Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit. Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos  zu fördern.

Allerdings versteht so manch  „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.

Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine  politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.

Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Beispiel gefällig:

Missbrauch Minderjähriger. Deutsche  Umwelthilfe e.V. (DUH) darf keine Kinder mehr zum Geldeintreiben benutzen.

Dem berüchtigten Abmahnverein wurde jetzt untersagt, minderjährige Kinder zum »Spenden« sammeln loszuschicken. Die Deutsche Umwelthilfe schickte regelmäßig Kinder im Alter zwischen 11 bis 13 Jahren an die Haustüren.

Die Deutsche Umwelthilfe darf jetzt keine Kinder mehr zum Geldeintreiben einsetzen. Dem berüchtigten Abmahnverein wurde jetzt untersagt, minderjährige Kinder zum »Spenden« sammeln loszuschicken. Die Deutsche Umwelthilfe schickte regelmäßig Kinder im Alter zwischen 11 bis 13 Jahren an die Haustüren, um Spenden zu generieren – wie ausländische Banden ihre Kinder in die Fußgängerzonen schicken zum Betteln.

Bild am Sonntag berichtete ganz drastisch über den Eklat: »So schicken die Diesel-Hasser Kinder betteln«. Bild griff den Fall am Bodensee auf, wo Schüler des Friedrich-Hecker-Gymnasiums Radolfzell mit Spendenbüchsen Haushalte abklapperten. In Radolfzell befindet sich auch der Sitz der Deutschen Umwelthilfe.

Ein Bürger beschwerte sich über die sammelnden Kinder, die Schulaufsicht wies die Schulleitung auf die Rechtslage hin, die Sammlung wurde abgebrochen. Sie war nicht genehmigt und wird laut Regierungspräsidium Freiburg auch nicht genehmigt.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe gibt es diese Aktionen seit über 40 Jahren. Sie sorge doch für einen guten Zweck, versucht die DUH der Geldeintreiberei ein nettes Mäntelchen umzuhängen. Sie weist darauf hin, dass nur ein Teil des gesammelten Geldes an die DUH geht, ein wenig vom Rest darf die Sammelgruppe behalten. Die Sammlung sorgt jedenfalls für einen ansehnlichen Zuwachs in der DUH-Kasse.

Entsprechend empört reagiert die DUH. „Die Aussagen in dem Bild-Artikel sind irreführend und falsch. Die hinter diesem Artikel steckende Absicht ist ein durchsichtiges Manöver und ein erneuter unglaublicher Versuch, die DUH zu schädigen“, schreibt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH in einer DUH-Presseerklärung. „Bei der Haus- und Straßensammlung engagieren sich Schüler und Jugendliche für einen gemeinnützigen Zweck. Dieses Engagement für eine Schmutzkampagne gegen die DUH zu instrumentalisieren, ist absolut geschmacklos“, findet der DUH-Mann.

Aus der Pressemitteilung geht auch hervor, dass an vielen Orten in Baden-Württemberg Schüler im Zeitraum 20.4. bis 29.4.2018 zum Sammeln geschickt wurden. Die Umwelthilfe sammelte bei der Spendenaktion im vergangenen Jahr insgesamt rund 110.000 Euro. 75 Gruppen beteiligten sich daran.

Empörung auch von Seiten des FDP-Fraktionschefs Hans-Ulrich Rülke. Bild zitiert ihn folgendermaßen: »Kinder für die rein kommerziellen Interessen dieser angeblich gemeinnützigen Organisation zu missbrauchen, kann nur noch als kriminell bezeichnet werden. Es scheint, als ob die sogenannte Deutsche Umwelthilfe sich immer mehr der Organisierten Kriminalität annähert!«

DUH-Chef, Alleinherrscher und Vielflieger Jürgen Resch sitzt in Radolfzell am Bodensee und unterhält in teuerster Lage in Berlin eine weitere Geschäftsstelle. Wie lange Resch noch sehr vollmundig (»Wir beklagen nicht, wir verklagen!«) auftreten kann, dürfte fraglich sein. Jedenfalls scheint er auch in Stuttgart nicht mehr überall wohlgelitten zu sein.

In der Staatskanzlei, so hört man aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt, dürfe er sich nicht mehr sehen lassen. Er hat dort offenbar Hausverbot, nachdem er seinen einstigen Kumpel Kretschmann, derzeit Ministerpräsident des Autolandes Baden-Württemberg, immer wieder heftig attackiert und vor einem »schmutzigen Deal« mit der Autoindustrie »warnt«.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist

Holger Douglas ist Autor dieses Beitrags

Holger Douglas – Wissenschaftsjournalist und Dokumentarfilmer

Pressesprecher des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Holger Douglas begleitet kritisch neue Entwicklungen in Wissenschaft und Technik.

Bemerkung des UTR e.V.:

„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.

Ob dieser zum großen Teil von Abmahnungen finanzierte Verein mit den angestrebten Diesel-Fahrverboten als Verbraucher-Interessen vertritt, darf, nein muss bezweifelt werden. „Die dem obskuren Verein zugewachsene Macht wird rücksichtslos missbraucht“, sagt uns ein Bundestagsabgeordneter.

Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kritisiert: »Der Mittelstand wird durch die Abmahnmethoden der DUH regelrecht abkassiert, ohne dass es der Umwelt oder den Verbrauchern hilft!« Er fordert, dass die Klagebefugnis von Verbänden wie der DUH überprüft wird. Der Verein und seine Führungsköpfe leben gut davon, was ihnen überwiegend von mittelständischen Autohändlern in Form von Abmahngebühren zufließt, die wegen kleinster formaler Fehler in ihrer Kundenkommunikation finanziell teuer zur Rechenschaft gezogen werden

Wenn also von Seiten der Politik keine Unterstützung zu erwarten ist, müssen Sie als betroffener Autobesitzer selbst handeln.

Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln.

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft  Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

  • UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
  • BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
  • EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
  • 1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
  • 4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
  • Journalisten aus dem  Fachbereich Wissenschaft und Technik

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  • Auto zurück – Geld zurück.
  • Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
  • Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Link zum Anmeldeformular

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch gerne auf das

UTR e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Volksbank Heidelberg

Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

 

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

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