Vermögenswerte vor dem Fiskus im Emirat Dubai versteckt? Steuer-CD bringt es nun ans Licht! – Der Weg in die Steuerehrlichkeit!

Wie der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung aus aktueller Berichterstattung aus unterschiedlichsten Quellen feststellt, hat Finanzminister Scholz eine sogenannte Steuer-CD gekauft. Es soll sich dabei um steuerlich relevante Daten aus dem Emirat Dubai handeln, für die Scholz 2 Millionen Euro gezahlt haben soll.

Die Daten werden nun von den Ländern auf mögliche Steuerstraftaten untersucht. Wahrscheinlich ist, dass hier massenhafter Steuerbetrug aufgedeckt werden kann, da nun umfassende Informationen über Vermögenswerte in Dubai zugänglich wurden. Tausende Deutsche Steuerpflichtige dürften nun ernsthafte Probleme bekommen, denn Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die hart geahndet wird. 

Deutschen Steuerzahlern die Vermögen vor dem Fiskus in Dubai versteckt haben stehen nun unruhige Wochen bevor. Es ist auch durchaus mit dem Besuch der Steuerfahnder zu rechnen.

In (un)-guter Erinnerung sind noch die Steuer CD,s welche der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister und heutige SPD-Chef Norbert Walter-Borjans gekauft hatte. Damals ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern merkbar in die Höhe geschnellt.

Wenn in der Presse über den Ankauf einer Steuer-CD berichtet wird klingeln bei dem ESK in Dieburg die Telefone. Aufgrund der vielfachen Berichterstattung des ESK zu diesem Thema nehmen Betroffene gerne das Expertennetzwerk des ESK als erste Hilfe Station in Anspruch. 

Der ESK ist der Meinung dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese  Daten-CD´s wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern. Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor eine Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein.

Der ESK rät Steuersündern dringend zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Aber Achtung! Interessierte Kreise lassen ständig in der Presse verlautbaren, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.

Durch vielfache ausführliche Berichterstattung über Steuerstraftaten gerade auch von Prominenten, ist die Gefahr einer drohenden langjährigen Haftstrafe verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Betroffene sollten aber klaren Kopf behalten und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.

Natürlich haben prominente Fälle, insbesondere wenn sie massiv durch die Presse gezogen werden, für den Fiskus den Vorteil, dass damit erheblich Druck ausgeübt wird, was immer wieder zu neuen Wellen von Selbstanzeigen führt. Es dürfte sogar sein, dass dieser Weg  erfolgversprechender ist, als die Auswertung der durch den rechtlich problematischen Ankauf von Steuer CD`s zu erwartende Erfolg.

Sehr ertragreich sind in jedem Fall die Eigenanzeigen der Betroffenen, da in den meisten Fällen von ihnen reiner Tisch gemacht wird und ein eigener Ermittlungsaufwand des Fiskus zu vernachlässigen ist.

Unabhängig davon, wie es nun konkret weitergehen wird, sollte jeder Betroffene über die Möglichkeit einer Nacherklärung/Selbstanzeige nachdenken. Bei der Formulierung einer Selbstanzeige/Nacherklärung ist besondere Sorgfalt geboten. Es reicht definitiv nicht aus, unkontrolliert die Unterlagen der Banken sozusagen an das Finanzamt weiterzureichen. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur Zinserträge im Spiel sind, sondern auch sogenannte Spekulationsgewinne, z.B. aus Aktiengeschäften, vorliegen. Hier kann es nach den Erfahrungen des Autors zu Ungenauigkeiten in den Unterlagen aufgrund unsorgfältiger Bearbeitung durch die Banken kommen. Deren Motivation ist erfahrungsgemäß im Falle einer Beendigung der Geschäftsbeziehung stark rückläufig. Da der Steuerpflichtige sich vollständig und richtig zu offenbaren hat, bleibt ein solches Versagen der Bank im Zweifel an ihm hängen, was Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige haben kann. Hierbei kann ein nicht unbeträchtlicher Prüfungsaufwand im Hinblick auf die Unterlagen entstehen.

Besonders wichtig ist es, bei der Formulierung einer Selbstanzeige/Nacherklärung an das Finanzamt, u.a. wenn die Unterlagen noch nicht vollständig vorhanden sind, eine entsprechend großzügige Schätzung vorzunehmen und diese höher ausfallen zu lassen, damit man auf der sicheren Seite ist.

Damit es richtig verstanden wird, dies soll keine Panikmache sein, es ist lediglich die nüchterne Einschätzung der Rechtsentwicklung, welcher ein Fachanwalt für Steuerrecht und Bearbeiter einer Vielzahl solcher Fälle seit über 15 Jahren gemacht hat.

Anmerkung des ESK

Durch den Ankauf von Steuer-CD´s hat sich offensichtlich ein Markt gebildet. Nachfrage schafft Angebot. Diese Nachfrage ist schlussendlich mit der Auslöser für rechtswidrige Handlungen. Für legal beschaffte Steuer-CD`s würde nur ein Bruchteil dessen bezahlt, was jetzt für durch mit Datenklau erlangte  Steuer-CD´s hingeblättert wird. Vorbildfunktion sieht anders aus. Es würde sicher Sinn machen, auch Steuerverschwendung und nicht nur Steuerhinterziehung als Straftatbestand zu brandmarken.

Der ESK weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der ESK die Fördergemeinschaft „Steuerehrlichkeit“ gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Die ESK Vertragsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  zur Seite.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Steuerehrlichkeit  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

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