Kindswille im Sorgerechtsverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu einem Sorgerechtsverfahren festgestellt, dass der Kindeswille einzubeziehen ist, soweit dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu einem Sorgerechtsverfahren festgestellt, dass der Kindeswille einzubeziehen ist, soweit dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.