Steuerzahler finanzieren Merkels Beauty-Bexdürfnisse mit 60. 000 Euro!

 
Andere Politiker ziehen nach – Kosten für Visagisten und Fotografen explodieren
Deutschland hält den Atem an! Seit ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Bundeskanzlerin im Dezember 2021 hat Angela Merkel dem Steuerzahler satte 60.000 Euro für Friseur- und Make-up-Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das sind mehr als 3.000 Euro pro Monat, die der Bürger aus eigener Tasche berappen muss. Welch ein Luxus für ein Ergebnis, das kaum der Rede wert ist! Warum um alles in der Welt ist der Steuerzahler dazu verdammt, einer Politikerin im Ruhestand, die vermutlich mehr Schaden als jede andere ihrer Art diesem Land zugefügt hat, die Kosten für Friseur und Make-up zu übernehmen?
Gemäß einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brander hat Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel seit dem 8. Dezember 2021 kosmetische Leistungen wie Friseur und Make-up im Wert von fast 60.000 Euro in Anspruch genommen. Somit kostet die optische Instandhaltung von Merkel den Steuerzahler über 3.000 Euro pro Monat oder mehr als 100 Euro pro Tag!
Um den Wahnsinn noch deutlicher zu machen: Merkels Friseurkosten sind viermal höher als die durchschnittliche Miete in Deutschland. 
Wie das Portal NIUS aufschlüsselt, beliefen sich allein die Gesamtkosten im Jahr 2022, einschließlich Vergütung und Reisekosten, auf stolze 39.780,97 Euro – das macht durchschnittlich 3.315 Euro pro Monat aus. Und im laufenden Jahr 2023 liegen die Kosten bereits bei über 17.000 Euro.
 
Die Begründung für die Tatsache, dass die Missgeschicke des Politikergesichts mit Steuergeldern gemildert werden müssen, ist haarsträubend: Die Kosten für die Dienste einer Visagistin im Rahmen offizieller Termine fallen als Teil der fortwirkenden Amtspflichten an. Diese Ausgaben werden als notwendig erachtet und dürfen gemäß der Bundeshaushaltsordnung vom Bund getragen werden – sprich, vom Steuerzahler!
Doch nicht nur die schöne Merkel verpulvert das Geld der Bürger. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2021 sind die Kosten für Visagisten und Fotografen in den meisten Ministerien dramatisch angestiegen (Stand Januar 2023). So wurden allein im letzten Jahr der Maskenbildnerin von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) Kosten in Höhe von 136.552,50 Euro in Rechnung gestellt. Laut Auswärtigem Amt setzt sich diese Summe aus einer pauschalen Vergütung von 7.500 Euro pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten zusammen. Das Auswärtige Amt gab im letzten Jahr zudem stolze 178.764,66 Euro für Fotografen aus, während es im Jahr 2019 noch 127.807,60 Euro waren.
Bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beliefen sich die Ausgaben im letzten Jahr auf 39.910,95 Euro für Visagisten. Die Kosten für Fotografen beim Bundespresseamt betrugen im gleichen Zeitraum 510.764,54 Euro. Der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ließ vor vier Jahren Fotografen mit Kosten in Höhe von 31.798,50 Euro bezahlen.
 Bei seinem Nachfolger Robert Habeck (Grüne) beliefen sich die Ausgaben für diese Dienstleistungen im Jahr 2022 nun auf 83.184,06 Euro. Während Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Jahr 2019 über 45.000 Euro für Fotografen ausgab, waren es beim Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im letzten Jahr nur noch magere 25.045,02 Euro.

Generell kann es kontroverse Diskussionen darüber geben, wie viel öffentliche Gelder für die persönlichen Bedürfnisse von Regierungsbeamten verwendet werden sollten.

Einige könnten argumentieren, dass bestimmte Ausgaben gerechtfertigt sind, um das Erscheinungsbild und die öffentliche Wahrnehmung von Führungspersonen zu wahren. Andere könnten jedoch den Standpunkt vertreten, dass solche Ausgaben angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen viele Menschen konfrontiert sind, unangemessen oder unverhältnismäßig erscheinen.

Letztendlich ist es an den Wählern und den zuständigen Behörden, solche Fragen zu bewerten und zu entscheiden, wie öffentliche Gelder verwendet werden sollen. Einige könnten argumentieren, dass dies ein angemessener Betrag für die Pflege und das Erscheinungsbild einer ehemaligen Bundeskanzlerin ist, während andere dies möglicherweise als übermäßig oder unnötig betrachten.

  • Es ist zu bedenken, dass politische Persönlichkeiten oft ein öffentliches Image wahren müssen, das auch ihr äußeres Erscheinungsbild einschließt. Diese Art von Ausgaben wird manchmal als notwendig erachtet, um die Würde und das professionelle Erscheinungsbild ehemaliger Amtsträger zu wahren.

Wie immer ist es aber doch wichtig, dass die Verwendung öffentlicher Gelder transparent und rechenschaftspflichtig ist. Letztendlich liegt es jedoch an den Bürgern und den zuständigen Behörden, solche Fragen zu bewerten und zu entscheiden, wie öffentliche Mittel verwendet werden sollten.

Es ist verständlich, dass einige Bürger Schwierigkeiten haben könnten, solche Ausgaben zu akzeptieren, insbesondere wenn Politiker im Ruhestand ohnehin sehr gute Versorgungsleistungen erhalten.

  • Die Wahrnehmung von Ausgaben für Friseur- und Make-up-Dienstleistungen kann in der Tat als ungerecht empfunden werden, wenn gleichzeitig viele Menschen mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Es ist noch anzumerken, dass die Versorgungsleistungen für Politiker im Ruhestand je nach Land und politischem System unterschiedlich sein können. In einigen Fällen können diese Leistungen als angemessen erachtet werden, um die langjährigen Dienste und das Engagement von Politikern zu honorieren. In anderen Fällen können solche Leistungen jedoch als übermäßig oder unverhältnismäßig betrachtet werden.

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