Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Haus bei falscher Angabe des Baujahres?
Ein Grundstückskaufvertrag ist auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln, wenn das im Notarvertrag genannte Baujahr des Wohnhauses falsch ist.
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Ein Grundstückskaufvertrag ist auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln, wenn das im Notarvertrag genannte Baujahr des Wohnhauses falsch ist.