Dieselverbot in der Weltstadt mit Herz oder Freude am Fahren auf bayerisch.

Ab 1. Februar dürfen in der erweiterten Umweltzone in München  keine Dieselfahrzeuge bis zur Euro-4- Norm fahren.

Diese Umweltzone umfasst den Mittleren Ring selbst sowie die bisherige Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings.

Laut Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt München sind Diesel-Kfz mit Euro 6/VI nicht vom Dieselfahrverbot betroffen. Für Dieselfahrzeuge schlechter als Euro 6/VI wird das Verbot in 3 Stufen eingeführt, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann in Kraft tritt, wenn bis dahin der Stickstoffdioxid-Grenzwert in München weiterhin nicht eingehalten wird.

Stufe 1 tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft Diesel-Kfz der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter. Grundsätzlich ausgenommen sind unter anderem Anwohnern, Handwerker und Lieferverkehr.

Wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert trotz Stufe 1 weiterhin nicht eingehalten, tritt am 1. Oktober 2023 Stufe 2 in Kraft. Das Fahrverbot gilt dann auch für Diesel-Kfz der Abgasnorm Euro 5/V, alle Ausnahmeregelungen bleiben bestehen.

Sofern der Grenzwert trotz der Maßnahmen von Stufe 1 und 2 nicht eingehalten wird, tritt Stufe 3 am 1. April 2024 in Kraft. Die pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr werden dann entfallen. Die Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen.

Die Abgasnorm seines Kraftfahrzeugs findet man auf dem Fahrzeugschein bei Punkt 14.
Die Grüne Plakette mit der Ziffer 4 an der Windschutzscheibe bezeichnet nicht die Abgasnorm & erlaubt Dieselfahrzeugen ab 1.2.23 nicht mehr ohne Weiteres das Einfahren in die neue Umweltzone.

Generelle Ausnahmen vom Dieselfahrverbot:

Diesel Euro 6/VI (oder entsprechende Hardwarenachrüstung)

Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen aG, H, BI sowie weitere Inhaber des orangenen und blauen Parkausweises. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann gegebenenfalls nach Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erhalten

Handwerker mit einem Münchner Handwerker-Parkausweis

Einsatzkräfte (Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr et cetera)

Medizinische Notfälle

Bestattungsfahrzeuge

Zufahrt zur Großmarkthalle und zum Autoreisezug (Ostbahnhof)

Pauschale Ausnahmen bis 31.3.2024 (Stufe 1 und 2)

Anwohner

Lieferverkehr

Taxen, Mietwagen

Handwerker ohne Parkausweis zur Lieferung ihrer Waren und Dienstleistung. In Stufe 3 können Einzelausnahmen für Fahrten oder spezielle Fahrzeuge gestellt werden.

Zufahrt für Linienverkehr zum ZOB

Einzelausnahmen auf Antrag

Schichtdienstleistende, die nicht auf Alternativen ausweichen können (mit Arbeitszeiten-Bescheinigung des Arbeitgebers

Fahrten zur/für:
–  Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
–  Behebung Gebäudeschäden
–  Sozial- und Pflege-Hilfsdienste
–  Einsatz-, Hilfs-, Versorgungsfahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
–  Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern

Fahrzeuge für folgende Zwecke:
–  Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringer Fahrleistung
–  Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte
–  Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche
–  Private Härtefälle
–  Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
–  Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik

Die Stadt gibt ihren Bürgern dann noch folgende Hinweise: 

Die Anschaffung von Lastenrädern (auch elektrisch betriebenen) und Fahrradanhängern wird von der Stadt gefördert.

Für Situationen, in denen ein Auto zwingend nötig ist, können Carsharing oder Mitfahrzentralen eine Lösung sein. Sollte ein Fahrzeugwechsel bevorstehen, so kann über die Anschaffung eines Elektroautos nachgedacht werden. Hier bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes.

Fachleute haben Zweifel daran, dass die Behauptung „der Diesel sei an hohen Schadstoffwerten in den Städten verantwortlich, richtig ist.

Der Lockdown mit extrem reduziertem Verkehrsaufkommen hat es bewiesen: Die Schadstoffe stammen überwiegend aus anderen Quellen. „Diesel-Fahrverbote sind der falsch Weg“, befindet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

Der Widerstand aus Politik, Wirtschaft und von betroffenen Dieselfahrern gegen das Diesel-Fahrverbot ist noch sehr überschaubar. Das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass derjenige, welcher bei der Stickoxyd- und Feinstaub Debatte  nicht dem grünen Zeigefinger und den grünen Horrorszenarien folgt, schnell als Klimaleugner stigmatisiert wird.

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen, ärgert man sich beim UTR e.V. Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen.

Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ und jetzt auch Stadtparlamente bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut. „Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos haben könnten.

In vielen Städten werden bereits Fakten zur innovativen Fahrzeugtechnologie geschaffen. Das Motto: „Fahrrad vor Auto“. Den Autos wird zu Gunsten des Fahrrads immer mehr Platz weggenommen. Abgesehen davon, dass lediglich der Autostau durch den Fahrradstau getauscht wird, sollte man den Bürgern schon die Wahl der Verkehrsmittel überlassen. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das Fahrrad nicht unbedingt das geeignete Fortbewegungsmittel.

Statt Fahrverbote zu verhängen, wäre es doch viel zielführender, Anreize für umweltfreundliche Technologien zu schaffen.

Stattdessen wird die Umgestaltung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen „starken gestaltenden Ökostaat“ immer sichtbarer. Die Fahrverbote dienen in Wahrheit lediglich zur Verwirklichung des Zieles der „Entkarbonisierten Gesellschaft“. Die Bevölkerung soll zu einem „veränderten Lebensstil“ und zu einer „verschlankten Nachfrage“ erzogen werden. „Die staatstragende Ideologie ist schon jetzt der „Klimaschutz“, sagt Horst Roosen. Wer sich mittlerweile noch wagt, von der „öffentlichen Meinung“ abzuweichen, wird postwendend zum Verschwörungstheoretiker erklärt.

Trotzdem erlaube ich mir die Frage zu stellen: „Der ehemals „grüne“ Kraftstoff Diesel  wurde in den letzten 20 Jahren von Autoherstellern und Regierungen in Europa als kohlenstoffarmer Kraftstoff gefördert, weil er 20 Prozent effizienter verbrennt als Benzin. Wer hat jetzt plötzlich Interesse an einem raschen Zusammenbruch des Dieselmarktes in Deutschland als Folge lokaler Fahrverbote?“

Diese Frage stell sich umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass die Wirksamkeit von Dieselfahrverboten sowohl aus politischer als auch aus ökologischer Sicht von vielen Experten in Frage gestellt wird.

Dem Ökoterrorismus ist es unter dem Vorwand der Umwelt zu nutzen beziehungsweise sie vor Schaden zu bewahren, mittlerweile gelungen ein ganzes Volk hinter die Fichte zu führen.

Umweltvereine und  sogenannte Aktivisten  wurden und werden teilweise vom Staat mit Steuergeld gefördert. Jetzt wo die Saat aufgeht, Polizisten von sogenannten Aktivisten mit Molotowcocktails beworfen werden, sich „Aktivisten“ auf Straßen festkleben, Kunstwerke mit Kartoffelbrei bewerfen, versuchen die Ziehväter und Mütter dieser Straftäter, diese gravierenden Rechtsbrüche mit der Besorgnis junger engagierter Menschen, welche um die Umwelt und ihre Zukunft besorgt sind, klein zu reden bzw. billigend in Kauf zu nehmen.

Warum stoppt niemand den Irrsinn, der deutschen Autofahrern und den Steuerzahlern Milliarden kostet, nur weil ideologisch festgesetzte Grenzwerte zum Mantra linksgrüner Autofeinde geworden sind?

Die Fahrverbote sind Ökoterrorismus der im Februar mehr als 80.00 Bürger treffen wird und  in ganz Bayern rund 700.000 Fahrzeughalter eines Euro 4 Diesel-Fahrzeuges.

Für diesen Umwelt-Terror ist wieder einmal die Grüne-Vorfeldorganisation, der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) verantwortlich.  Diese hatte die Stadt wegen Überschreitung von EU-Stickoxidgrenzwerten verklagt. Die grün regierten Stadt München hatte sich dann mit der Lobbyorganisation auf das Dieselverbot „geeinigt“.

Das Stichwort, das die Fahrverbote in München ins Wanken bringen könnte, heißt schlicht „Verhältnismäßigkeit“. Die düfte hier nämlich nicht gegeben sein, vermutet Roosen

„Die Grenzwerte für Stickoxid von 40 Milligramm pro Kubikmeter sind reine Ideologie und Lichtjahre von einer echten Gesundheitsgefährdung entfernt“. Aber der von der EU-Kommission festgesetzte Grenzwert wird als unantastbar behandelt, obwohl er wider besseres Wissen bewusst so niedrig festgelegt worden ist.. Er wird auch nicht dadurch richtiger, weil er von der Weltgesundheitsorganisation initiiert und von der vorauseilenden Gehorsams-Vereinigung EU-Kommission in die politische Gesetzgebungsmaschinerie getragen wurde. Und klar auch, dass das von links-grüner Ideologie getriebene bundesdeutsche Meinungsspektrum, auch Mainstream genannt, als europäischer Musterknabe alles noch ein bisschen massiver zu befolgen bereit ist.

Und das Umweltbundesamt in enger Verbundenheit mit dem Umwelthilfe-Verein (pensionierte Bundes-Beamte finden bei diesem Verein immer noch ein stattliches Zubrot zur üppigen Beamtenpension) verbreitet sogar die Mär, dass eigentlich 20 Milligramm als unschädliche Obergrenze für Stickoxid angesehen werden müssten. Bei all dem in wissenschaftliche Studien verklausulierten Bullshit muss man wohl oder übel das Fazit ziehen, dass wir das Atmen grundsätzlich einstellen sollten weil irgendein Partikel Restfeinstaub oder ein Atömchen Stickoxid unsere Atemwege reizen könnte.

An deutschen Stickoxid-Messungen mag die Welt genesen.

„Deutschland hat seine Städte zu Tode gemessen und lässt seine Bürger mit dem Auto nicht mehr rein. Wer möch´t da noch im Lande Deutschland sein?“

Da zeigt sich dem Ausland wieder einmal die Deutsche Gründlichkeit. Deutschland stellt im Gegensatz zum Rest Europas  ein Vielfaches an Messstationen auf. Wir messen natürlich da, wo die Luft am dreckigsten ist: je niedriger, desto dreckiger. Die Vorgaben aus Brüssel besagen, dass zwischen 1,5 und vier Metern über dem Boden gemessen werden darf. Natürlich wird bei uns ganz unten und nur an Dreck-Brennpunkten gemessen, wenn schon, dann auch total und radikal.

In jeder Stadt in Deutschland wird anders gemessen, wodurch natürlich auch unterschiedliche und nicht vergleichbare Messergebnisse zustande kommen, die aber gleichwohl zur Begründung von Fahrverboten herangezogen werden.

„Diese politische Mess-Willkür ist eine Schande für Deutschland und sollte schleunigst beendet werden“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

Wenn Messungen mit derart gravierenden Auswirkungen durch einfachste Mittel  manipuliert werden können, sind sie eigentlich als gerichtliche Urteilsgrundlage ungeeignet.

Solange Messungen nicht vergleichbar, sprich einheitlich zustande kommen, sind damit begründete Fahrverbote juristisch kaum haltbar.

Seit vielen Jahren wird die Luft in unseren Städten sauberer. Auch unsere Lebenszeit erhöht sich ständig und dies obwohl wir am Arbeitsplatz bis zu  950 Mikrogramm NOx ausgesetzt werden dürfen.

Das ist 20 Mal so hoch wie der Wert für Stickstoffdioxid auf unseren Straßen. Die von dem Deutsche Umwelthilfe e.V. verbreiteten Tausende Stickoxid-Toten jährlich, müssten demnach zum größten Teil der Luft am Arbeitsplatz zugeschrieben werden.

Mit fragwürdigen Grenzwerten und Fahrverboten wird man ein so weitreichendes und komplexes Problem wie den Klimawandel nicht lösen.

Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Klageindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, der darüber hinaus über  weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalsverein verfügt, bedeutsame politische Entscheidungen trifft. Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat.

In letzter Konsequenz ist die allgemeine Klageberechtigung  des DUH e.V. noch nicht angegriffen worden.

Es wäre zu prüfen ob dieser Verein gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) verstößt. 

Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.

Es ist auch kaum anzunehmen, dass die deutschen Autofahrer Verständnis dafür haben, dass dieser Verein aus dem Steuersäckel Millionen Euro von der Bundesregierung erhält.

Die Gemeinnützigkeit der DUH gehört auch auf den Prüfstand. Dem Gemeinwohl dienlich, ist die Tätigkeit dieses Vereins unserer Meinung nach nicht!

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahn- und Klageunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Falschmeldungen der Medien:

Die Medien berichten über Dieselfahrverbote in unsern Städten und schreiben: „Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt“. Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei der Behauptung, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ geklagt habe, um eine Falschmeldung. Geklagt hat nämlich der Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler.

Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

***

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