Kinderbetreuungskosten – Mehrbedarf des Kindes oder berufsbedingt?
Wenn ein Elternteil das Kind in einer Kinderbetreuung unterbringt, um arbeiten zu können, dann ist dies kein Mehrbedarf und damit kein Unterhaltsanspruch des Kindes.
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Wenn ein Elternteil das Kind in einer Kinderbetreuung unterbringt, um arbeiten zu können, dann ist dies kein Mehrbedarf und damit kein Unterhaltsanspruch des Kindes.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu einem Sorgerechtsverfahren festgestellt, dass der Kindeswille einzubeziehen ist, soweit dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Es taucht bei Unterhaltsberechnungen immer wieder die Frage auf, ob Schulden zu berücksichtigen sind.
Wenn ein getrenntlebender oder geschiedener Elternteil arbeitet und deshalb ein gemeinsames Kind durch eine dritte Person, z. B. Au-Pair oder Großmutter betreuen lässt, dann können hierfür Kosten anfallen.
Das Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ ist bekannt. Der Hinweis ist jedoch irreführend.
Auch titulierte Ansprüche auf Unterhalt unterliegen der Verwirkung, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden (Zeitmoment) und der Unterhaltsschuldner davon ausgehen durfte, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgen wird … Read More
Wenn Schwiegereltern in die Sanierung der Immobilie des Schwiegerkindes nicht nur Geld, sondern auch viel Arbeit stecken, dann hat diese Arbeitsleistung einen Wert.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Scheidungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind.
Der Unterhaltsvorschuss sichert die finanzielle Situation der Alleinerziehenden und die ihrer Kinder ab.
Selbst wenn eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, muss eine Halbwaisenrente auch dann weiter gezahlt werden, wenn eine zweite Ausbildung aufgenommen wird.