Volljährigenadoption
Die Adoption von Volljährigen ist immer schwierig. Liegt eine ungestörte, intakte Beziehung des adoptionswilligen Erwachsenen zu mindestens einem noch lebenden leiblichen Elternteil vor, so kommt eine Volljährigenadoption regelmäßig nicht in Betracht.
Die Macht einer langen, natürlichen Eltern-Kind-Beziehung verlangt, dass diese nicht im Nachhinein durch eine „Wegadoption“ zerstört wird. Zwar bleiben einem Volljährigen bei einer Volljährigenadoption seine leiblichen Eltern erhalten. Durch die Adoption würde aber ein weiterer Elternteil hinzutreten. In der Regel wird hierdurch nach Ansicht der meisten Gerichte die persönliche Beziehungsebene zu den biologischen Eltern gestört.
Autorin:
Rechtsanwältin
Dr. Gabriele Sonntag
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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