Gedanken zum Ackerland: Die EU-Vorgaben und der gesunde Menschenverstand“

Die EU hat im Rahmen ihrer gemeinsamen Agrarpolitik neue ökologische Standards eingeführt, darunter auch die Vorgabe zur Mindestbodenbedeckung. Bis zum 15. November müssen laut dieser Vorschrift mindestens 80 Prozent der Ackerflächen mit grünen Pflanzen bedeckt sein. Klingt vernünftig, oder? Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail, und das deutsche Wetter spielt nicht mit.

In diesem Jahr haben uns die Launen der Natur einen Streich gespielt, und das schlechte Wetter hat vielen Bundesländern einen Strich durch die grüne Rechnung gemacht. Nordrhein-Westfalen reagierte darauf, indem es kurzerhand eine Ausnahmeregelung erließ. Die Vorschrift gilt nun als erfüllt, wenn bis zum Stichtag gesät wird, auch wenn bis dahin noch kein Grün zu sehen ist.

Die Landwirte atmen auf, die Bauernvertretungen applaudieren, und doch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Die EU-Vorgabe, so wird argumentiert, sei realitätsfremd. Bernhard Brinkmann, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landvolkes, bringt es auf den Punkt: „Es ist absurd, den Landwirten zu sagen, sie sollen bis zum 15. November eine Mindestbodenbedeckung schaffen, wenn es in vielen Regionen noch nicht möglich ist, die Felder zu bearbeiten.“

Kritik wird nicht nur an den Launen des Wetters geübt, sondern auch an der Berichterstatterin des EU-Agrarausschusses, Sarah Wiener. Die ehemalige Unternehmerin und Fernsehköchin, mittlerweile für die Grünen im EU-Parlament, steht im Kreuzfeuer der Kritik. Ihr Fehlen von Schulabschluss und Kochausbildung wird moniert, während sie Fördergelder für ihren Bio-Vorzeigebetrieb kassiert. Eine Ironie der Agrarpolitik, die nicht unerwähnt bleiben sollte.

Doch lassen Sie uns nicht nur über Kritik sprechen, sondern auch über Lösungsansätze. Die Mindestbodenbedeckung an sich ist ein lobenswertes Ziel, um den Boden zu schützen und die Biodiversität zu fördern. Aber die starre EU-Vorgabe berücksichtigt nicht die klimatischen Realitäten in Europa.

Hier schlägt der gesunde Menschenverstand Alarm.

In Deutschland ist es im Herbst und Winter nun mal nicht selten feucht. Felder stehen unter Wasser, und Landwirte können nicht darauf fahren, um zu säen oder die Maisstoppeln zu mulchen. Die Ausnahmeregelung in Nordrhein-Westfalen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, ein Zeichen, dass die EU-Vorgabe dringend an die Realität angepasst werden muss.

Vielleicht ist es an der Zeit, die Frist für die Mindestbodenbedeckung zu verlängern, beispielsweise bis zum 1. Dezember. Dies würde den Landwirten mehr Spielraum geben, auch wenn der Herbstregen das Arbeiten auf den Feldern erschwert. Eine andere Überlegung wäre, die Vorgabe an die verschiedenen Bodenverhältnisse anzupassen. In Regionen mit wenig Niederschlag könnte die Frist kürzer sein als in regenreichen Gebieten.

Abschließend bleibt zu betonen, dass es von höchster Wichtigkeit ist, die EU-Vorgaben so zu gestalten, dass sie für die Landwirte praktikabel sind. Der Schutz des Bodens und die Förderung der Biodiversität sollten dabei nicht aus den Augen verloren werden. Eine Anpassung im Sinne des gesunden Menschenverstandes ist dringend geboten, damit die Landwirte nicht gegen Windmühlen kämpfen müssen, sondern mit der Natur im Einklang arbeiten können.

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Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von  Holger Douglas:

„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon  seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den arabischen Sender Al Jazeera.

EU-Auflagen

Mindestbodenbedeckung – NRW passt Agrarvorschriften dem Wetter an

Bis zum 15. November hat der Landwirt für eine sogenannte Mindestbodenbedeckung zu sorgen. Er hat seine Winterkulturen so rechtzeitig auszubringen, das bis dahin mindestens 80 Prozent des Ackerlandes wieder mit grünen Pflanzen bedeckt sind.

Nach den „Auflagen zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ – ja, so heißt dieser Irrsinn wörtlich – müssen vom 15. November bis 15. Januar mindestens 80 Prozent der Flächen bedeckt sein. Das hat die EU im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik seit neuestem als neue ökologische Standards vorgeschrieben.

Irgendjemand in der EU-Agrarpolitik hat erzählt, dass es gut sei und ökologisch richtig, wenn die Böden über den Winter nicht kahl sind, sondern von irgendwelchen grünen Pflanzen wie Kleegras oder Luzern oder schon Winterkulturen wie zum Beispiel Winterweizen bedeckt sind.

Leider hat die EU-Agrarpolitik vergessen, dem Wetter Bescheid zu sagen, dass es sich nach EU-Vorgaben zu richten habe. Teilweise stehen die Felder unter Wasser, es hat viel geregnet, die Bauern können mit ihren Traktoren und Maschinen nicht auf ihre Felder. Nicht einmal mehr die Maisstoppeln können gemulcht werden. Bis jetzt konnte also noch nicht gesät werden, bis Mitte November wird das also nichts mit dem flächendeckenden Auflaufen.

Nordrhein-Westfalen hat nun eine Ausnahme erlassen: Die Vorschrift gilt als erfüllt, wenn bis zum 15. November gesät wird, es muss sich bis dahin noch kein Grün gebildet haben. Jetzt muss es nur noch bis zum 15. November trocken werden auf den Äckern Nordrhein-Westfalens. Andere Bundesländer beharren auf den EU-Vorgaben.

Erinnert sei, dass die Berichterstatterin des EU-Agrarausschusses die gescheiterte Unternehmerin und Fernsehköchin Sarah Wiener ist, die sich als Parteilose für die österreichischen Grünen ins EU-Parlament hat wählen lassen. Sie hat weder Schulabschluss noch Kochausbildung, kassiert für ihren Bio-Vorzeigebetrieb EU-Fördergelder und will, so werfen Bauernvertretungen ihr vor, als ungelernte Köchin, die sich auf ihrem Öko-Gutshof in Brandenburg von Geldgebern aus der Stadt finanzieren lässt, den erfolgreich wirtschaftenden Bauern Vorhaltungen machen, schon allein das sei eine unerhörte Anmaßung.

Da ist Hopfen und Malz verloren.

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