Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c Abs. 1, 2 Satz 2 ZPO sind zum 01.07.17 angehoben worden.
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Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c Abs. 1, 2 Satz 2 ZPO sind zum 01.07.17 angehoben worden.