Auskunftsanspruch bei Generalvollmacht?
Eine Erblasserin hat einen der Erben in einer Generalvollmacht und Patientenverfügung umfassend bevollmächtigt. Sie hatte auch dazu geschrieben, dass die „Vorschriften für Aufträge“ anwendbar sein sollen.
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Eine Erblasserin hat einen der Erben in einer Generalvollmacht und Patientenverfügung umfassend bevollmächtigt. Sie hatte auch dazu geschrieben, dass die „Vorschriften für Aufträge“ anwendbar sein sollen.