Die Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass derzeit die Aktien der LOCOSOCO GROUP PLC (ISIN: GB00BD5BTL23, Kürzel: LOCO) intensiv mittels Cold Calling zum Kauf empfohlen werden.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten
am 12.05.2022 mitgeteilt wurde, werden derzeit die Aktien der LOCOSOCO GROUP PLC (ISIN: GB00BD5BTL23, Kürzel: LOCO) intensiv mittels Cold Calling zum Kauf empfohlen. Anleger werden dabei von unbekannten Unternehmen/Personen kontaktiert, die möglicherweise keine Berechtigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Österreich haben.
Eine Verdoppelung des Kurses innerhalb weniger Wochen, sowie die Möglichkeit zum Tausch von Aktien der LOCOSOCO GROUP PLC in bestimmte Bluechips wie z.B. Nestlè wird in Aussicht gestellt.
Die FMA rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind, der Einstieg prominenter Investoren kolportiert und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
Bei Kontaktaufnahme durch unbekannte Unternehmen oder Personen empfiehlt die FMA Informationen zum betreffenden Unternehmen einzuholen und auf der FMA-Website zu prüfen, ob das Unternehmen oder die Person eine Berechtigung hat, um in Österreich Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Häufig dienen solche Anrufe, Bewerbungen in Börsenbriefen bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Anrufer/Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren. Diesbezüglich wird auch auf die Rubrik Reden wir über Geld (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) auf der FMA-Website verwiesen.
Die Aktien der LOCOSOCO GROUP PLC sind in Österreich an der Wiener Börse AG, im Vienna MTF, im Marktsegment direct market einbezogen.
Quelle: Pressemitteilung der https://www.fma.gv.at
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 12.05.2022
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