Beratungshilfe – nicht immer ein einfacher Weg!

Nicht jeder Bürger/jede Bürgerin hat die finanziellen Mittel, sich im Bedarfsfall eine Anwältin oder einen Anwalt auf eigene Kosten leisten zu können.

Der Weg zur Beratungshilfe kann mühsam sein. Damit die Anwältin bzw. der Anwalt außergerichtlich tätig werden kann, braucht er/sie in diesem Fall einen Berechtigungsschein. Diesen erteilen die Rechtsantragsstellen bei den Amtsgerichten.

Wichtig ist, dass man sich für die Antragstellung gut vorbereitet. Insbesondere sollte man auch wissen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Auch sollte man genau erklären können, für welches Problem man denn gerne Beratungshilfe möchte. Auch wenn die Mitarbeiter/innen an den Rechtsantragsstellen geduldig und freundlich sind, macht es den Ablauf und die Erteilung des Berechtigungsscheines einfacher, wenn der/die Rechtssuchende sich vorher gut informiert und alle Unterlagen dabei hat.

Autorin

Dr. Gabriele Sonntag

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Dr. Sonntag Rechtsanwälte

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90765 Fürth

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