Investfinans AB: Nach der Svenska Handelsbanken in Schweden gerät nunmehr auch die Commerzbank in Deutschland ins Visier des ESK.
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung melden sich immer mehr von Investfinans AB um ihr Geld betrogene Anleger. Durch diesen großen Zulauf Geschädigter gibt es viele neue Erkenntnisse, welche bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sehr hilfreich sind.
Aktuell sucht der ESK weitere Anleger, die ihren Anlagebetrag auf ein Investfinans AB Konto bei einer deutschen Bank insbesondere bei der Commerzbank einbezahlt haben.
Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. Allerdings teilt nun ein Investfinans-Anleger dem ESK mit, dass er seinen Anlagebetrag auf ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland einbezahlt hat. Daraus ergeben sich für die geprellten Anleger nunmehr neue Ansätze für eine mögliche Schadenswiedergutmachung nicht nur in Schweden sondern auch in Deutschland.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Sowohl in Schweden als auch in Deutschland unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB offensichtlich um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen als es offensichtlich tatsächlich der Fall gewesen ist. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
- Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätten die Banken eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen.
Interessant wird auch sein, wie die Banken zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen sind. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort stehen müssen.
Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen.
Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
- Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung