Übernahme der angemessenen Wohnkosten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung der Erstattung der Kosten für eine Wohnung auf sogenannte „angemessene Aufwendungen“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Es muss – so das Gericht – kein Anspruch auf eine unbegrenzte Übernahme von Wohnkosten vorgesehen werden. Der Gesetzgeber hat seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt und einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum geschaffen. Hintergrund: Geklagt hatte eine Mieterin einer 77 qm großen Wohnung. Deren Kosten hatte das Jobcenter nur teilweise übernommen. Aus dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum folgt kein Anspruch auf Erstattung unbegrenzter Mietkosten. Die Ämter dürfen auf die im unteren Preisbereich am Wohnort des Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnmieten abstellen.

Autor

Roland Tilch

Fachanwalt für Sozialrecht

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