Beratungshilfe – nicht immer ein einfacher Weg!
Nicht jeder Bürger/jede Bürgerin hat die finanziellen Mittel, sich im Bedarfsfall eine Anwältin oder einen Anwalt auf eigene Kosten leisten zu können.
Der Weg zur Beratungshilfe kann mühsam sein. Damit die Anwältin bzw. der Anwalt außergerichtlich tätig werden kann, braucht er/sie in diesem Fall einen Berechtigungsschein. Diesen erteilen die Rechtsantragsstellen bei den Amtsgerichten.
Wichtig ist, dass man sich für die Antragstellung gut vorbereitet. Insbesondere sollte man auch wissen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Auch sollte man genau erklären können, für welches Problem man denn gerne Beratungshilfe möchte. Auch wenn die Mitarbeiter/innen an den Rechtsantragsstellen geduldig und freundlich sind, macht es den Ablauf und die Erteilung des Berechtigungsscheines einfacher, wenn der/die Rechtssuchende sich vorher gut informiert und alle Unterlagen dabei hat.
Autorin
Dr. Gabriele Sonntag
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 971870
Fax-Nr.: 0911 9718710
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