Der Hinweisbeschluss des BGH kann durchaus als Aufforderung an alle Dieselkäufer verstanden werden, ihre Ansprüche jetzt geltend zu machen.

In einem für alle Diesel-Geschädigten erfreulichen Hinweisbeschluss hat der Bundesgerichtshof vom 8. Januar 2019 seine vorläufige Rechtsauffassung wie folgt geäußert:

Bundesgerichtshof: Die obersten Zivilrichter stellten fest, eine illegale Abschalteinrichtung ist ein „Sachmangel“.

Das bedeutet: Besitzer eines abgasmanipulierten Diesel können vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie bekommen dann den Kaufpreis erstattet abzüglich einer Nutzungsentschädigung oder eine Ersatzlieferung – also ein mängelfreies Fahrzeug.  Dann entfällt sogar … Read More