Kündigungsklausel bei Bausparverträgen nach Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe unzulässig.
Das Landgericht Karlsruhe entschied aktuell in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Badenia Bausparkasse durch Urteil (Az.: 10 O 509/16).