Der SCHUFA-Score, als Wächter über die Bonität eines jeden Bürgers, sollte laut EuGH nicht mehr die alleinige Hoheit über Vertragsabschlüsse haben.
Im Wirrwarr der Zahlen und Algorithmen, in dem sich unsere moderne Gesellschaft zu verlieren droht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein klares Signal gesetzt. Die Macht des sogenannten SCHUFA-Scores, jener mysteriösen Zahl, die über die finanzielle Zukunft von Millionen Menschen in Deutschland entscheiden kann, wurde auf enge Grenzen verwiesen.
In einer Welt, in der Banken, Unternehmen und sogar Energieversorger sich in den vermeintlich objektiven Armen von mathematischen Wahrscheinlichkeitswerten verfangen, hat der EuGH den Ruf nach Transparenz und Verbraucherschutz erhört.
Der SCHUFA-Score, als Wächter über die Bonität eines jeden Bürgers, sollte laut EuGH nicht mehr die alleinige Hoheit über Vertragsabschlüsse haben.
Die Richter betonen, dass dieser Score nicht zum Automatismus verkommen dürfe, der über das Schicksal der Verbraucher entscheidet. In einer Zeit, in der die SCHUFA über Informationen zu 68 Millionen Menschen verfügt, aber die genaue Berechnungsmethode ihres Scores als Staatsgeheimnis hütet, wird der Ruf nach mehr Klarheit und Verbraucherschutz lauter.
Die Entscheidung des EuGH kam aufgrund einer Klage einer Frau, der ein Kredit verwehrt wurde, und die auf mehr Transparenz seitens der SCHUFA pochte. Diese Klage zwingt nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden dazu, zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung steht. Eine Prüfung, die über das Schicksal nicht nur einer Klägerin, sondern auch über die Zukunft des SCHUFA-Scorings selbst entscheiden wird.
Während die SCHUFA in einer Stellungnahme betont, dass die meisten ihrer Kunden den Score weiterhin nutzen könnten, da er „in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss ist“, scheinen Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung einen anderen Ton anzuschlagen. Große Energieversorger setzen demnach den Score besonders intensiv bei der Beurteilung von Neukunden ein. Es ist also eine Gratwanderung zwischen der Notwendigkeit solcher Bewertungen und dem Schutz der Verbraucher, die der EuGH nun ins Zentrum des Rechtsstreits gerückt hat. In dieser Spannung zwischen Zahlen und Menschlichkeit liegt die Herausforderung, der sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellen muss.
In diesem Schlaglicht auf den SCHUFA-Score und die Entscheidung des EuGH offenbart sich eine grundlegende Frage unserer Zeit: Wie viel Macht sollen wir Algorithmen überlassen, wenn es um grundlegende Aspekte unseres Lebens geht? Die SCHUFA, als eine der prominentesten Auskunfteien, steht stellvertretend für eine ganze Branche, die mit Wahrscheinlichkeitswerten und automatisierten Entscheidungen operiert.
Die Forderungen von Verbraucherschützern nach mehr gesetzlichen Vorgaben und Transparenz sind angesichts dieser Entscheidung verständlich. Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband betont die Bedeutung dieses Urteils als einen „ersten wichtigen Schritt für starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring“. Es scheint, als ob die Justiz hier versucht, den schmalen Grat zwischen notwendiger finanzieller Beurteilung und dem Schutz der individuellen Freiheit zu definieren.
Während Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke bereits die Prüfung entsprechender Regelungen ankündigt, stellt sich die Frage, ob diese Vorgaben ausreichen werden, um das Gleichgewicht zwischen dem Bedarf der Unternehmen nach finanzieller Sicherheit und dem Recht der Verbraucher auf Datenschutz zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Angelegenheit urteilen wird und welchen Weg die Gesetzgebung einschlagen wird, um den Herausforderungen der digitalen Ära gerecht zu werden. In einer Zeit, in der Daten zu einer Währung geworden sind, steht nicht nur der SCHUFA-Score, sondern das gesamte Konzept der algorithmischen Entscheidungsfindung auf dem Prüfstand.
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Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas:
„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den arabischen Sender Al Jazeera.
Europäischer Gerichtshof
Schufa-Scoring nicht zulässig: Über Kredite darf nicht automatisiert entschieden werden.
Das Schufa-Scoring ist laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Damit dürfen zum Beispiel Banken nicht mehr allein aufgrund der Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden. Die Schufa selbst begrüßt das Urteil.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte Schufa-Scoring als nicht zulässig erklärt. Damit dürfen Banken, Energieversorger und Telekommunikationsdienste nicht mehr allein aufgrund einer Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden (Rechtssache: C-634/21).
Die Schufa ist Deutschlands größte Auskunftei im Verbraucherbereich. Rund 300.000 Mal täglich fragen etwa Banken, Händler und Mobilfunkunternehmen bei der Schufa an, wie die Bonität von Kunden aussieht. Danach entscheiden die Unternehmen, ob und zu welchen Konditionen jemand einen Kredit erhält, einen Mobilfunkvertrag oder die Möglichkeit, bei der Onlinebestellung per Rechnung zu zahlen. Auch bei Zahlungsdienstleistern gilt der sogenannte Schufa-Score als ein wichtiges Kriterium.
Auslöser für die Frage am EuGH war ein Kunde, dem ein Kredit verweigert wurde. Er verlangte die Daten von der Schufa, erhielt diese nicht und wandte sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für automatisierte Entscheidungen unter anderem Informationspflichten vor. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden fragte den Europäischen Gerichtshof an, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen. Nach der dürfen für Menschen rechtlich relevante Entscheidungen nicht nur aufgrund automatisierter Verarbeitung von Daten getroffen werden.
Der Generalanwalt am EuGH hatte in seinem Schlussplädoyer im März dieses Jahres gesagt, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich sein dürfe, wenn Unternehmen über Vertragsbeziehungen entscheiden. Denn dieser Score sei ein Wahrscheinlichkeitswert, der mit mathematisch-statistischen Verfahren aus Kundendaten errechnet werde und der vorhersagen solle, ob jemand Rechnungen bezahlen oder Kredite zurückzahlen kann.
Nach Ansicht des Generalanwalts sei es jedoch nicht zulässig, dass anhand einer solchen Zahl quasi automatisch über Verbraucher entschieden werde. Das schließe die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich aus.
Die Schufa begrüßte jetzt das Urteil, denn ihre Kunden wie Banken etc. betonen, dass für Zahlungsprognosen Schufa-Scores zwar wichtig, aber in der Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss – oder eben nicht – seien.
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