Immer alle Versicherungen angeben im Schadensfall!
Ein Unfallversicherer wurde nach der Entscheidung des OLG Koblenz von seiner Leistungsverpflichtung freigestellt, weil der Versicherungsnehmer innerhalb weniger Tage bei mehreren verschiedenen Versicherungen Leistungen aus verschiedenen bestehenden Unfallversicherungen beantragt hatte.