Skandalurteil! Arzt zu harter Strafe verurteilt, während korrupte Politiker ungestraft bleiben
Die Worte des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hallen immer noch in unseren Ohren:
„Wir werden einander viel verzeihen müssen“.
Doch von Vergebung ist in der aktuellen Zeit der „Pandemie“ keine Spur mehr zu sehen. Ein schockierender Fall wirft ein grelles Licht auf die Ungerechtigkeiten und Doppelstandards, die in unserem zunehmend totalitären Staat herrschen.
Der Mediziner Dr. Heinrich Habig wurde zu einer harten Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er angeblich 600 falsche Impfzertifikate ausgestellt haben soll. Doch anstatt sein Handeln im Interesse seiner Patienten zu verstehen und zu verzeihen, wirft ihm Richterin Petra Breywisch-Lepping sogar eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor. Das ist absolut unfassbar!
- Dr. Habig handelte angeblich aus ethischen Gründen, um seine Patienten vor dem Impfzwang und möglichen Nebenwirkungen zu schützen. Aber die Richterin und die Staatsanwaltschaft sehen das anders. Hier offenbart sich ein eklatanter Fall von Ungerechtigkeit und Doppelstandards. Während andere Straftäter nach weitaus schwerwiegenderen Taten freigelassen werden und korrupte Politiker, die sich an Maskendeals um Millionen Euro bereichert haben, ungeschoren davonkommen, wird ein Arzt, der im Interesse seiner Patienten gehandelt haben will, mit einer harten Strafe belegt.
Dieses Urteil ist nicht nur ungerecht, sondern stellt auch eine ernsthafte Bedrohung für den gesellschaftlichen Frieden dar. Es scheint, als ob Vergebung und Verständnis in unserem Land keine Rolle mehr spielen. Stattdessen setzt sich die Rechthaberei und der Drang nach Bestrafung ungehindert fort. Es ist höchste Zeit, diese Ungerechtigkeiten anzuprangern und für eine gerechtere und mitfühlendere Gesellschaft einzutreten.
Sowohl in der Justiz als auch bei den Verantwortlichen für die durchgeführten Maßnahmen scheint die Überzeugung zu herrschen, dass sie nicht auf die Vergebung der damals schwer betroffenen Menschen angewiesen sind. Andernfalls hätte man von Anfang an sagen können: „Pech gehabt, die Pandemie ist vorbei, lasst uns freundlich miteinander umgehen – wir verzichten auf eine Klage gegen Dr. Habig.“ Immerhin befanden wir uns alle gemeinsam in einer Situation, die es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zuvor gegeben hatte.
Heute wissen wir mehr:
- Die Impfung konnte weder Infektionen noch Ansteckungen Dritter verhindern, wie seit Juni 2021 bekannt ist. Tatsächlich bewirkte eine überstandene Infektion eine stärkere Immunität als eine Impfung.
- Covid-Impfungen sowie Booster-Impfungen können schwere und tödliche Impfschäden in allen Altersgruppen verursachen, insbesondere kardiovaskuläre, neurologische und immunologische Schäden. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-Impfung war daher stets fragwürdig, insbesondere bei gesunden Kindern und Erwachsenen unter 50 Jahren.
- Impfpässe hatten keinerlei Einfluss auf die Infektionsrate, da die Impfung keine Infektionen verhindern kann. Stattdessen könnten Impfpässe als Vorwand dienen, um digitale biometrische Identitäts- und Zahlungssysteme einzuführen, wie bereits von NSA-Whistleblower Edward Snowden im März 2020 gewarnt wurde.
- Autopsiestudien und Herzstudien haben gezeigt, dass die Impfung Herz-Kreislauf-Verletzungen verursachen kann und ein erhöhtes Risiko für plötzlichen Herztod von 1 zu 100.000 besteht.
- Es war von Anfang an offensichtlich, dass gesunde Kinder und Jugendliche kein signifikantes Risiko durch Covid-19 darstellen. Experten hatten dies bereits Ende 2021 erkannt. Dennoch wurde die Impfung für Kinder nicht kritisiert?
Jetzt, da die Wahrheit ans Licht kommt, ist es dringend erforderlich, eine gründliche Aufarbeitung vorzunehmen.
Doch die Justiz erweist sich in erschreckender Weise als ungeeignet dafür, wie der hier diskutierte Fall zeigt.
„Es fehlte in der Pandemie an Weitblick und Kritik, und das gilt leider auch nach der Pandemie“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Es ist an der Zeit, diese Ungerechtigkeiten anzuprangern und gegen die herrschende Einseitigkeit vorzugehen. Die Strafe für Dr. Habig steht in keinem Verhältnis zu seinem angeblichen Vergehen, insbesondere angesichts der vielen politischen Skandale und der Untätigkeit bei der Aufklärung wahrer Missstände.
Es ist an der Zeit, für eine gerechtere und mitfühlendere Gesellschaft einzustehen, in der Vergebung und Verständnis einen Platz haben. Nur so können wir den gesellschaftlichen Frieden wahren und den Weg zu einer besseren Zukunft ebnen. Es ist höchste Zeit, diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die sich über das Wohl der Menschen hinwegsetzen und Ungerechtigkeit und Doppelstandards perpetuieren. Die Zeit des Schweigens ist vorbei.
Auf ein persönliches Wort
Ein Gerichtsurteil zu kritisieren erfordert in Deutschland viel Mut. Ich glaube aber fest daran, dass die Meinungsfreiheit nach wie vor ein grundlegendes Recht ist, das in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt wird. Dieses Recht umfasst auch die Freiheit, sich kritisch zu äußern, einschließlich der Kritik an Gerichtsurteilen.
Ich habe in meinem kleinen Beitrag akribisch darauf geachtet keine diffamierende Äußerungen, oder unwahre Tatsachenbehauptungen zu verwenden. Ich will auf keinen Fall die Würde der Richterin oder anderer Beteiligten verletzen.
Ich bin mir aber sicher, dass es grundsätzlich Teil eines demokratischen Rechtsstaats ist dass Bürgerinnen und Bürger Gerichtsurteile kritisch hinterfragen und ihre Meinung dazu äußern können.
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Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas: „Ausstellen falscher Impfzertifikate“
„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den arabischen Sender Al Jazeera.
Vorwurf: Ausstellen falscher Impfzertifikate
Landgericht Bochum: 2 Jahre und 10 Monate Haft für den Mediziner Heinrich Habig
Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen, so die Richterin. Der Arzt soll 600 falsche Impf-Zertifikate ausgestellt haben. Es ist ein erstes Teilurteil; in einem zweiten Verfahren sollen rund 400 weitere »Impfungen« verhandelt werden.
Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum heute Mittag den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.
Die Patienten hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen den Impfzwang klagen können, meinte Breywisch-Lepping. Dr. Habig habe nicht gewerbsmäßig gehandelt. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Es ist ein erstes Teilurteil; in einem zweiten Verfahren sollen rund 400 weitere »Impfungen« verhandelt werden.
Der Arzt aus Recklinghausen soll während der Corona-Krise gemeinsam mit seiner Frau 600 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Er soll »Impf«-Bescheinigungen ausgestellt haben, ohne tatsächlich die gentechnischen Spritzen injiziert zu haben. Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen.
Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Der Arzt sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Richterin begründet dies mit Fluchtgefahr. Am 1. Mai dieses Jahres sangen Unterstützer vor den Toren der Justizvollzugsanstalt. Heinrich Habig schrieb auf einen Handzettel: Danke an alle, die mich so lautstark vor den Toren der JVA unterstützt haben. Ihr wart diesmal nicht zu überhören.
Seine Frau, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe mitarbeitete, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich zur Anwesenheit eines Justizvollzugsbeamten hat die Staatsanwältin Tophoff die Anwesenheit einer Frau angeordnet, die bei den Gesprächen des Ehepaares genauestens mithört.
Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Habig ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Zwei neue Wahlverteidiger verhinderten diesen Deal. Am vergangenen Dienstag hat Wahlverteidiger Wilfried Schmitz sein Abschlussplädoyer gehalten.
Schmitz plädierte für Freispruch, der Arzt habe aus Nothilfe gehandelt. Er verwies auf ärztliche Ethik und das korrekte Verhalten in Bezug auf seinen hippokratischen Eid, Schaden von seinem Patienten abzuwenden. Er berief sich auf den Notwehr-Paragraphen als Rechtfertigung für das Verhalten von Dr. Habig. Danach ist eine Tat, die durch Notwehr geboten ist, nicht rechtswidrig, und Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Schmitz ging auch auf die Staatsanwältin Linnenbank ein, die mit cholerischen Ausbrüchen und Stimmungsmache Menschen getäuscht habe und versucht, durch Lügen zu beeinflussen. Der Arzt Heinrich Habig habe aus ethischen Gründen seinen Patienten, die allesamt durch verschiedene Lebenssituationen in einer Notlage waren, geholfen. Er habe sie vor dem Impfzwang bewahrt und dadurch auch vor Nebenwirkungen geschützt.
Habig habe gewusst, dass die Impfung gefährlich sei. Er habe sich damit an die Berufsordnung der Ärzte gehalten und sein medizinisches Wissen nicht missbraucht, so berichtet Anwalt und Strafverteidiger Christian Moser, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter verfolgt, gegenüber der Stiftung Corona-Ausschuss und in seinem Telegram-Kanal. Ein Arzt hat sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten, sagt sogar ausdrücklich die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW.
Im Beipackzettel stehe nichts drin, Aufklärung über Nebenwirkungen war für den Arzt nicht möglich. Die aber sei notwendig, damit der Patient in den Eingriff einwilligen kann, wie Rechtsanwalt Moser betont. Diese Einwilligung muss zudem freiwillig sein.
Nach dem Schlusswort des Arztes Dr. Heinrich Habig applaudierten die Zuhörer. Daraufhin erließ die nach Augenzeugen die unsichere Richterin Petra Breywisch-Lepping eine laut Zeugen »wahnwitzige sitzungspolizeiliche Anordung«, ließ den Saal absperren und die Namen festhalten.
Es wurden wieder Mahnwachen, vor allem gegen die extrem lange Untersuchungshaft gehalten. Vor dem Landgericht gab es eine Protestversammlung gegen das Urteil
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