Falschparker auf Fußwegen im Visier des DUH e.V.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat in einer eigenen Umfrage bei 104 Städten festgestellt, dass viele Städte das Falschparken auf Gehwegen nicht konsequent mit Bußgeldern ahnden und Fahrzeuge selten abschleppen lassen. Dies sei gefährlich und rechtswidrig, da es Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl oft den Weg versperre.

Insgesamt nur 26 Städte ahnden das Parken auf Gehwegen konsequent mit Bußgeldern und nur 20 Städte lassen geparkte Fahrzeuge abschleppen, wenn eine Behinderung vorliegt.

Der DUH e.V. fordert Passanten auf, Falschparker zu fotografieren und Verkehrsbehinderungen zur Anzeige zu bringen, bis die Städte ihrer Pflicht nachkommen, freie Wege zu garantieren.

Der DUH betont, dass es sich dabei um Notwehr handle. Es sei auch kein Problem, das nur Radfahrer betreffe, da Autos auf dem Gehweg die Sicht verdecken und Menschen zum Ausweichen auf die Straße zwingen, was zu fatalen Folgen führen könne. Es sei jedoch nicht richtig zu behaupten, dass der DUH kein Interesse an rücksichtslosen Radfahrern habe, da er sich auch für den Umweltschutz einsetzt und sich für eine Verkehrswende einsetzt, die den Ausbau von Radwegen und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fördert.

Das Denunzieren von Falschparkern durch Bürger kann eine ethisch fragwürdige Praktik sein, insbesondere wenn es systematisch oder missbräuchlich eingesetzt wird“, befindet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| eV. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.  Es kann dazu führen, dass Menschen falsch beschuldigt werden oder unverhältnismäßige Strafen erhalten, und es kann auch dazu beitragen, ein Klima der Feindseligkeit und Misstrauens zwischen den Bürgern zu schaffen.

Zugegeben, es kann durchaus auch Situationen geben, in denen das Melden von Falschparkern durch Bürger notwendig sein kann, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. In diesen Fällen ist es wichtig, dass das Verfahren transparent und fair abläuft und dass die Bürger über die notwendigen Ressourcen und Schulungen verfügen, um Fehlinterpretationen oder Missbrauch zu vermeiden. In jedem Fall sollten öffentliche Entscheidungsträger und Bürger immer eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen eines solchen Systems vornehmen und sicherstellen, dass es im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Bürgerrechte steht.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit seiner Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus.

Ein politisches  Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Klageindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

  • Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf  Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!

Es ist Zeit die Gemeinnützigkeit des Deutsche Umwelthilfe e.V. zu hinterfragen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. 

Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos  zu fördern.

Allerdings versteht so manch  „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.

  • Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine  politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.

Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin

Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können. Im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.

Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch  zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt haben. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen.

Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt

„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.  nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.

DUH-Chef, Alleinherrscher und Vielflieger Jürgen Resch sitzt in Radolfzell am Bodensee und unterhält in teuerster Lage in Berlin eine weitere Geschäftsstelle.

Weniger als 300 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung,

  • „Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. für sich das Recht in Anspruch nimmt und glaubt, auch in meinem Namen für die von ihm geforderte saubere Luft, mit dem fiesen Argument, Tausende Menschen würden wegen Dieselabgasen jährlich sterben, vor Gericht ziehen zu müssen und  zu klagen“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.

Niemand der Berliner Koalitionäre sollte eigentlich diesen grundsätzlichen Irrsinn in Frage stellen.

Die Luft in den Städten ist gegenüber früher sauber geworden. Von schmutziger Luft zu reden ist hinterhältige Propaganda wider besseres Wissen. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen genau das Gegenteil an.

Es muss die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt werden, die wissentlich diesen Unsinn in die Welt setzen und sich selbst dabei die Taschen voll machen.

Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.

Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. genießt die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit. Ob er für das Gemeinwohl tätig ist, darf bezweifelt werden.

Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahn- und Klage-Unwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Wenn es um schädliche Umweltauswirkungen geht, sollten nach Meinung des UTR e.V., die Umweltvereine darüber die Öffentlichkeit informieren und die staatlichen Stellen ihre Arbeit machen lassen. „Es gibt leider Umweltvereine die sich mehr oder weniger als Nebenregierung aufspielen“ bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V.  Das hindert sie in vielen Fällen aber nicht daran, erhebliche staatliche Förderbeiträge zu kassieren.

Wir brauchen keine Umweltvereine welche sich als Teil einer Klageindustrie positionieren, sondern   Zusammenarbeit und Kooperation in den Vordergrund ihres Handelns stellen. Zusammenarbeit und Kooperation  sind wichtig, um Probleme mit effizienten Lösungen anzugehen, ohne zu versuchen mit gerichtlichen Klagen eigene Positionen durchzusetzen.

Es ist  wichtig, dass die Rolle solcher Organisationen in der Gesellschaft überwacht wird, um sicherzustellen, dass sie nicht missbraucht werden. Es ist auch wichtig, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um Umwelt- und Verbraucherschutz zu gewährleisten, ohne dass es zu einer unangemessenen Belastung für die Bürger und die Wirtschaft kommt.

Fazit

„Die Aufforderung des DUH e.V. an Passanten, Falschparker zu fotografieren und Verkehrsbehinderungen zur Anzeige zu bringen, bis die Städte ihrer Pflicht nachkommen, freie Wege zu garantieren, untergräbt meiner Meinung  nach, ganz erheblich das Vertrauen in die staatlichen Institutionen“ sagt Roosen.

Das Denunziantentum ist eine Praktik, bei der eine Person eine andere Person oder Gruppe bei einer vermeintlichen Verletzung von Gesetzen oder Regeln meldet, oft aus persönlichen Gründen wie Rache, Eifersucht oder Neid. Es kann in unserer Gesellschaft ethisch fragwürdig sein, da es oft dazu führen kann, dass unschuldige Menschen beschuldigt und bestraft werden oder dass die Privatsphäre verletzt wird.

Dennoch gibt es Situationen, in denen das Melden von Fehlverhalten durch Bürger notwendig sein kann, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Zum Beispiel kann das Melden von möglichen terroristischen Aktivitäten oder Verbrechen dazu beitragen, Menschenleben zu retten und Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist wichtig, dass öffentliche Entscheidungsträger und die Gesellschaft als Ganzes sorgfältig abwägen, wann und unter welchen Umständen das Denunziantentum angemessen ist und wann es missbräuchlich oder ungerecht sein kann. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass diejenigen, die Fehlverhalten melden, dies auf transparente und faire Weise tun und dass sie über die notwendigen Ressourcen und Schulungen verfügen, um Missbrauch zu vermeiden.

„Insgesamt sollte die Gesellschaft ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Bürgerrechte und der Privatsphäre finden. Ein respektvolles Miteinander und das Vertrauen in die Institutionen sind hierbei wichtige Elemente, um eine Kultur des gegenseitigen Respekts und des friedlichen Zusammenlebens zu schaffen“ sagt Roosen.

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