Datenschutzbeauftragter erklärt Teslas Dashcam-Modus für unzulässig

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Dashcam-Modus in Tesla-Fahrzeugen für unzulässig erklärt. Die permanente und anlasslose Videoaufzeichnung im Straßenverkehr sei „grundsätzlich unzulässig“, sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber.

Der Dashcam-Modus in Tesla-Fahrzeugen erlaubt es Fahrern, Videos der Umgebung ihres Autos aufzunehmen. Die Aufnahmen können dann verwendet werden, um Unfälle zu dokumentieren oder Beweise für andere Vorfälle zu sammeln.

Kelber argumentiert, dass die ständige Videoüberwachung im Straßenverkehr eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei.

  • Jeder habe das Recht, zu entscheiden, ob er von einer Kamera aufgenommen werden möchte oder nicht. Durch die ständige Videoaufzeichnung würden die Fahrer in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Tesla hat sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. Das Unternehmen könnte den Dashcam-Modus ändern, um die Datenschutzbedenken zu zerstreuen.

Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiges Signal für die Automobilindustrie.

Sie zeigt, dass die ständige Videoüberwachung im Straßenverkehr nicht ohne weiteres zulässig ist. Automobilhersteller müssen sich in Zukunft stärker mit den Datenschutzbedenken ihrer Kunden auseinandersetzen.

Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, die Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum nutzen.

Sofern diese Unternehmen keine rechtliche Grundlage für die Videoaufzeichnung haben, könnte die ständige Videoüberwachung ebenfalls unzulässig sein.

Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt für den Datenschutz. Sie zeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum gilt.

„Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt für den Datenschutz. Sie zeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum gilt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die ständige Videoüberwachung im Straßenverkehr ist also nicht ohne weiteres zulässig. Automobilhersteller müssen sich in Zukunft stärker mit den Datenschutzbedenken ihrer Kunden auseinandersetzen.

Insgesamt ist die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ein wichtiger Schritt für den Datenschutz und die Privatsphäre. Sie zeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum gilt und dass Unternehmen, die Videoaufzeichnungen nutzen, rechtliche Grundlagen für ihre Handlungen haben müssen.

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