise aufgrund der eigenen schlechten Umfragewerte und des Aufstiegs der AfD. Beinahe im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit erklärt Faeser: „Wir akzeptieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzen. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Straftätern und Extremisten.“
Vielleicht sollte die betreffende Politikerin ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand bringen. Wenn ein Klimaextremist sich auf eine Autobahn klebt oder Gemälde mit Farbe beschmiert, handelt es sich um Nötigung, Sachbeschädigung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, usw.
„Wer schützt diese Aktivisten vor rechtlichen Konsequenzen?“ fragt sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Die Frage, wer die schützende Hand über diese Aktivisten hält, wirft viele Diskussionen auf. Es ist aber auch richtig, dass das Gerichtsurteil nicht bedeutet, dass die Aktivisten vor Strafverfolgung geschützt wären.. Das Gericht hat lediglich in diesem spezifischen Fall den Vorwurf der Nötigung abgelehnt und darauf hingewiesen, dass alternative Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung eines Gerichts basiert auf verschiedenen rechtlichen Aspekten, wie der Auslegung von Gesetzen und der Prüfung von Beweisen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es unterschiedliche Meinungen und Interpretationen in Rechtsfragen gibt. In diesem Fall hat das Gericht argumentiert, dass Autofahrer die Möglichkeit haben, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen oder ihre Reisezeiten anzupassen, um mit den angekündigten Blockaden umzugehen.
Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat funktioniert und dass Entscheidungen von unabhängigen Gerichten getroffen werden. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt oder wenn Personen der Meinung sind, dass Aktivisten strafrechtlich belangt werden sollten, können sie dies in einem rechtlichen Rahmen durch entsprechende Klagen oder Anzeigen verfolgen.
Nein, der Rechtsstaat hat nicht seine Flagge eingeholt.
Der Rechtsstaat basiert auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, bei dem Gesetze und rechtsstaatliche Prinzipien die Grundlage für das Funktionieren der Gesellschaft bilden. Dies beinhaltet die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewährleistung von Grundrechten, den Schutz vor Willkür und die Durchsetzung des Gesetzes.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Rechtsstaat nicht statisch ist und sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Gesetze können geändert werden, um den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, und Gerichtsentscheidungen können überprüft und gegebenenfalls revidiert werden.
Der Rechtsstaat bleibt ein grundlegendes Prinzip in den meisten Demokratien, um den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger zu gewährleisten und eine faire und gerechte Gesellschaft zu fördern.
Die Berliner Justiz ist derzeit mit einer Vielzahl von Verfahren zu Straßenblockaden durch Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ beschäftigt.
Das Berliner Landgericht hat kürzlich eine bestimmte Aktion nicht als Nötigung eingestuft. Es argumentierte, dass das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit für die Betroffenen möglich gewesen wäre.
Es gibt unterschiedliche Ansichten innerhalb der Berliner Justiz darüber, ob Straßenblockaden durch Klimademonstranten als Nötigung betrachtet werden sollten.
Ein Beschluss des Landgerichts Berlin aus dem Mai 2023 zeigt, dass es diese Frage in Bezug auf eine Aktion der „Letzten Generation“ auf der Stadtautobahn A100 verneint hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den „üblichen Stauzeiten“ in Berlin und der Möglichkeit, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.
Das Gericht betonte jedoch in seiner Begründung, dass die Bewertung von Straßenblockaden von den konkreten Auswirkungen und dem Ausmaß der jeweiligen Blockade abhängt. Diese Information wurde zuvor vom „Tagesspiegel“ veröffentlicht.
Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, erklärte, dass es bisher keine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema gebe. Das Amtsgericht Tiergarten hat bereits Hunderte von Strafbefehlen gegen Mitglieder der Klimagruppe „Letzte Generation“ erlassen, die von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragt wurden. In den meisten Fällen handelt es sich um den Vorwurf der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Da die Klimaaktivisten in der Regel die Verurteilung nicht akzeptieren, kommt es zu Prozessen. Inzwischen finden wöchentlich mehrere solcher Verhandlungen vor dem Amtsgericht statt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eigenen Angaben zufolge fast 1.800 Verfahren zu Blockaden der „Letzten Generation“ zu bearbeiten (Stand: 10. Mai).
In dem besagten Beschluss des Landgerichts ging es darum, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl nicht erlassen wollte. Der Richter bewertete das Recht auf Versammlungsfreiheit höher als den Vorwurf der Nötigung. Er sah das Festkleben der Hand auf der Fahrbahn nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an. Da die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde einlegte, wurde der Fall ans Landgericht weitergeleitet. Das Landgericht bestätigte die Ansicht der Vorinstanz hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung.
Nur mal ganz naiv gefragt?
Was passiert, wenn ein Richter aufgrund von Klimakleberblockaden aufgehalten wird und der Zugang zum Gerichtsgebäude blockiert wird? Dann würde dies doch sicher als Störung des Gerichtsbetriebs betrachtet werden, oder könnte man dem Richter zumuten durch ein Fenster in das Gebäude zu gelangen? Denn Fenster sind bei einem Gerichtsgebäude in der Regel in ausreichender Zahl vorhanden.
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