Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Binäre Optionen sind ein riskantes Geschäft – oft auch Betrug!
Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre Optionen haben. Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.
Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern beschäftigt, von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime Unternehmen gibt, sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in diesem Bereich ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen die Vorschriften der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in denen sie Geschäfte tätigen.
Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.
So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.
Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.
Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter. Oft mit Sitz in Israel, Cypern oder Bulgarien. Um diese Standorte zu verschleiern wird mittels der VoIP-Technologie den angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. In Israel gibt es viele Neueinwanderer, die eine Vielzahl von Sprachen fließend beherrschen. Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.
Die typischen Betrüger erklären am Telefon nicht, wie der Handel genau funktioniert mit dem die enormen Gewinne generiert werden sollen. Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren Betrag bezahlt, folgt oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in Sicherheit gewiegt, er hat ja Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld investiert. In einigen Fällen werden Trades kontinuierlich manipuliert, sodass der Investor schließlich sein gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird versucht, den Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden, dass der Makler die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird dann den Kontakt einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld niemals investiert wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf der Welt transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.
Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten. Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.
Der Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme verbreitet sich in Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem Kundenkonto verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die Software so manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust laufen. Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!
Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger Beschränkungen unterliegt. Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)
Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten whistleblower.24.eu und express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.
Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei: Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich und Liechtenstein gehört.
Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können
- Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen Rechtsanwälten seine Ansprüche geltend machen will.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann der Betroffene seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
- Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso.24.eu ad-infinitum.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung