Widerrufsrecht bei telefonischen oder online geschlossenen Maklerverträgen?
Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht.
Die Frist hierfür beträgt 14 Tage. Dies ist ein enormes Risiko für den Makler. Hat dieser ein Exposé an den Interessenten herausgegeben oder hat der Interessent gar das Objekt besichtigt und widerruft dann innerhalb von 14 Tagen den Maklervertrag, so hat der Makler ein erhebliches Problem. Mit dem Widerruf verliert er seinen Provisionsanspruch und muss dann, sollte er nicht einen Alleinauftrag haben, zusehen, wie der Interessent die gegebenen Informationen für sich ausnutzt und sich den Maklerlohn spart.
Autor:
Rechtsanwalt
Philipp Krasa
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
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