Bundesgerichtshof: Die obersten Zivilrichter stellten fest, eine illegale Abschalteinrichtung ist ein „Sachmangel“.
Das bedeutet: Besitzer eines abgasmanipulierten Diesel können vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie bekommen dann den Kaufpreis erstattet abzüglich einer Nutzungsentschädigung oder eine Ersatzlieferung – also ein mängelfreies Fahrzeug. Dann entfällt sogar … Read More