Der Ausstieg aus der Atomenergie barg ein erhebliches Risiko und ist wie sich nun zeigt, nicht nur sozial schädlich sondern auch extrem teuer.
Hohe volkswirtschaftliche Verluste, Wegbrechen eines wichtigen Technologiezweiges, Kernstromimport statt Kernstromexport, Verlust wissenschaftlicher Kompetenz, Strompreiserhöhungen, Auswanderung energieintensiver Industriezweige, Arbeitslosigkeit, zunehmende Armut, zunehmende Staatsverschuldung.
In Deutschland wird seit 50 Jahren Kernstrom hergestellt ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist. Deutschland ist die einzige Ausnahme des weltweiten Ausbaus der Kernenergienutzung. Es muss gefragt werden, ob es tatsächlich belastbare Gründe gab für den Atomausstieg. Die irrationale Strahlungsangst war und ist kein Argument für energiepolitische Entscheidungen.
Die Initiatoren des Atomausstiegs verschweigen die tatsächlichen Kosten der Vernichtung der deutschen Kerntechnik. Sie verschweigen, dass alle übrigen europäischen Staaten die Kerntechnik ausbauen. Sie verschweigen die Strompreiserhöhungen, die auf Haushalte und Wirtschaft weiterhin zukommen.
Die Merkel-Regierung hat offensichtlich keine Überlegungen hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Kosten und Konsequenzen einer Vernichtung der deutschen Kerntechnik angestellt. Mit Sorge muss beobachtet werden, dass in zunehmendem Maße Politiker nicht bereit sind, über ihre politischen Entscheidungen Rechenschaft abzulegen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie zum Thema hier den Beitrag von Holger Douglas
Bundesverfassungsgericht: Atomausstieg wird noch mal teurer
Der Atomausstieg wird richtig teuer. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Denn weil die Kraftwerksbetreiber in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt wurden, muss der finanzielle Ausgleich komplett neu geregelt werden.
Nach dem Reaktorunglück von Fukushima hatte die Regierung der Bundeskanzlerin Merkel 2011 einen sofortigen Ausstieg aus der Kernkraftnutzung festgelegt. Sie hat damit die ursprüngliche Vereinbarung mit den Kraftwerksbetreibern über eine Laufzeitverlängerung gebrochen. In der wurde mit den Kernkraftwerksbetreibern besiegelt, wieviel Strom sie noch liefern dürfen.
Nur wenige Monate nach der Vereinbarung ereignete sich in Japan das Tsunamiunglück, bei dem ein Teil der Reaktoren der Kernkraftanlage in Fukushima zerstört wurde. In der Folge wischte die Bundesregierung diese Vereinbarung hastig vom Tisch und legte fest, dass bis spätestens Ende des Jahres 2022 die letzten Reaktoren vom Netz gehen sollen.
Dagegen reichten E.ON, RWE und Vattenfall eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und erreichten bereits damals, dass ihnen ein angemessener Ausgleich für die Zerstörung ihres Eigentums zusteht. Am 6. Dezember 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, der Eingriff in die Eigentumsrechte durch die Änderung des Atomgesetzes aus dem Jahr 2011 erweise sich »weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums«.
Denn die grundsätzliche Entscheidung für den Atomausstieg, so die Verfassungsrichter, sei bereits durch die Ausstiegsnovelle aus dem Jahre 2002 erfolgt. Den einzelnen Kraftwerken wurden bestimmte Mengen an Strom zugeteilt, die noch erzeugt werden durften. Nach deren Verbrauch sollten die Kraftwerke abgeschaltet werden. Ein festes Enddatum gab es jedoch nicht. Diese zur zukünftigen Produktion zugestandenen Strommengen gelten gewissermaßen als „Eigentum“.
Nach der Bundestagswahl 2009 beschloss die Bundesregierung, die Kernenergie noch für einen längeren Zeitraum als sogenannte »Brückentechnologie« zu nutzen, und verstärkte damit die Position der Kraftwerksbetreiber. Durchschnittlich hätten die Kernkraftwerke noch etwa zwölf Jahre Strom erzeugen können. Doch nach dem Tsunami nahm Merkel hektisch die Laufzeitverlängerung zurück und legte mit der 13. Änderung des Atomgesetzes am 31. Juli 2011 bindende Endtermine für die Kraftwerke fest. Nicht festgelegt wurde in diesem neuen Gesetz ein Ausgleich für jene Investitionen der Anlagenbetreiber, die diese »im berechtigten Vertrauen auf die im Jahre 2010 zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente vorgenommen« hatten.
Die wurden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes mit der 13. Novelle des Atomgesetzes entwertet. Die Verfassungsrichter legten zugleich fest, dass die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 eine neue Regelung treffen müsse. Die geschah mit der nunmehr 16. Novelle des Atomgesetzes, auch ein Schnellschuß und ohne Rücksicht auf bestehende Eigentumsrechte.
Und genau da setzt das neue Urteil an. So ist nach der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Merkel-Regelung von 2018 ungeeignet, die Grundrechtsverletzung der Kraftwerksbetreiber zu beheben. So habe unter anderem Vattenfall bis Ende 2022 nicht mehr die vereinbarten Strommengen produzieren können.
Im Klartext: Der überhastete Ausstieg aus der Atomkraft wird noch einmal deutlich teurer. Merkels hektische Gesetzgebung ist grundgesetzwidrig. Das wird teuer, und in Zukunft wird es noch teurer. Denn Vattenfall klagt noch beim Internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington Forderungen von mehreren Milliarden Euro aufgrund des Atomausstiegs ein. Der schwedische Staatskonzern beruft sich auf die Sicherheit von Investitionen, die nicht einfach durch nationale Gesetzgebung entwertet werden darf. Eigentlich waren diese Regelungen geschaffen worden, um Investitionen in Ländern der damaligen „Dritten Welt“ vor dem Zugriff gieriger Diktatoren zu schützen.
Jetzt wird Deutschland so behandelt – als ein Land, das die Investitionen des schwedischen Staatskonzerns zu Unrecht enteignet hat.
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