Die Bürger haben nicht mehr die Freiheit, über ihre eigene Energieversorgung zu bestimmen. Stattdessen entscheidet die Regierung darüber, wann und wie viel Strom sie verbrauchen dürfen.
Ein neues Kapitel der Missgeschicke wurde von der Ampelregierung aufgeschlagen. Ab dem 1. Januar erhalten lokale Stromversorger die Befugnis, die in Haushalten ankommende Elektrizität temporär zu „drosseln“. Somit wird eine weitere vermeintliche „Verschwörungstheorie“ schmerzlich zur Realität.
Diese Maßnahme betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen, insbesondere Wärmepumpen und häusliche Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Da ihr Strombedarf höher ist als bei herkömmlichen Haushaltsgeräten und sie oft gleichzeitig Energie beziehen, offenbart sich, dass das Deutschland des 21. Jahrhunderts trotz enthusiastischer Werbung für Elektroautos und Wärmepumpen nicht in der Lage ist, ausreichend Strom bereitzustellen.
Die Ampelregierung hat mit ihrer Energiepolitik einen Hauch von neuem Sozialismus eingeführt. Die Bürger haben nicht mehr die Freiheit, über ihre eigene Energieversorgung zu bestimmen. Stattdessen entscheidet die Regierung darüber, wann und wie viel Strom sie verbrauchen dürfen. In der Dramatik dieser Situation erreicht die Ampelregierung einen neuen Tiefpunkt. Statt die Energiekrise zu lösen, hat sie diese weiter verschärft, ärgert sich Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.
Der Motorjournalist Peter Groschupf hat auf seiner Internetseite https://automotive-opinion.com .
Einen lesenswerten Beitrag zum Thema Stromrationierung veröffentlicht.
Lesen Sie hier seinen Beitrag:
Tiefschlag für E-Autos: Sie sollen zu Spitzenlastzeiten vom Netz – es droht Stromrationierung
Von: Peter Groschupf 3. Dezember 2023
Was noch vor kurzem als Verschwörungstheorie abgetan wurde, ist nun hoch offizielle Wirklichkeit: Ab 1. Januar 2024 kann es sein, dass sich E-Auto-Besitzer darüber wundern, weil ihr E-Auto trotz längerem Aufenthalt an einer Ladestation noch immer eine leere Batterie anzeigt.
Der von der Politik nur leise gemurmelte Grund: Um die Netze nicht zu überlasten, will der Grüne Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, den Strom zeitweise begrenzen. „Wenn nachgewiesen ist, dass es diese Netzüberlastung geben könnte, dann gibt es ein Recht des Verteilnetzbetreibers zu dimmen“, sagt Müller.
Strom wird nicht immer für alle E-Autos reichen
Was er nicht sagte: dass es wohl eher darum geht, Stromverbraucher abzukoppeln, weil nicht immer genügend Strom vorhanden ist. Müller bereitet damit verklausuliert darauf vor, dass es eher zu wenig Strom als zu viel Strom in den Netzen geben wird. Eine Netzüberlastung, oder eine „Verstopfung der Netzte durch Atomstrom“, wie es Frau Göring-Eckert einmal erläuterte, dürfte die absolute Ausnahme sein. Mit Sicherheit kommt es aber in naher Zukunft zu Strom-Mangellagen, die zu so genannte Lastabwürfen durch die Stromlieferanten führen werden.
Schon jetzt kann Strom rationiert werden
Was in den amtlichen Verlautbarungen so schön „Steuerung“ genannt wird, führt im Klartext zur Stromrationierung. Bereits jetzt kann die Stromversorgung zeitweise gedrosselt werden – allerdings nur mit Zustimmung der Kunden. Für dieses Zugeständnis werden sie mit einem günstigeren Stromtarif belohnt. Ab Januar braucht es diese Zustimmung der Kunden nicht mehr.
Was das für potentielle Käufer eines Batterie-Autos bedeutet, die noch unsicher sind und ihre Zweifel haben (Reichweite? Ladestation? Stromkosten?), muss man sich nicht ausmalen. „Wenn wir den Interessenten für ein E-Auto sagen müssen, dass im Falle einer Stromrationierung tatsächlich nicht geladen werden kann, rollen die mit den Augen und gehen lieber auf Nummer Sicher: entscheiden sich für einen Verbrenner“, sagte uns ein VW-Verkäufer in München.
Dass auch Benzin und Diesel rationiert werden können, wie Anfang der Siebziger Jahre, ist da kein Gegenargument. Die Aussicht, morgens vor einem E-Auto mit leerer Batterie zu stehen und nicht zur Arbeit fahren zu können, ist ein abschreckender Gedanke. Und zurück in die warme Wohnung geht auch nicht. Denn die Wärmepumpe kann ebenso „gedimmt“ werden, wie es in der Bundesnetzagentur verharmlosend formuliert wird.
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