Kinderbetreuungskosten – Mehrbedarf des Kindes oder berufsbedingt?
Wenn ein Elternteil das Kind in einer Kinderbetreuung unterbringt, um arbeiten zu können, dann ist dies kein Mehrbedarf und damit kein Unterhaltsanspruch des Kindes.
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Wenn ein Elternteil das Kind in einer Kinderbetreuung unterbringt, um arbeiten zu können, dann ist dies kein Mehrbedarf und damit kein Unterhaltsanspruch des Kindes.