Private Krankenkassen zahlen keine Brillen mehr – aber immer öfter Augenoperationen

Viele private Krankenkassen wehren sich dagegen, die Kosten einer Augenoperation, mit der Fehlsichtigkeit behoben wird, zu übernehmen. Doch immer mehr Gerichte urteilen mittlerweile zugunsten der Privatversicherten.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB bietet Maklern und Versicherungsvermittlern juristische Hilfe und Musterbriefe für deren Kunden, um sich die Kosten einer Augenoperation von den privaten Krankenkassen zurückzuholen.

Laut einer repräsentativen Umfrage der „Apotheken Umschau“ finden es 86 Prozent der Deutschen als „absolut nicht fair“, dass die Krankenkassen die Zuzahlungen zu Brillen und Gläsern gestrichen haben. Viele Menschen ärgern sich zwar darüber, doch wenn die Sehkraft nachlässt, führt kein Weg an einer Brille oder an Kontaktlinsen vorbei – auch, wenn es den eigenen Geldbeutel betrifft. Insofern machen sich auch die wenigsten Menschen Gedanken darüber, ob die Krankenkasse – auch die privaten – vielleicht die Kosten einer Augenlaser-Operation übernehmen.

Wer dennoch versucht, die Kosten einer Augenoperation bei seiner privaten Krankenkasse geltend zu machen, bekommt meist eine negative Antwort nach dem Motto: Der Versicherungsnehmer hätte ja bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags eine Brille tragen müssen. Somit sei die Krankheit vorvertraglich.

„Was auf den ersten Blick nachvollziehbar scheint, ist schlicht falsch“, sagt BSZ e.V. Verttrauensanwalt  István Cocron, Gründungspartner bei der auf Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB. Die Juristen haben schon zahlreiche Privatversicherte, die die Kosten für eine Augenlaser-Operation von ihren Kassen erstattet haben wollten, vor Gericht vertreten.

„Einig ist sich die Rechtsprechung“, so Cocron, „dass ein entsprechender Versicherungsfall erst mit der Heilbehandlung beginnt – und dann auch die Versicherung die Kosten erstatten muss. In etlichen Gerichtsurteilen wurde mittlerweile festgestellt, dass es sich bei Augenoperationen genau um diese Heilbehandlung handelt, mit denen die Sehtüchtigkeit  wiederhergestellt werden kann, und somit die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen werden müssen“, betont Rechtsanwalt Cocron.

Doch welcher Privatpatient klagt schon gegen seine Krankenkasse? Clevere Makler und Vermittler können in dieser Hinsicht bei Ihren betroffenen Kunden punkten. Zwar darf ein Vermittler keine Rechtsberatung geben, doch er kann auf juristische Experten verweisen. Daher bietet die Rechtsanwaltskanzlei CLLB mit Sitz in München und Berlin ihre Erfahrung und juristische Hilfestellung in Sachen Kostenerstattung bei Augenoperationen jetzt Maklern und Vermittlern an.

So können sich Vermittler über die Kanzlei ein Musterschreiben für Ihre Kunden herunterladen, mit dem die Kunden gegenüber ihrer Kasse die Kostenübernahme einer Augenoperation einfordern können. Sollte die private Krankenversicherung dieser Forderung einwilligen, können sich die Kunden an CLLB oder einen anderen Anwalt wenden.

„Die Versicherungsunternehmen versuchen, sich mit immer neuen Argumenten ihrer Leistungspflicht bei Augenoperationen zu entziehen“, bemängelt Rechtsanwalt Cocron. „Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die überwiegende Rechtsprechung von einer Kostenübernahmepflicht der Privaten Kassen bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit ausgeht“, so Cocron weiter und beurteilt daher die Erfolgsaussichten für ein juristisches Vorgehen bei Ablehnung der Kostenerstattung seitens der Krankenkassen als vielversprechend.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 gegründet und ist damit nunmehr seit über zehn Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig. Mittlerweile ist sie eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes und arbeitet mit einem Team von über 16 hochqualifizierten Anwälten in München und Berlin zusammen. Neben dem Kapitalanlagerecht hat sich CLLB auch auf dem Gebiet des Versicherungsrechts etabliert und vertritt Privatpersonen unter anderem bei Erstattungsansprüchen bei Augenoperationen.

Autor:

Rechtsanwalt István Cocron

Mail: cocron@cllb.de

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