PIM Gold: Mandantenakquise wirft Fragen auf.
Wenn es bei einer gescheiterten Kapitalanlage viele geschädigte Anleger gibt, so gibt es automatisch auch viele „Helfer“ für die Betroffenen. Auf den einschlägigen Foren sind dann die üblichen Sprüche zu lesen: „Eile ist geboten…“, „Anleger müssen handeln…“ „Wir beraten Anleger und nehmen Vermittler in Haftung…“ Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät: „Augen auf bei der Helferwahl“!
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 12.11.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Unseriöser Zeitdruck:
Zweifelhafte Mandantenakquise
von geschädigten PIM-Gold-Anlegern
12.11.2019 • In Sachen PIM-Gold arbeitet der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte mit Hochdruck an den Gutachten zur Insolvenzeröffnung. Diese dürften Ende November fertig sein, so dass Anfang Dezember mit einer offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht zu rechnen ist. Bis dahin können Anleger erst einmal nichts tun, auch wenn ehemalige Vermittler nun zeitlichen Druck ausüben, wonach angeblich dringend Handlungsbedarf bestehen würde.
Fakten.
Auf Anfrage teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit, dass die Verfahrenseröffnung bei der PIM Gold GmbH voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen wird. Bis dahin haben Anleger keinen dringenden Handlungsbedarf. Ob es die von manchen ehemaligen Vermittlern in den Raum gestellte Fristen per Ende November gibt, antwortete der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters offiziell: „Nein, zumindest existiert keine solche insolvenzspezifische Ausschlussfirst. Die Gläubiger können im Augenblick auch noch gar keine Forderungen anmelden. Die ist erst nach Eröffnung des Verfahrens möglich.“
Keine Aus- oder Absonderungsrechte.
In dem vom früheren PIM-Vertrieb verschickten Anschreiben an geschädigte Anleger ist zu lesen: „Wie wir Ende lt. Woche von der der Rechtsanwaltskanzlei Pforr der IG PIM GOLD erfahren haben besteht Handlungsbedarf zu der vom Anwalt herausgearbeiteten Sachlage, um die bestmögliche Sicherung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.“ Hierbei geht es offenbar um Aus- beziehungsweise Absonderungsrechte, die Anleger eventuell geltend machen können. Dr. Thomas Pforr hat auf Anfrage dazu nicht geantwortet. Metoja hat die Möglichkeit zwar eingeräumt, aber ganz stark eingeschränkt. Danach könnte das der Fall sein, wenn „ein konkretes, d.h. individualisierbares Stück Gold eingelagert werden sollte. Hinzukommen muss allerdings, dass PIM Gold dies auch vereinbarungsgemäß getan hat, der Gegenstand noch vorhanden ist und dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann.“ Damit dürfte für fast alle Anleger keine Chance auf Aus- oder Absonderungsrechte bestehen. Denn die bei Loomis eingelagerten Goldbestände wurden nicht nach Kundennamen oder Kundenummern separiert, sondern einfach nur nach der Stückelung sortiert und gestapelt. Eine eindeutige Zuordnung scheidet hier aus.
IG PIM-Gold.
In dem Vermittleranschreiben wird einleitend festgestellt: „bislang haben wir noch keinen Eingang Ihrer Unterlagen mit dem Beitritt zu IG PIM GOLD feststellen können.“ Deshalb wollte investmentcheck von Rechtsanwalt Thomas Pforr wissen, woher dies ein Vermittler wissen kann. Wird hier der Datenschutz mit Füssen getreten? Oder liegt es an den Mitvorständen bei der IG PIM-Gold, die neben Pforr aus dem früheren Vermittlerumfeld stammen sollen? Auf Anfrage antwortete Pforr dazu nicht. Er wollte auch nicht sagen, wer neben ihm noch bestellte Vorstände bei der IG PIM-Gold sind.
Türkei.
Eine der ersten Aktionen der IG PIM-Gold war, mit einer Detektei in der Türkei nach Gold suchen zu lassen. Grundsätzlich könnte dies durchaus sinnvoll sein, da dort angeblich ein Teil der nicht mehr auffindbaren Bestände liegt. Aber offiziell ist der Insolvenzverwalter für die Einziehung sämtlicher Vermögenswerte zuständig. Dessen Aufgabe ist es, möglichst viel des Vermögens zum Wohle aller Gläubiger einzusammeln und dann über die sich daraus ableitende Insolvenzquote später auszuschütten. Seit der letzten Meldung, über die investmentcheck exklusiv vorab berichtete (Mehr Gold vorhanden), gibt nach aktueller Auskunft des Insolvenzverwalters keine neuen Erkenntnisse. Bezüglich der angekündigten Nachforschungen von Pforr hat der Insolvenzverwalter nichts gehört.
Loipfinger’s Meinung.
Die Akquise von Mandanten ist völlig legitim und verständlich. Dies gilt auch für die Gründung einer Interessensgemeinschaft. Zweifelhaft wird es aber dann, wenn die Vorstände der Interessensgemeinschaft nicht bekannt gemacht werden. Wer ist dies und welche Rolle haben diese bei dem Anlageskandal gespielt? Ein unseriöser Zeitdruck steigert die Bedenken ebenso wie die Vermittlung einer unseriösen Hoffnung auf Aus- oder Absonderungsrechte. Wird der Datenschutz missachtet, um die Mitglieder- und Mandantenakquise zu unterstützen? Klar, die Informationen kommen durch ehemalige Vermittler von PIM-Gold und nicht von der Interessensgemeinschaft selbst. Da sich Rechtsanwalt Pforr allerdings nicht davon distanziert, ist er dafür mitverantwortlich.
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung