Halbwaisenrente – muss diese auch für eine Zweitausbildung gezahlt werden?
Selbst wenn eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, muss eine Halbwaisenrente auch dann weiter gezahlt werden, wenn eine zweite Ausbildung aufgenommen wird.
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Selbst wenn eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, muss eine Halbwaisenrente auch dann weiter gezahlt werden, wenn eine zweite Ausbildung aufgenommen wird.