„Französisches Urteil gegen Windräder: Ein Wendepunkt im Kampf um Gesundheit und Umweltschutz“
In einer beispiellosen Entscheidung hat Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Der Grund? Unzumutbare Lärmbelästigung für die Bürger. Diese sensationelle Entwicklung markiert einen Wendepunkt im Kampf um Umweltschutz und Gesundheitsschutz in der Energiewende. Während in Deutschland die Diskussion über die gesundheitlichen Auswirkungen von Windrädern oft abgeschwächt wird, haben französische Richter den akustischen Beeinträchtigungen einen erheblich höheren Stellenwert eingeräumt. Diese Entscheidung des Staatsrats stellt nicht nur einen Sieg für den Umweltschutz dar, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die möglichen Gesundheitsrisiken, denen Anwohner von Windkraftanlagen ausgesetzt sind. Währenddessen bleibt die Situation in Deutschland unverändert, und die Debatte über die potenziellen Gefahren von Windrädern wird weiterhin kontrovers geführt.
Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas:
„Der Autor ist der Wissenschafts- und Technikjournalist Holger Douglas, der schon seit langem Dokumentationen mit Schwerpunkt »Wissenschaft und Technik«. produziert und früher für die öffentlich-rechtlichen Anstalten arbeitete, als die noch Etats und einen Sinn dafür hatten. Heute arbeitet Douglas für Sender auf dem weltweiten Markt, darunter das erste wöchentliche Wissenschaftsmagazin »An Kathab« für den
Windräder in Frankreich nicht mehr genehmigt – auch rückwirkend
In einer sensationellen Entscheidung wurden in Frankreich sämtliche Genehmigungen für Windräder aufgehoben. Grund: Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm belästigt. Dort messen die Richter den akustischen Beeinträchtigungen der Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.
in Frankreich hat der Staatsrat die Genehmigungen für Windräder an Land und die Regeln für die Erneuerung von Windparks für illegal erklärt. Das bedeutet, dass keine neuen Umweltgenehmigungen für Windprojekte mehr erteilt werden dürfen, solange nicht neue Protokolle definiert werden, wie akustische Belästigungen von Windrädern eingestuft werden sollen. Dies gilt auch rückwirkend für bereits genehmigte und errichtete Windräder.
Damit hat der Staatsrat einer Klage des Umweltschutzdachverbandes „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Die Bürger würden in unzumutbarer Weise vom Lärm der Windräder belästigt. Die FED hat dies als „historische Entscheidung“ gewürdigt und nennt sie „einen großen Sieg für den Schutz der Umwelt, die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Gesetze“. Diese Entscheidung folgte einem Antrag der FED und weiteren 15 Verbänden. Der Staatsrat stellte fest, dass die ministeriellen Lärmmessverordnungen keiner Umweltprüfung unterlagen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.
Außerdem betonte der Staatsrat, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Akustikprotokolls nicht von der Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig waren und somit gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz verstoßen. Tichys Einblick hatte früher schon über den Kampf von Umweltgruppen in Frankreich gegen die Lärmbelästigung von Windrädern berichtet. Dort messen die Richter den massiven akustischen Beeinträchtigungen der lauten Windräder einen erheblich höheren Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner bei als in Deutschland.
Doch schon ein wenig verblüffend, wie komplett es dem öko-industriellen Komplex gelungen ist, die gut dokumentierten Gesundheitsgefahren massiv unter den Tisch zu kehren. Eine üble Rolle spielte dabei der Alt-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der sich einst sogar entschuldigte, weil die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), eine Behörde des Wirtschaftsministeriums, angeblich falsche Berechnungen zur Schallbelastung durch Windräder vorgelegt hatte. Darunter habe deren Akzeptanz „ein Stück weit“ gelitten, so Altmaier in seinem Kotau vor dem grünen Windindustriekomplex damals.
Denn widersprochen hatte in einem Interview seinerzeit der Direktor der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie an der Universität Mainz, Christian-Friedrich Wahl. Er leitet die „Arbeitsgruppe Infraschall“ und erforscht seit langem die Wirkung auf Organe und Zellen. Er lässt aufhorchen: „Nach der BGR-Korrektur werden die Beschwerden der Betroffenen nicht mehr im Bereich von größer 90 Dezibel geäußert, sondern bereits im Bereich zwischen 60 und 70 Dezibel.“ Denn der tatsächliche Infraschalldruck bleibt gleich, die Gesundheitsschäden ebenso.
Weiterhin seien die Anlagen der Windindustrie viel größer als vor 20 Jahren, deswegen müssten dringend neue Untersuchungen über die größeren Auswirkungen dieser gigantischen Windräder gemacht werden. Die erzeugen deutlich höhere Infraschalldrücke mit entsprechend gefährlichen Auswirkungen auf Organe und Körperzellen.
Die teilweise 200 Meter hohen Anlagen der Windindustrie überziehen das Land mit einem deutlichen Schallteppich, der von der unteren Hörgrenze bis in den nicht hörbaren Bereich reicht. Doch unser Körper spürt ihn. Biologe Wolfgang Müller hatte in seinem Buch „Krankmacher Windkraftanlagen? – Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ die wesentlichen Ergebnisse aller weltweiten Untersuchungen dokumentiert.
Doch: „Wer sich über die Windenergie informieren will und den Beteuerungen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien mit ihren zugehörigen Landesumweltämtern bzw. Landesanstalten glaubt, wird hinters Licht geführt“, schrieb Müller, der mittlerweile verstorben ist. Es gibt molekulare Mechanismen, mit deren Hilfe Körperzellen mechanische Kräfte erfassen und biochemische Vorgänge in den Zellen anstoßen. Auch Infraschall der Windräder gehört zu solchen mechanischen Kräften. Das bedeutet: Der Körper reagiert äußerst sensibel auf Druckereignisse auch ohne, dass wir es direkt merken. Die Wirkungen machen sich auf längere Zeit bemerkbar.
Es sind Schwankungen des Luftdrucks, die zersetzend wirken. In höheren Schwingungsbereichen nehmen wir sie als akustische Ereignisse wahr wie Sprechen, Musik und Geräusche. Unterhalb einer Schwelle von etwa 20 Hertz können wir sie nicht mehr hören, sie sind dennoch vorhanden und wirken sich auf den Organismus aus. In diesen niedrigen Frequenzbereichen haben diese Schallschwankungen zudem sehr unangenehme Eigenschaften: Sie pflanzen sich über weite Strecken nahezu ungehindert fort. Die werden über weite Strecken bis zu 20 Kilometer in der Luft übertragen. Sie werden zum Beispiel nicht durch Wände abgeschirmt. Deswegen nutzt es Anwohnern nichts, sich in abwärts gewandte Räume zurückzuziehen. Infraschall dringt dennoch hindurch.
Die gleichmäßigen Druckschwankungen entstehen beim Passieren eines Windradflügels am Turm. Hier ändern sich kurz die Druckverhältnisse am Rotorflügel und setzen sich als Welle fort. Wer neben einem Windrad gestanden hat, wundert sich darüber, wie laut es ist. Nicht nur das Rauschen der Rotoren, sondern auch der Lärm aus dem Maschinenhaus an der Spitze ist zu hören. Doch außer diesen hörbaren Maschinengeräuschen emittieren Windenergieanlagen auch tieffrequenten Schall und Infraschall.
„Die Druckschwankungen pflanzen sich bis in die Hohlräume fort, denn die stehen mit der Außenwelt in Verbindung. Diese tieffrequenten Druckschwankungen wirken sich auf die festen Strukturen und Gewebe aus. Darin sind nämlich zahlreiche Rezeptoren, die auf kleinste Luftdruckschwankungen reagieren können.“ Ständig wird das extrem empfindliche Trommelfell und Mittelohr in Mitleidenschaft gezogen. Biologe Müller: „Im Mittelohr messen ständig Rezeptoren den momentan herrschenden Luftdruck, damit ihn das Gehirn mit den Druckschwankungen der Schallwellen verrechnen kann. Dieser Verarbeitungsprozess ist unerlässlich für das Einschätzen und Vergleichen verschiedener Lautheitsempfindungen.“ So wird auch das extrem empfindliche Gleichgewichtsorgan durch die Druckschwankungen des Infraschalls in Mitleidenschaft gezogen.
In Frankreich hatte bereits 2021 ein französisches Appellationsgericht Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. In einem Berufungsverfahren erklärte das Gericht, dass die Kläger unter dem sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Das ist auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen. Die Kläger haben Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro.
„Nach so vielen Jahren gerichtlicher Verfahren wurde unser Leid endlich anerkannt“, stellten damals die beiden Kläger Christel und Luc Fockaert fest. Sie hatten 2004 im Regionalpark Haut Languedoc ein Bauernhaus gekauft und renoviert. 2008 wurden den beiden sechs Windräder auf den Höhen von Fontrieu vor die Nase gesetzt. Von dem Dorf aus sind die Anlagen zwar nicht zu sehen, wohl aber der Lärm je nach vorherrschender Windrichtung und der Leistung der auf rotierenden Köpfen installierten Windturbinen zu hören.
Die ersten gesundheitlichen Symptome traten nicht sofort, sondern erst im Laufe der Zeit nach und nach auf. Bei jeder mehrtägigen Reise verschwanden die Symptome. Zudem hielt das Gericht auch fest, dass der behandelnde Arzt der Kläger keine Auffälligkeiten in der Vorgeschichte feststellen konnte. Insbesondere wurden keine Kardial- oder HNO-Anomalien festgestellt. Die Kläger waren auch keine Gegner der Errichtung der Windenergieanlagen in der Nähe ihres Wohnhauses.
Fachleute wie der Karlsruher Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller erwarteten seinerzeit, dass dieses Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland Veranlassung geben dürfte, die Rechtsprechung konsequent weiterzuentwickeln. Doch geschehen ist nichts. Anwohner von Anlagen der Windindustrie in Deutschland müssen sich weiter den Gesundheitsgefahren aussetzen – oder wegziehen.
Das steht jetzt wohl auch den Anwohnern der geplanten gigantischen Windindustrieanlagen bevor, die in die Landschaften Bayerns und Baden-Württembergs gesetzt werden sollen.
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