Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist am 1. Januar 2016 die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung in Kraft getreten.

Einige Änderungen treten erst zum 1.1.2017 in Kraft.

Jetzt wird es langsam richtig wichtig für die Betroffenen: Mit der Einführung des Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) gibt es ab dem 1. Januar 2017 einen völlig neuen, pflegewissenschaftlich begründeten Begutachtungsansatz für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.

Maßgeblich für die Leistungshöhe ist dann, was eine Person noch selbst erledigen kann und wo sie Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an einer körperlichen Einschränkung leidet.

Die bisherigen Zeitorientierungswerte – Schlagwort Minutenpflege – spielen dann keine Rolle mehr.

Und beachten Sie: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz II ist – unabhängig vom Stichtag fürs Neuen Begutachtungs-Assessements (NBA) – bereits seit Anfang dieses Jahres in die Praxis umzusetzen.

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Mit den Betroffenen müssen schon heute Antworten auf Fragen wie diese gefunden werden:

  • Wie muss das laufende Jahr als Vorbereitungsjahr fürs zeitliche Wirksamwerden des PSG II zum 1.1.2017 genutzt werden? Stelle ich den Antrag noch in 2016 oder erst in 2017?
  • Wie definiert sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit den sechs verschiedenen Modulen? Wie erfolgt ihre unterschiedliche Gewichtung? Welche Vorteile ziehe ich aus der neuen Aufteilung?
  • Wie werden die fünf neuen Pflegegrade ermittelt? Wie wirkt sich das neue Begutachtungsassessment aus?
  • Welches Recht ist bei welchem Fall anzuwenden? Für 2016 gilt altes Recht, ab Antragstellung 2017 neues Recht!
  • Wie erfolgt die Überleitung in die künftigen Pflegegrade? Es gibt schon Festlegungen, meistens gibt es einen Pflegegrad mehr als bisher die Pflegestufe!
  • Was ändert sich für Pflegepersonen hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Diese Fragen sind mit den Betroffenen und den Angehörigen zu klären. Dazu sind oft qualifizierte Rechtsanwälte nötig.

Autor:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens
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