Diesel Fahrer verklagen den Staat. Der Staat, wer ist das? Ist das Volk der Staat? Ist unsere Regierung der Staat?

Mittels einer Staatshaftungsklage wollen Dieselfahrer ihr vermeintliches Recht einklagen.

Wer soll da eigentlich verklagt werden? Der Staat, wer ist das? Ist das Volk der Staat? Ist unsere Regierung der Staat?  Wenn das Volk den Staat ausmacht, dann wären die Dieselfahrer gleichzeitig Kläger und Beklagte. Und natürlich auch Richter, denn da ergeht ein Urteil ja auch im Namen des Volkes.

Die Klage der Dieselfahrer, folgt man diesem Gedankengang, würde sich somit gegen alle Bürger, die keinen Diesel fahren richten. Der Teil des Staatsvolkes der nicht mit einem Diesel die Luft verpestet würde mit solch einer Klage zur Kasse gebeten werden. Absurd!

Die eigentlichen Verursacher des Desasters, die Autobosse, würden ungestraft davon kommen und mit dem eingeklagten Geld viele, viele Autos an die obsiegenden Kläger verkaufen können

Geprellte US Autokäufer verlangten Schadensersatz und die Rücknahme der Fahrzeuge, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Die amerikanischen Behörden präsentierten Volkswagen für das illegale Verhalten eine Rechnung im zweistelligen Milliardenbereich.  VW bekannte sich schuldig und akzeptierte alle Auflagen.  Käufer von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren können ihre Fahrzeuge nun an VW zurückverkaufen.  Autokäufer die ihre Autos nicht wieder an Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung von mindestens 5100.- US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen. Zusätzlich haben Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun. In der offiziellen Sprachregelung ist daher das Wort Betrugssoftware tabu, wenn überhaupt wird von einer Schummel-Software gesprochen. Das klingt eher nach lässlicher Sünde und kann leichter vergeben werden.

Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen:

„Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Der Bundesverkehrsminister hätte Bußgelder gegen die Autokonzerne verhängen können, und zwar bis zu 5000.- Euro pro Fahrzeug. Aber er tat und tut es auch heute nicht! Unsere oberste Klimaschützerin, Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich sogar bei hohen Beamten des Staates Kalifornien über die dort geltenden strengen Stickoxid-Grenzwerte des Staates beschwert.

Die Amis haben sich darüber doch sehr gewundert, die Deutschen Autobosse waren begeistert.

Die Autofahrer sollten trotzdem nicht den Staat, sondern die Autoindustrie in Haftung nehmen. Die Betroffenen können Ihren Ärger über das Verhalten der Regierung bei der kommenden Bundestagswahl deutlich zum Ausdruck bringen.

Für bessere Luft in den Städten sollen nun Fahrverbote sorgen. Irre!!

Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht einen leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel Solidarpakt“.

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt.

Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Adresse und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne auch den„bitte zahlen Button“ verwenden.

(PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort  „Diesel Solidarpakt“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg

IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail: bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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