Der Hinweisbeschluss des BGH kann durchaus als Aufforderung an alle Dieselkäufer verstanden werden, ihre Ansprüche jetzt geltend zu machen.
In einem für alle Diesel-Geschädigten erfreulichen Hinweisbeschluss hat der Bundesgerichtshof vom 8. Januar 2019 seine vorläufige Rechtsauffassung wie folgt geäußert: