Verfassungsbeschwerde gegen die Ampel-Regierung wegen Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke.
Am 28. Dezember 2023 wagte Jura-Professor Michael Kotulla gemeinsam mit drei Mitstreitern einen kühnen Schritt und reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ampel-Regierung ein. Die Grundlage ihres Vorstoßes bildet der „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der die Bundesregierung dazu verpflichtete, bereits heute CO2-Mengen zuzuweisen, um drastische Freiheitseinschränkungen in der Zukunft zu verhindern. Die Beschwerdeführer behaupten, dass der Ausstieg aus der Atomkraft diese Pflicht verletzt und somit gegen den Klimaschutz und die Freiheit kommender Generationen verstößt.
In ihrem Schriftsatz weisen sie darauf hin, dass die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023 zu einem geschätzten Mehr-CO2-Ausstoß von 15 Millionen Tonnen führte – über sechs Prozent der deutschen Emissionen im Energiesektor. Dieser zusätzliche Ausstoß, so argumentieren sie, macht die Erreichung der Klimaziele erheblich schwieriger.
Die Forderung an das Bundesverfassungsgericht ist klar: Die Änderung des Atomgesetzes der Ampel soll für nichtig erklärt werden. Im Erfolgsfall müsste die Bundesregierung die Atomkraftwerke reaktivieren – eine möglicherweise tiefgreifende Veränderung in der deutschen Energiepolitik.
Die Verfassungsbeschwerde von Professor Kotulla und seinen Mitstreitern verspricht, ein bedeutendes Kapitel in der deutschen Rechtsprechung zu werden. Das Bundesverfassungsgericht, das bereits im Klimabeschluss seine Standhaftigkeit bewies, wird voraussichtlich das komplexe Geflecht von Klimaschutz und Energiepolitik erneut sorgfältig durchleuchten. Das Urteil könnte somit die Weichen für die Zukunft der deutschen Energiepolitik stellen.
Die potenziellen Folgen eines erfolgreichen Ausgangs für die Beschwerdeführer sind weitreichend. Die Ampel-Regierung sähe sich gezwungen, alternative Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele zu ergreifen. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien oder gar der Import von Atomstrom aus anderen Ländern könnten auf der Agenda stehen.
Nicht nur die Energiepolitik, sondern auch die politische Landschaft in Deutschland könnte von diesem Gerichtsverfahren erschüttert werden. Die Beschwerdeführer, allesamt Mitglieder der CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union, könnten durch einen Erfolg ihre Partei stärken und die Ampel-Regierung schwächen. Eine Veränderung, die nicht nur die politischen Kräfteverhältnisse, sondern auch das ökologische Gleichgewicht Deutschlands beeinflussen würde.“
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