Beistandschaft des Jugendamtes – gibt es nach Beendigung noch Verfahrenskostenhilfe?
Das Amtsgericht Essen hat entschieden, dass für einen Antrag auf Kindesunterhaltszahlung keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, wenn vorher eine Beistandschaft des Jugendamtes bestanden hat, die beendet wurde.