Mit der DSGVO Datenschutz-Grundverordnung wurde jetzt ein weiteres Abmahnmonster geschaffen.
Sind Abmahnvereine und Abmahnanwälte Organe der öffentlichen Rechtspflege? Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Mit der DSGVO Datenschutz-Grundverordnung wurde jetzt ein weiteres Abmahnmonster geschaffen.
Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.
Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen, wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem völlig aus dem Ruder gelaufenen Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.
Mit der DSGVO Datenschutz-Grundverordnung wurde jetzt ein weiteres Abmahnmonster geschaffen.
Statt Digitalisierung werden wir nun mit der Entdigitalisierung konfrontiert. Mit diesem Datenschutz-Monster werden Schäden ungeahnten Ausmaßes angerichtet. Pure Angst vor den „Schutzgelderpressern“ des Datenschutz-Monsters veranlassen viele Klein- und Mittelstandsbetriebe ihre digitalen Aktivitäten erheblich einzuschränken. Nicht wenige Unternehmen haben ihre digitalen Aktivitäten vollständig eingestellt.
Der BSZ e.V. fordert, die DSGVO dem Klagerecht der Abmahnvereine zu entziehen damit dieses Datenschutz-Monster nicht zur Goldgrube für die Abmahnindustrie wird.
Große Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.
Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.
Anders verhält es sich bei Abmahnungen.
Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.
- Wer im Internet ein Paar Socken oder ein Paar Schuhe bestellt, bekommt die in der Regel portofrei zugeschickt und kann sie ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen kostfrei an den Verkäufer zurück schicken und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
Für die Käufer sind das ideale Bedingungen! Sollte man meinen.
Der Gesetzgeber sieht das komplett anders. Er sieht die Qualität des Rechtsstaates erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.
Das Ergebnis:
- Wer heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist gut beraten, wenn er vorher ein paar Semester Jura studiert hat. Denn wer nun glaubt, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften selbst überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass die Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.
Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:
„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir sind ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“ „Zum Beispiel haben folgende Gerichte unsere Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a 4 Seiten aufgelistet 123 Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
Über den IDO Verband hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:
Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung „Wolle-Kaschmir-Mischung“ angab. Damit hatte sie gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe „50 Prozent Wolle, 50 Prozent Kaschmir“ gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen Geringfügigkeit ihres Vergehens.
Frontal 21 berichtet weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten – selbst dann, wenn sie vor Gericht ziehen.
Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen.“
Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.
Das Frontal 21 Video „Vorsicht Abmahnung! Wie Online-Händler ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen,
Dass diese Abmahnvereine weitgehend unbehelligt zahllose Kleinunternehmen abzocken können, können viele Betroffene nicht verstehen. Bei dem BSZ e.V. beklagen sich immer wieder Abmahnopfer über die Gerichte, die dieses Treiben mit entsprechenden Urteilen unterstützen. Natürlich alles nach geltendem Recht und im Namen des Volkes.
Der BSZ e.V. hat in der Vergangenheit schon mehrmals die Frage gestellt:
Ist Abmahnen Rechtspflege oder doch nur Absahnen?
Das „Abmahnrecht“ bietet „Abmahnhaien“ eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen. Der Missbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts zur Erzielung von Einkünften ist weit verbreitet aber nur schwer nachzuweisen.
Beispiel:
Ein Gewerbetreibender, ein Internethändler der Sportartikel vertreibt stellt sich als Mandant für einen Rechtsanwalt zur Verfügung. Einer von beiden durchforstet die Internetauftritte der Konkurrenten auf auch geringfügigste Verstöße, die in Wirklichkeit keinen anderen Händler ernsthaft beeinträchtigen, die aber nach den Buchstaben des Gesetzes unzulässig sind. Das Anwaltsbüro gibt die Adresse des „Sünders“ in den Computer ein, und lässt mittels Textbausteinen eine Abmahnung ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für den Formbrief. In der Höhe nicht nach dem Aufwand sondern nach dem Streitwert – und der ist, wen wundert es – meist recht hoch!
Die Abmahnanwälte weisen die Behauptung, dass sie die Gebühren mit ihren Mandanten teilen empört als haltlose Unterstellung zurück.
Wie sich aber aus aktuellen Massenabmahnfällen unschwer erkennen lässt, dienen diese Massenabmahnungen sicherlich nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren. Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.
Mitunter werden von Abmahnanwälten sogar Gerichte missbraucht um an die Adressen von Abmahnopfern zu gelangen.
Wobei natürlich auch die Frage erlaubt sein muss, wie gründlich prüft ein Richter solch einen Antrag der immerhin bewirken soll mehrere Tausend Adressen bekommen zu können?
Der Abgemahnte, will er einen Prozeß vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird.
So scheuen sich mittlerweile auch viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen. Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.
Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.
So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Es ist nicht zu erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.
Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert. Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.
Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.
„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.
Am Rande erwähnt
Sowohl der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. als auch der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. führen in ihren Vereinsnamen das Wort „deutsch“. Zufall? Wohl kaum.
„Das Wort „deutsch“ im Vereinsnamen ist meiner Meinung nach zur Täuschung geeignet, weil es der Allgemeinheit den Eindruck vermitteln könnte, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen gleichgelagerten Vereine in Deutschland – was ja nicht zutrifft“, sagt Roosen. Es könnte durchaus den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs bewirken. Beim Vereinsnamen ist jede „Hochstapelei“ zu unterlassen, mit der die Öffentlichkeit durch einen pompösen Namen über Art und Größe des Vereins getäuscht wird.
Der Rat des BSZ e.V.
Nehmen Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter. Prüfen Sie wer Sie abmahnt! Prüfen Sie ob die gemachten Vorwürfe Ihrer Meinung nach gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung nicht voreilig. Denken Sie daran diese Erklärung behält Gültigkeit so lange Sie leben. Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, oder von einem der bekannten dubiosen Vereine kommt, stellen Sie Öffentlichkeit her. Sind Sie Zwangsmitglied der IHK, bitten Sie dort um Hilfe. Informieren Sie Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten. Beschweren Sie sich bei der Aufsicht führenden Behörde des Abmahners. In krassen Fällen, können Sie die zuständige Staatsanwaltschaft um Überprüfung ob hier eine strafbare Handlung vorliegt bitten. Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie ganz alleine entscheiden. (Wenn ja, klären Sie vorab die Kosten).
Deutschland ist im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessensgruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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